Elterngeld - Frage zu Lebensmonaten

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Beitrag von schnuppelag - 07.06.10 - 10:42 Uhr

Hallo.

Mein Kind wurde am 27.03. dieses Jahres geboren, da ich nun endlich alle Unterlagen zusammen habe, möchte ich morgen meinen Elterngeldantrag abgeben.
Auf Seite 2 des Antrags geht es bei Punkt 9 um Höhe und Bezugszeitraum.
Ich bin bis einschließlich Juli 2011 in Elternzeit, also bis zum 16. Lebensmonat meines Kindes. Für diesen Zeitraum möchte ich auch Elterngeld beantragen (ich war die 12 Monate vor der Geburt nichtselbständig erwerbstätig und habe vom 1. März bis heute Mutterschaftsgeld erhalten)...

Was schreibe ich denn da nun bei den Lebensmonaten hin?

Beantrage ich vom 1. bis zum 16. Lebensmonat Elterngeld?
Oder vom 3. (ab morgen quasi) bis zum 16.?

Schonmal danke für eure Antworten :)

Beitrag von windsbraut69 - 07.06.10 - 10:58 Uhr

Ich verstehe nicht ganz...wenn Du Mutterschaftsgeld bezogen hast, stehen Dir doch eh nur noch 10 Monate Elterngeld zu...

Willst Du auf 14 Monate splitten? Das funktioniert m. E. nicht!

Gruß,

W

Beitrag von schnuppelag - 07.06.10 - 11:02 Uhr

Deswegen ja meine Frage, da ich Mutterschaftsgeld bezogen habe, ab wann ich dann Elterngeld beantrage - ab dem 1. oder dem 3. Lebensmonat.
So wie ich das im zugehörigen Merkblatt herausgelesen habe, kann man den Bezug auch aufteilen (ist dann halt weniger als 67% des durchschnittlichen Einkommens pro Monat, weil auf die entsprechenenden Monate aufgeteilt) ... kann mich da natürlich irren.

Beitrag von windsbraut69 - 07.06.10 - 11:05 Uhr

Auf jeden Fall werden die ersten beiden Monate mit Mutterschaftsgeld angerechnet. Ich denke, so mußt Du auch beantragen.

Ja, Du kannst "aufteilen" aber nicht beliebig. Aber es ist ja kein Problem, das Geld selbst einzuteilen, oder?

Eine Splittung ist meines Wissens nur für die doppelte Laufzeit möglich bzw. Du kannst nach einer Zeit des normalen Bezuges dann ändern lassen.

LG

Beitrag von schnuppelag - 07.06.10 - 11:29 Uhr

Ja, das ist richtig, das lässt sich dann auch von selbst einteilen... und zur allergrößten Not gibt es hier in Sachsen ja auch noch das Landeserziehungsgeld.

Also schreibe ich ab dem 3. Lebensmonat hin?

Beitrag von windsbraut69 - 07.06.10 - 11:45 Uhr

Nein, ich meine, ab dem 1.!

Beitrag von schnuppelag - 07.06.10 - 14:52 Uhr

Ok, alles klar. Danke dir :-)