Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen:
Ich arbeite seit meine Tochter 1 Jahr alt ist in Teilzeit. (16 Stunden die Woche seit März 2009), zusätzlich arbeite ich noch auf 400€ Basis.
Kann ich mein Teilzeitgehalt UND den 400€ Job bei dem nächsten Elterngeldantrag angeben? Würde ich dann mehr Elterngeld bekommen oder geht das gar nicht?
DANKE Euch im voraus für Eure Hilfe.
LG happysushi
Elterngeld Antrag / Experten gesucht / Bitte um Hilfe
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Beitrag von happysushi - 07.06.10 - 14:12 Uhr
Beitrag von susannea - 07.06.10 - 15:12 Uhr
Du kannst nicht nur, du mußt und naklar gibts dann mehr Elterngeld!
Beitrag von happysushi - 07.06.10 - 16:01 Uhr
OK super danke!
Aber hier mal ein Beispiel:
Sagen wir mal ich verdiene 600€ netto mit meinem Teilzeitjob und die 400€ im Nebenjob.
Macht zusammen 1000€.
Berechnet sich dann das Elterngeld von den 1000€? Macht das dann 670€ Elterngeld monatlich??
LG happysushi
Beitrag von susannea - 07.06.10 - 16:05 Uhr
Ja, wenn du das genau 12 Monate vor dem Mutterschutz so hattest, ansosnten alles Einkommen von den 12 letzten 12 vollen kalendermoanten vor dem Mutterschutz addieren, 920 Euro Werbungskostenpauschale abziehen und dann durch 12 teilen, davon dann 67%.
Vielleicht nimmst du einfach einen Eltgengeldrechner z.B. unter www.elterngeld.net
Beitrag von snowy - 07.06.10 - 16:45 Uhr
"davon dann 67%. "
Na und bald nur noch 65 % wenn das Sparpaket durch ist!
Beitrag von susannea - 07.06.10 - 17:49 Uhr
Abwarten, das gilt jedenfalls momentan noch nicht!
Beitrag von snowy - 07.06.10 - 20:39 Uhr
Das mag sein, es kommt aber.
