Hallo,
nachdem wir umgezogen sind, verlangt die Hausverwalterin für die Herausgabe der Mietkaution, dass wir ihr 100 - bis 150 € extra überweisen. Diese sollen mit der Mietnebenkostenabrechnung vom kommenden Jahr verrechnet werden. Wir haben allerdings schon unsere Mietnebenkosten in diesem Jahr erhöht um im kommenden Jahr nichts nachzahlen zu müssen!
Ist diese Praxis der Hausverwaltung gerechtfertigt (ohne Cash keine Kaution)? Sie meinte auch, dass man in der Regel die Kaution erst nach Erhalt der Mietnebenkosten, ergo Anfang kommenden Jahres zurückerhält. Zumindest diese Argumentation halten wir doch für etwas schräg!
Danke für eure Antworten.
Thomas
Umzug - Vermieter verlangt extra Geld für Erstattung der Mietkaution!
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Beitrag von borki03 - 07.06.10 - 14:47 Uhr
Beitrag von nightwitch - 07.06.10 - 14:58 Uhr
Hallo,
es ist richtig, dass der Vermieter einen Teil der Mietkaution zurück behalten darf, bis die Nebenkostenabrechnung erfolgt ist.
Aber auch nur dann, wenn in den Vorjahren eine Nachzahlung seitens der Mieter erfolgt ist und dann auch nur in Höhe der zu erwartenen Nebenkostennachzahlung.
Von daher ist die Praxis deiner Vermieterin grenzwertig in Ordnung.
Auch wenn ihr jetzt euren Abschlag für die Nebenkosten erhöht habt, heisst es noch lange nicht, dass ihr auch wirklich was rausbekommt.
Ich weiss nicht, was alles bei euch in den Nebenkosten mit drin ist, aber sind z.B. auch Heizkosten enthalten, so kann es dennoch zu einer Nachzahlung kommen. Immerhin hattet ihr kaum Sommermonate, in denen ihr Heizkosten spart.
Sprich: die meisten Monate waren kostenintensive Monate (bzgl. der Heizkosten).
(Teilweise) Einbehalten ist okay, extra verlangen in meinen Augen fraglich.
Gruß
Sandra
Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 15:29 Uhr
So in dieser Art (Kaution wird voll ausgezahlt und ihr hinterlegt eine Extra-Sicherheit für die NK-Abrechnung) kenne ich es zwar nicht, aber es ist durchaus statthaft und üblich, dass der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehält bis zur NK-Abrechnung.
Dass ihr die NK-Vorauszahlung bereits erhöht habt, ist dabei völlig unerheblich, denn man weiß ja nicht, was am Ende des Jahres dabei heraus kommen wird.
Beitrag von werner1 - 07.06.10 - 15:55 Uhr
Hallo,
ist die Kaution eine Bankbürgschaft ?
freundliche Grüsse werner
Beitrag von oma.2009 - 07.06.10 - 16:56 Uhr
Hallo Werner,
ich glaube kaum, dass hier überhaupt Jemand weiß. dass man die Mietkaution auch über einen Avalkredit machen kann....
Bei unserer Tochter haben wir es so gemacht, und meine Tochter war begeistert. Bei beiden Auszügen aus der jeweiligen Wohnung hatte sie keine Schwierigkeiten mit den Kautionen und auch die Vermieter selber fanden es so i.O.
Aber die gängige Praxis ist es wohl nicht, da es ja eine Kreditverpflichtung ist gegenüber der Bank ist.
LG
Beitrag von werner1 - 07.06.10 - 17:07 Uhr
Ich frage deshalb, weil es bei einer normalen Bar-Kaution ja kein Problem wäre, also MUSS es etwas anderes sein.
Beitrag von oma.2009 - 07.06.10 - 18:10 Uhr
Hallo Werner,
ich denke, die hätten gerne die volle Kaution wieder und wollen den "Beitrag" für die zu erwartende Nachzahlung nicht hinterlegen.
Das wird es sein.
Denn wenn die Herausgabe der Bürgschafturkunde vom Vermieter verweigert wird, dann gibt es ja doch Mittel und Wege, diese zurück zu bekommen.
Denn eine Bankbürgschaft wird ja auch nicht einfach mal so vergeben.
LG
Beitrag von werner1 - 07.06.10 - 18:22 Uhr
#dann gibt es ja doch Mittel und Wege, diese zurück zu bekommen. #
Welche denn ?
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von oma.2009 - 07.06.10 - 19:46 Uhr
Hallo Werner,
na ja, auf alle Fälle privatrechtlich den Vermieter verklagen...
Die Bankbürgschaft ansich bleibt schon gültig, auch über das Mietverhältnis hinaus...leider
LG
