Arge, Bedarfsgemeinschaft und Maßnahmen

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Beitrag von shasmata - 07.06.10 - 15:49 Uhr

Hey,

auch mal wieder eine kurze Frage... :-)

Ab Juli gehöre ich zur BG meines Freundes. Ich bin Fernschülerin und arbeite als Freie Journalistin. Im Prinzip "will" ich nichts von der Arge und gehöre halt nun nur "dazu", weil wir ein Jahr zusammen leben. Daher gibt es aber jetzt auch nur noch einen Großteil der Miete dazu, mehr nicht ;-)

Ok, meine Frage nun: Kann ich nun auch in eine Maßnahme oder Ähnliches gesteckt werden? Ich muss nämlich ganz ehrlich sagen, dass mir dazu die Zeit/Energie fehlen würde - entweder würde die Schule wieder leiden, was sie absolut nicht darf, da ich sowieso nur relativ wenig lernen kann. Oder der Beruf müsste vorerst leiden, was bedeuten würde, dass mir 200-300€ im Monat fehlen würden.

Kann mir da evt. jemand was zu sagen?

Beitrag von snowy - 07.06.10 - 16:39 Uhr

Du zählst zu der BG dazu, also fällst du auch in die "Fänge" und hast alles daran zu setzen dass ihr nicht mehr von diesen Geldern abhängig seid und sei es "nur" ein Großteil der Miete.

" § 1 SGB II

Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende



(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können......"

Quelle: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x001.htm

Auch hier kannst du dazu was nachlesen:

"§ 2

Grundsatz des Forderns



(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

.............."

Quelle: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x002.htm

Reicht dein Geld nicht aus was du verdienst musst du dir einen Job ( genauso kann natürlich auch dein Freund was tun ) suchen wo du entsprechendes Geld verdienst. Alternativ solltest du einfach als freie Journalistin etwas mehr arbeiten. Ich glaube nicht dass das Jobcenter sich für deine Schule interessiert aber ich würde mal nachfragen ob sie eine ähnliche Möglichkeit der Förderung anbieten. Vorausgesetzt du fällst überhaupt in den förderungswürdigen Bereich.

Das ist schon ein Mist wenn man in so einer BG fest steckt!

Andere Alternative wäre: Trennung

#snowy

Beitrag von manavgat - 07.06.10 - 17:33 Uhr

Ich weiß nicht wie das genau läuft. Am besten fragst Du

king.with.deckchair


oder Du fragst nach bei www.tacheles-sozialhilfe.de


Du kannst Dich weigern, eine Maßnahme zu machen, dann kürzen sie deinen Regelsatz. Da Du ja wohl Einkünfte hast, kannst Du das - imho - aussitzen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nightwitch - 07.06.10 - 18:03 Uhr

Hallo,

naja, wenn sie bei ihr nichts (mehr) holen können, dann gehen sie unter Umständen an die Beträge von ihrem Lebenspartner.
Am besten wirds wohl sein, sich mit dem Fallmanager direkt zusammen zusetzen und solche Fragen zu klären.


Gruß
Sandra

Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 18:30 Uhr

"naja, wenn sie bei ihr nichts (mehr) holen können, dann gehen sie unter Umständen an die Beträge von ihrem Lebenspartner."

Sorry, aber: Unsinn. Kürzungen greifen immer nur in die Leistungen desjenigen, der es "verbockt". Von den KdU des Partners oder dessen Regelleistung wird nichts gekürzt.

Beitrag von shasmata - 07.06.10 - 19:13 Uhr

Auf eine Kürzung will ich es zwar nicht ankommen lassen, aber interessieren tut es mich dann grad doch:

Das würde dann heißen, dass von den 257€ Miete, die der Landkreis übernimmt, (300€ sind es insgesamt), dann 150€ noch für meinen Freund übernommen werden würden und der Rest nicht, weil das mein Mietanteil ist und gekürzt würde?

Beitrag von nightwitch - 07.06.10 - 19:14 Uhr

Dann frag ich mich ehrlich ernsthaft, wieso eine andere TE von einer "Bekannten" berichtet hat, wo sie auch die Regelleistung der anderen BG-Mitglieder gestrichen haben, eben weil der Kerl ständig irgendwelche Termine hat verstreichen lassen.

Auf diesen Beitrag bezog ich mich - und ja ich gestehe, ich habe nur mit "halben Auge" gelesen.

Gruß
Sandra

Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 19:36 Uhr

"Dann frag ich mich ehrlich ernsthaft, wieso eine andere TE von einer "Bekannten" berichtet hat, wo sie auch die Regelleistung der anderen BG-Mitglieder gestrichen haben, eben weil der Kerl ständig irgendwelche Termine hat verstreichen lassen."

Die andere "Dame" hat leidiglich eine Service-Center-Mitarbeiterin zitiert - und die sind oft in den Feinheiten nicht sonderlich beschlagen.

Beitrag von nightwitch - 07.06.10 - 22:07 Uhr

Okay, danke :-)

Wieder was dazu gelernt ;-)

Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 18:35 Uhr

" Kann ich nun auch in eine Maßnahme oder Ähnliches gesteckt werden?"

Ja. Denn du zählst auch als "erwerbsfähige Hilfebedürftige" und unterliegst den gleichen Pflichten wie andere auch.

"Ich muss nämlich ganz ehrlich sagen, dass mir dazu die Zeit/Energie fehlen würde"

Warum? Ein Fernstudium absolvieren viele zusätzlich zu ihrem Job. Dein Job scheint offenbar nicht soooo zeitaufwendig betrieben zu werden, dass er ein Ausklinken aus Arbeitsvermittlung und den entsprechenden Maßnahmen rechtfertigen würde.

Ich könnte mir denken, dass man dir ein Coaching für Selbstständige und Freiberufler z.B. anbietet oder dich auffordert, das freie Journalistentum sein zu lassen und dich auf reguläre Stellen zu bewerben. Was ist das überhaupt für eine "Fernschule" - sicher, dass dir ALG II zusteht?

Beitrag von manavgat - 07.06.10 - 18:40 Uhr

wie ist es denn nun?

wenn das Mädel keine Leistungen bezieht und keine Maßnahme machen will, dann kommt die ARGE u. U. nur für die halbe Miete auf und den Regelsatz des Lebenspartners. Wenn er Haushaltsvorstand und Antragsteller ist, dann müsste sie doch nur zusehen, dass sie soviel verdient, dass sie ihre Miethälfte und ihren Regelsatz selbst verdient.

Oder hab ich da jetzt was verpasst?

Wobei ich mich frage, warum der Freund sich nicht wenigstens irgendeinen Job an Land zieht. Ledig und los, da geht doch immer was.

LG

Manavgat

Beitrag von shasmata - 07.06.10 - 19:11 Uhr

Also meine Miethälfte und mein Regelsatz sind gar kein Problem - so lief es ja das letzte Jahr auch ;) Jetzt wird aber ja halt alles in einen Topf geworfen sozusagen und auch die Miete wird jetzt für uns beide direkt überwiesen. Bisher hat mein Vater 150€ direkt an die Oma meines Freundes (unsere Vermieterin) überwiesen und 147€ wurden für meinen Freund halt vom Landkreis übernommen. Jetzt muss mein Vater mir die 150€ wieder auszahlen, weils ja halt nicht mehr geteilt wird.
Ich hoffe, das war irgendwie verständlich, ich habe das Gefühl, ich schreibe grad etwas wirr ;-)

"Wobei ich mich frage, warum der Freund sich nicht wenigstens irgendeinen Job an Land zieht. Ledig und los, da geht doch immer was. "

"irgendeinen" Job hat er - er ist auch Freier Mitarbeiter bei einer Tageszeitung. Allerdings kam er da als Urlaubsvertretung hin und da derjenige, der im Urlaub war, auch schon wieder da ist, sind es auch bei ihm nicht soooo viele Termine. Eventuell könnte es bald wieder mehr werden, aber hellsehen können wir ja leider nicht...
Die Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Job läuft aber auch - noch ist einiges offen, vielleicht klappt es ja endlich :-)

Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 19:39 Uhr

Klingt einfacher, als es vermutlich ist. Ich fürchte nämlich, wenn sie sie auf 0,- kürzen und das Einkommen weiter auf die BG verteilt wird, haben sie durch diese Hintertür dann die Leistungskürzung bei ihmt. Muss ich aber selbst noch mal nachfragen.

Beitrag von shasmata - 07.06.10 - 19:06 Uhr

Erst einmal danke für die hilfreiche Antwort :-)

"Ich könnte mir denken, dass man dir ein Coaching für Selbstständige und Freiberufler z.B. anbietet oder dich auffordert, das freie Journalistentum sein zu lassen und dich auf reguläre Stellen zu bewerben. "

Ersteres wäre ja nicht mal schlecht :-) Zweiteres fände ich da schon nicht so toll, da ich mit Schule und Journalismus auf eine Ausbildung "hinarbeite" und mit Hauptschulabschluss habe ich, denke ich, sehr schlechte Chancen... Aber okay - sollte es so weit kommen: Bewerben kann man sich ja und als Journalistin bin ich eh hauptsächlich am WE unterwegs ;)

"Was ist das überhaupt für eine "Fernschule" - sicher, dass dir ALG II zusteht?
"

Das ist ein Abitur-Lehrgang an der ILS Hamburg. Mir steht eigentlich kein ALG II zu, denke ich. Wurde mir auch letztes Jahr gesagt, als mein Freund es beantragen musste und die SB noch dachte, wir wären schon eine BG. Aber wir sind ja halt jetzt eine BG - spielt es da eine Rolle, ob es mir alleine auch zustehen würde?