Kennt sich jemand aus???

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Beitrag von susi3012 - 07.06.10 - 20:16 Uhr

Guten Abend zusammen

ich weiss man kann es nicht mehr hören/lesen, habe aber jetzt doch ne kleine Frage....
Bin seit Dezember 08 Mama und bis 2011 in Elternzeit, Elterngeld erhielt ich auf eigenen Wunsch nur 1 Jahr, war dann 2 Monate auf 400 € in meiner Firma wieder arbeiten, bis sich im Februar rausstellte, dass ich erneut bin....
Auf Grund meiner Vorerkrankungen darf ich aktuell wieder nicht arbeiten und habe ein Beschäftigungsverbot... erhalte aber meinen durchschnittlichen Lohn.
Jetzt meine eigentlichen Frage... bekomm ich trotzdem diesen gewissen Sockelsatz von 300 € auch wenn ich noch in Elternzeit bin und ein Beschäftigungverbot habe???
Bin ja keine Langzeitarbeitslose, oder zählt das nicht???

Ich euch schon mal für eure Antworten.

LG
Susi + Mick 18 Monate und inside ab morgen 21. SSW

Beitrag von wind-prinzessin - 07.06.10 - 22:56 Uhr

Ich verstehe da ein paar Sachen nicht so ganz:
- Du beziehst momentan kein EG, richtig?
- Du bist (auf dem Papier) auf Minijobbasis angestellt und bekommst auch den durchschnittlichen Minijoblohn, während du ein BV hast, ja?
- Dein zweites Kind kommt Ende Oktober?

Das Elterngeld gibt es doch ohnehin nur 1 Jahr (bzw auf Wunsch gestreckt auf 2 Jahre). Also bist du doch gar nicht mehr im Bezug. Willst du jetzt EG für die Schwangerschaft? Das gibt es nicht, da du ja noch nicht Mutter des Kindes bist (erst ab Geburt). Wenn du in Elterzeit für dein zweites Kind gehst, solltest du theoretisch EG bekommen.

Allerdings ist das momentan im Gespräch. Wenn du also auf Minijobbasis angestellt und auf Hartz 4 angewiesen bist, sobald deine Elternzeit rum ist (also dein alter Vertrag nciht mehr existiert), kannst du Pech haben und kein EG mehr bekommen, da es vermutlich abgeschafft werden soll.

Oder wie meintest du das?

Beitrag von susi3012 - 08.06.10 - 12:34 Uhr

Hallöchen,

ne es ist so, dass ich 3 Jahre Elternzeit habe/bin, bis 2011!!!
Habe aber nur von ein Jahr Elterngelt bezogen.
Da ich in meiner Firma so viel arbeiten möchte, wie ich will, bin ich Stundenweise gekommen, darf aber nicht mehr, dass heisst, ich habe ein BV!!!
Bekomme aber natürlich meinen Durchschnittslohn, von ca. 300 €.
Meine Frage war eigentlich dann nur, ob mir dann Elterngeld zusteht, oder nicht???
Eigentlich ja... oder??
Hab keinen Minijob, hab einen flexiblen Vertrag, hab aber mein Ca.Lohn.

LG

Beitrag von wind-prinzessin - 08.06.10 - 20:18 Uhr

Sofern du kein ALG II beziehst, steht dir natürlich Elterngeld zu, wenn ich das richtig verstanden habe.

Bzw. Ab wann es für ALG-II-Empfänger wegfällt, ist noch nicht bekannt. Also kann es dir auch zustehen, wenn du im Bezug bist (zB Wenn beschlossen wird, dass es für Geburten ab 1.1. wegfällt)