ELTERNGELD KÜRZUNG aktuell vom 07.06.10

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Beitrag von julin100 - 07.06.10 - 20:51 Uhr

s ist also raus...
Statt 67% und maximal 1800 Euro sollen`s jetzt 65% bei gleichbleibenden maximal 1800 Euro werden.
Meine große, aber entscheidende Frage ist jetzt aber...
Ab wann soll das gelten?

Auf elterngeld.net heißt es
"Das Sparpaket ist noch keine Gesetzesänderung. Erst wenn das Elterngeldgesetz entsprechend im Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Bundesrat) geändert wurde, gelten die neuen Regelungen. Laut Bundesregierung sollen die Einsparungen ab dem 01.01.2011 greifen."

Aber was heißt das dann konkret, wenn sie ab dem 01.01.2011 greifen sollen?
Dass ab diesem Zeitpunkt, für alle die danach noch 12 Monate arbeiten 65% genommen werden (Berechnungszeitraum ab Jahr 2011)
ODER
Dass für alle, die ab diesem Zeitpunkt Elterngeld ausgezahlt haben wollen die 65% rückwirkend gelten (Berechnungszeitraum Jahr 2010)

Weiß das irgendjemand??? Wäre uns eine sehr große Hilfe!!
Danke schon mal im Voraus!!
Viele Grüße,
Julin

Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 20:54 Uhr

Ganz einfache Antwort und sie steht zwischen den Zeilen in deinem Text:

Wart's ab!

Beitrag von susannea - 07.06.10 - 20:57 Uhr

wenn du dann bereits einen BEscheid für die Zeit hast, kanns nicht ohne weiteres geändert werden ;)

Beitrag von wemauchimmer - 07.06.10 - 21:53 Uhr

Hi Julin,
ich würd und werd davon ausgehen, daß es einen Stichtag gibt, der sich auf die Geburt oder auf die Antragstellung bezieht, und daß ein Bescheid, den du vorher auf Basis von 67% erhalten hast, weiterhin gilt, überleg mal, was das für ein Aufstand wäre, das alles noch nachträglich wegen ein paar Euro weniger zu ändern.
Außerdem versteh ich nicht so recht, was 65% oder 67% jetzt für einen Unterschied machen sollen, daß Du meinst, diese Info wäre eine sehr große Hilfe (was anderes ist natürlich, wenn Du keinen Einkommensersatz beantragen wolltest). Im Extremfall (Verdienst um die 2700€/Monat) sind das ca. 50€ weniger (1746 statt 1800€), das wird wohl kaum zu anderen Weichenstellungen in Deinem Leben führen, oder?
LG

Beitrag von manavgat - 07.06.10 - 22:20 Uhr

Das frage ich mich bei vielen Sachen, ab wann das gilt.

Eigentlich müsste es rechtssicher per Stichtag sein. D. h. bei allen Kindern, die nach Datum xy geboren werden. Fairerweise dürfte das nicht vor dem 01.04.2011 sein.

Mit der Wohnungsbauprämie ist es ähnlich. Ich habe letztes Jahr für meine Tochter einen Bausparvertrag abgeschlossen, der nur dann einen Sinn macht, wenn es nach 7 Jahren die volle Prämie gibt, d. h. 7 x 48 Euro. Er wird nur mit 1 % verzinst und! es musste Abschlussgebühr bezahlt werden. Daher frage ich mich auch, ob der Wegfall nur Neuverträge betrifft. Was ja o.k. wäre.

Aber da ich bei der Rente schon rückwirkend beklaut worden bin (Kürzung der anzurechnenden Jahre bei der Ausbildung z. b. sowie Leistungskürzungen für alle Jahrgänge nach 1993) und auch als Selbstständiger schon verarscht worden bin bei der gesetzlichen Krankenversicherung (betreffs eines halben Jahres ohne die Möglichkeit einer Tagegeldversicherung, weswegen ich jetzt einen teureren Privatvertrag habe), mache ich mir über Gerechtigkeit, bzw. Planbarkeit keine Gedanken mehr.

Die ganzen Einsparungen sind überwiegend richtig. Was mich ankotzt, ist dass wir an vielen anderen Enden nicht sparen. Ich hätte garantiert noch mal 80 Milliarden gefunden, wenn man mich gelassen hätte.

Entwicklungshilfe? Gestrichen. Ging schon alles nach Griechenland und nutzt sowieso nix.

Subventionen? An jede Lobbygruppe dieses Landes zahlen wir irgendwas.
Braucht kein Mensch.

MwSt-Senkung für Hoteliers? Rückgängig.

Die Finanztransaktionsteuer brauchen wir sofort sowie eine Vermögenssteuer!

und da gäbe es noch mehr. Aber das traut sich ja keiner.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nsd - 08.06.10 - 08:22 Uhr

Bei Entwicklungshilfe denke ich an das Geld, das an China überwiesen wird. Export-Weltmeister (oder sehr nahe dran) aber Entwicklungshilfe bekommen. Wer weiß überhaupt, ob das Geld richtig ankommt und nicht in irgendeiner Verwaltung versickert.

Beitrag von manavgat - 08.06.10 - 10:50 Uhr

kriegt China immer noch Geld?

Das sollte doch abgeschafft werden.

Gruß

Manavgat

Beitrag von motte1986 - 08.06.10 - 10:50 Uhr

es ist wie mit der einführung des elterngelds.

alle geburten AB dem 1.1.07 zählen für das EG, alles bis zum 31.12.2006 nicht.


wenn das neue EG am 1.1.2011 eigeführt wird, dann gilts für geburten ab dem 1.1.2011, nicht eher und nicht später.

ist doch logisch!

Beitrag von manavgat - 08.06.10 - 13:38 Uhr

Finde ich nicht logisch.

Wer jetzt schon schwanger ist, hat fest damit gerechnet.

Gruß

Manavgat

Beitrag von motte1986 - 08.06.10 - 15:41 Uhr

tja, hat so mancher bei der umstellung bundeserziehungsgeld zu elterngeld auch. wir zum beispiel, da hätte ich 2 jahre lang 300euro bekommen, nicht 2 jahre 150...

irgendjemand schaut immer in die röhre.

und außerdem: wer algII bezieht und damit fest rechnet, sollte erstmal arbeiten:-)

und 1200euro maximal ist ja auch besser als nichts. wer als frau soviel verdient, hat bestimmt keinen armen schlucker als mann zuhause, also ist, denke ich, das einkommen allgemein nicht niedrig.

lg

Beitrag von manavgat - 08.06.10 - 16:23 Uhr

wer als frau soviel verdient, hat bestimmt keinen armen schlucker als mann zuhause


kann man diese These mathematisch statistisch absichern?

finde ich sehr! merkwürdig.

und statt 1800 Euro nur 1200 zu bekommen, kann schon in finanzielle Schwierigkeiten bringen.


Es gibt übrigens gerade bei den gut verdienenden Frauen viele ganz ohne Kerl aber mit Kind/Kindern.

Gruß

Manavgat

Beitrag von pamela-kunterding - 04.12.10 - 22:19 Uhr

Hallo !
Ich habe heute einen Bescheid bekommen, dass mein Elterngeld von 67 auf 65 Prozent gekürzt wird. SAUEREI ! #wolke Ich beziehe nämlich schon seit Januar Elterngeld und hatte mich für eine Splittung auf 2 Jahre entschieden. Jetzt wird man dafür auch noch bestraft. Hätte ich man das Geld doch gleich ganz genommen...

Beitrag von tinekruemel - 03.02.11 - 13:23 Uhr

Dann sind deine Bezugsmonate (01.2010 bis 12.2010) doch schon rum?! An die gesplitteten Monate können sie dann nicht ran weil alle deine eigentlichen Bezugsmonate alle in 2010 liegen.

Bzw. wenn du alleinerziehend bist und 01.und 02.2011 noch Elterngeld-Bezugsmonate sind, dann können sie dir nur diese und die Monate in denen du den 2. Teilbetrag bekommst (02.2012 und 03.2012) kürzen.

LG