ALG / Arbeit - Fragen wegen evtl. Bezug

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Beitrag von rikkiana - 07.06.10 - 21:55 Uhr

Hallo!

Mein Freund hat drei Jahre in einer Firma gearbeitet in der er gut verdient hat. Leider hat die Fa. zugemacht und mein Freund wurde arbeitslos. Er hat allerdings nur 2 Wochen ALG bezogen und dann eine neue Tätigkeit angefangen. Die war aber nur auf 3 Monate befristet. Nach diesen drei Monaten war mein Freund nun wieder 3 Monate arbeitslos und hat nun eine Arbeit durch eine Zeitarbeitsfirma gefunden, bei der er weniger verdient, als er ALG erhalten hätte. Die Arbeit dort ist auch nur auf 6 Monate befristet, dann wird er evtl. wieder arbeitslos sein, falls er nichts neues findet.

Wird sich die Höhe des ALG durch die 6 Monate bei der Zeitarbeitsfirma ändern?? Ab wann ändert sich die Höhe des ALG?? Wenn es sich ändern würde, würde er ja quasi einen Verlust machen...Könnt ihr mir sagen ob es so ist, oder ob sich die Höhe erst nach einem bestimmten Zeitraum ändert!?!?!

Danke im voraus.
LG

Beitrag von vwpassat - 07.06.10 - 22:08 Uhr

Also ich kenn das so: Die letzten 12 Beschäftigungsmonate, also konkret die 6 Monate der jetzigen Tätigkeit, die 3 Monate aus dem befristeten AV und 3 "gutbezahlte" Monate.

Falls es nicht so ist, lass ich mich auch gern belehren.

Beitrag von sassi31 - 08.06.10 - 03:13 Uhr

Hallo,

ich war einige Monate arbeitslos und habe dann einen Job angenommen, der befristet auf ein Jahr gewesen ist und um Einiges schlechter bezahlt wurde, als alle Jobs vorher. Als der Vertrag ausgelaufen war, habe ich ALG in gleicher Höhe bekommen, wie vor Antritt des Jobs. Die Sachbearbeiterin nannte es Bestandsschutz.

Gruß
Sassi

Beitrag von goldie99999 - 08.06.10 - 12:09 Uhr

Der Restanspruch aus der dreijährigen Tätigkeit bleibt in voller Höhe bestehen, bis ein neuer Anspruch erwirtschaftet wird. Das ist nach 6 Monaten nicht der Fall,also: keine Sorge!