hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelen.
ich bin dieses jahr in elternzeit. mein großes kind geht in die kita. kann mein lebensgefährte trotzdem die kinderbetreuungskosten bei der lohnsteuererkläärung mit ansetzen? ich habe näml. gehört das das nur mögl. ist, wenn beide berufstätig sind. ich bin ja an sich berufstätig, aberebn zz in elternzeit. und ich bin ja auch nicht zur betreuung das großen zu hause, sondern fürs baby. und wenn es nicht geht, mit dem absetzen, wie stellen die sich das vor? ich geh in die kita und sag: so, mein großer bleibt jetzt 1 jahr lang zu hause. ich bin auch zu hause, weil ich ein baby bekomme u die kinderbetreuungskosten nicht absetzen kann. aber in einem jahr kommt er dann wieder
ich bekomm doch nie wieder nen kitaplatz, das geht doch nicht.
warum wird bei der berechnung d elterngeldes die kindkranktage mit abgezogen. ich kann doch nu leidergottes nichts dafür wenn mein großes kind krank wird. da würde ich näml. lieber arbeiten gehen, als ein knietschig. krankes kind zu hause zu betreuen. das versteh ich nicht. in einigen jahren wollen wir ggf ein 3.kind. da müssen wir schon im vorfeld überlegen, wer bei welchem kind wie lange die kranktage nimmt um finanziell so wenig verluste wie mögl. einzufahren. schlimm.
danke für eure antworten.
lg
auch Frage zu Elterngeld/Elternzeit u Steuererklärung
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Beitrag von matsel - 08.06.10 - 11:05 Uhr
Beitrag von hellokittyfan-07 - 08.06.10 - 13:08 Uhr
werden die kindkrankentage abgezogen?
na das find ich ja ne sauerei denn man bekommt das geld ja von der KK. hast du das mit eingereicht? dann geht es mir ja auch so war ft krank mit meiner tochter als das finde ich aber nun echt der hammer.
ich würde die betreuungskosten trotzdem bei der steuererklärung mit angeben weil wie du schon sagts wenn du das kind rausnimmst bekmmst den platz nie wieder und außerdem steht jedem kind ab 3 ein platz zu egal ob du arbeit hast oder nicht. vn daher denk ich kann man die trotzdem absetzen.
lg.nicole
Beitrag von nakiki - 08.06.10 - 14:10 Uhr
Hallo!
Kinderbetreuungskosten können immer steuerlich geltend gemacht werden, wenn das zu betreuuende Kind älter als 3 Jahre is. Kinderbetreuungskosten für Kinder von 0-3 Jahren können nur geltend gemacht werden, wenn beide Eltern tätig sind.
Krankengeld wird bei der Berechnung des EG nicht berücksichtigt. Das gilt dann wohl auch für das Krankengeld, das man erhält, wenn man mit einem kranken Kind zu Hause sitzt.
Mehr als 20 Tage (pro Jahr 10) können doch aber nicht angefallen sein. Fällt das dann so sehr ins Gewicht?
Gruß nakiki
Beitrag von susannea - 08.06.10 - 15:34 Uhr
Wenn das Kind zwischen 3 und 6 ist, reicht es wenn ein Elternteil berufstätig ist.
Kinderkrankentage gibts Kinderkrankengeld und das ist genauso wie Krankengeld eine Lohnersatzleistung und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also kein Einkommen fürs Elterngeld, somit kann es nciht berücksichtigt werden!
