Elternzeit/Eltergeld

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Beitrag von galaktika611 - 08.06.10 - 11:20 Uhr

Hallo Mädels ,

ich habe ein paar fragen und erkläre meine situation erstmal:

meine jetztiger arbeitgeber stellt sich etwas blöd an mit den arbeitszeiten nach meinen Erzeihungsurlaub.
dh wenn ich ganztags wieder arbeiten kommen würde, hätte ich nichts mehr von meinem kind und wenn ich halbtags arbeiten gehen würde, würde es sich nicht finanziell lohnen, da ich im monat ca 250-300€ Spritkosten habe um zur arbeit zukommen.

ich wollte für 24monate elterngeld und elternzeit beantragen.

wäre es möglich, dass wenn ich zb nach 12monaten elternzeit eine halbtagsstelle in der direkten Umgebung meiner Wohnung finden würde, die Elternzeit abzubrechen, meinem jetztigen arbeitgeber zu kündigung und eine neue Arbeitsstelle anzutreten?
was passiert dann mit dem restlichen Elterngeld, was ich ja für 24monate beantragt habe?


ich hoffe, ich konnte meine situation und problem erklären und ihr habt ein paar antworten für mich.

LG Galaktika

Beitrag von goldie99999 - 08.06.10 - 11:29 Uhr

Du kannst nach einem Jahr anrechnungsfrei arbeiten, da der Anspruch ja nur für die ersten 12 Monate besteht, die Halbierung betrifft nur die Auszahlung.

LG Goldie

Beitrag von galaktika611 - 08.06.10 - 11:36 Uhr

danke für deine antwort

dass heißt wenn ich dich richtig verstanden habe:
ich beantrage wie ich vorhatte die auszahlung auf 24monate. kann dann nach 12monate wieder arbeiten gehen und bekomme die restlichen 12monate, trotz dass ich wieder arbeiten gehe, ausgezahlt?

Beitrag von goldie99999 - 08.06.10 - 11:54 Uhr

Jein, denn es werden keine 24 Monate EG gezahlt, sondern effektiv nur 20.

Die Monate, in welchen Du nach Geburt MuschuGeld beziehst mindern den Anspruch und nach 12 Kaldnermonaten erfolgen bei der Splittung auf 2 Jahre ebenfalls zwei Monate ohne EG- Zahlung (bei der Hitze kann ich irgendwie nur krumme Sätze schreiben, sorry! #schwitz).

Ansonsten stimmt es. Einfach gesagt: was Du im zweiten Jahr machst, ist Dein "Bier". Du streckst nur die Zahlung auf 2 Jahre, der Anspruch besteht nur in den ersten 12 Monaten.

Beitrag von galaktika611 - 08.06.10 - 12:15 Uhr

super, danke

hast mir sehr geholfen!

Viel spaß beim schwitzen ;-)

Beitrag von hellokittyfan-07 - 08.06.10 - 13:05 Uhr

du darfst sgar während der elternzeit halbtags arbeiten gehen und bekommst trtzdem das elterngeld was dir zusteht

Beitrag von nusch - 08.06.10 - 13:20 Uhr

Das stimmt nicht ganz. Wenn man im ersten Jahr des EG-Bezuges arbeiten geht (bis zu 30 Stunden), dann wird der Verdienst natürlich auf das EG angerechnet, also mindert das EG um den Verdienst, der dann ja nicht voll ausfällt!

Beitrag von hellokittyfan-07 - 08.06.10 - 13:26 Uhr

achso ja gut das kann sein aber er fällt nicht komplett weg