Frage: aktuelle Elterngeldnews

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Beitrag von antoinette2007 - 08.06.10 - 21:42 Uhr

Folgende Situation:
Mein Arbeitsvertrag endet im Oktober 2010.
Mein ET ist im Januar 2011.

Ab 2011 soll das Elterngeld gekürzt werden. Arbeitslose sollen nichts erhalten.
Was meint ihr. Bekomme ich dann auch nichts, weil ich zu dem Zeitpunkt arbeitslos bin oder werden die letzten 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage genommen?
Bitte um Antwort

Beitrag von jesssy - 08.06.10 - 21:57 Uhr

Hi,

also soweit ich weiß, werden momentan die letzten 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage genommen, die Monate, in denen Du arbeitslos bist (bei Dir z.B. ab November oder je nachdem, wann Dein Vertrag endet), gehen mit 0 € in die Berechnung. Ich denke also nicht, dass Du nichts bekommen wirst, da Du ja auch innerhalb der letzten 12 Monate gearbeitet hast. (Auch, wenn Du dann arbeitslos bist)

Falls ich damit falsch liege, belehrt mich bitte!!!

LG Jesssy

Beitrag von antoinette2007 - 08.06.10 - 22:08 Uhr

Also meinst du auch, dass nur diejenigen ab 2011 gar nichts erhalten, die die gesamten 12 Monate vor der Geburt arbeitslos waren.
Sollte man z.B. 10 Monate von den 12 Monaten Einkommen gehabt haben erhält man auch 2011 Elterngeld. ?

Beitrag von king.with.deckchair - 08.06.10 - 22:45 Uhr

Es ist GEPLANT!!! (Herrgottnochmal: geplant!), dass ALG II (ZWEI)-Empfänger kein Elterngeld erhalten. Du wärest dann ja wohl nicht betroffen, oder?

Noch gibt es doch noch gar keine näheren Einzelheiten, noch ist noch gar keine Gesetzesänderung auf dem Weg* - wie in aller Welt soll man denn diese Einzelfragen JETZT SCHON beantworten! Bei allem Verständnis - aber ihr macht hier die Hühner scheu und sorgt euch um ungelegte Eier, dass ist schon nicht mehr feierlich!

*Und ich denke, es ist ziemlich fraglich, dass sie mit diesen Plänen SO durchkommen.

Beitrag von goldtaube - 08.06.10 - 23:01 Uhr

<<Es ist GEPLANT!!! (Herrgottnochmal: geplant!), dass ALG II (ZWEI)-Empfänger kein Elterngeld erhalten. Du wärest dann ja wohl nicht betroffen, oder? <<
Das ist so auch nicht korrekt. Es soll wohl so sein wie mit dem Kindergeld. Das Elterngeld soll ab dem 1. Euro beim ALG II angerechnet werden. Der Sockelbetrag soll somit nicht mehr frei sein. ALG II Empfänger bekommen somit weiterhin Elterngeld, nur wird es angerechnet wie das Kindergeld auch.

Beitrag von jesssy - 08.06.10 - 23:02 Uhr

"aber ihr macht hier die Hühner scheu und sorgt euch um ungelegte Eier, dass ist schon nicht mehr feierlich!"

Mein Gott, sie hat doch nur gefragt und ich geantwortet, hast Du schlechte Laune oder was? Dass es noch keine Gesetzesänderung gibt, ist mir schon bekannt, keine Sorge.

Ich bin auch der Meinung, dass es ziemlich fraglich ist, ob die mit ihren Plänen SO durchkommen, aber darüber gesprochen wird doch überall und man kann sich doch auch darüber austauschen, oder etwa nicht? Es braucht doch aber nicht gleich so pampig geantwortet werden.

Nunja, mal sehen, was nun wirklich kommt, eine Glaskugel hab ich leider nicht, Ihr vielleicht?;-)

LG Jesssy

Beitrag von gh1954 - 08.06.10 - 23:15 Uhr

Sicher, alle "fragen ja nur".

Aber es ist doch noch gar nichts bindend beschlossen.

18 Monate vor Einführung des Elterngeldes kamen tägliche etliche Threads deswegen, obwohl damals keiner was Genaues wissen konnte.

Als die 100 Euro extra Kindergeld im Gespräch waren...täglich Threads, man sah förmlich, wie manchen der Geifer aus dem Mund lief.

Sobald irgendwas angedacht ist, sind manche wirklich nur noch wie kopflose Hühner.

Da würde z.B. helfen, mal Nachrichten oder ein Nachrichtenmagazin anzuschauen oder mal die Tageszeitung zu lesen.

Beitrag von nele27 - 09.06.10 - 10:32 Uhr

****Da würde z.B. helfen, mal Nachrichten oder ein Nachrichtenmagazin anzuschauen oder mal die Tageszeitung zu lesen. ***

Quatsch, wer braucht denn sowas??
Im Hausflur was aufschnappen und den Rest selbst dazudenken (inklusive eigene Meinung aufgrund von Halbweisheiten bilden) reicht doch völlig!

Nele

Beitrag von rosaundblau - 09.06.10 - 07:12 Uhr

durch das Urbiaforum. Bist Du verpflichtet auf die X-te Frage zum Thema XY zu antworten? Ist es Dir verboten das kleine Kreuz oben rechts zu benutzen?
Wenn Du aus den von Dir selbst genannten Gründen keine Antwort geben kannst, leiste einfach mal keinen Beitrag.

Anfangs dachte ich noch über die hohe Kunst der Provokation gestolpert zu sein. Inzwischen hat es einen neurotischen Beigeschmack.

Beitrag von susannea - 09.06.10 - 00:01 Uhr

Wie oft willst du die Frage noch stellen?!?

Du bist doch gar nicht betroffen, denn es geht um ALGII und nicht ALGI!

Beitrag von motte1986 - 09.06.10 - 09:27 Uhr

hallo!

es werden immer die letzten 12 monate als rechnungsgrundlage genommen, allerdings sind die monate, in denen du arbeitslos bist nullrunden.

nur wenn du in allen 12 berechnungsmonaten arbeitslos warst, bekommst du nichts.

du bekommst halt nur weniger, als wenn du bis zum MuSchu arbeiten würdest.

vielleicht findest ja was leichtes auf 400€, ne alte dame betreuen oder so, dann hast nicht gleich 3 monate ausfall...und für die monate ein bisschen grundlage:-)

glg