Frage zum Eltergeld

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Beitrag von mamajenny08 - 09.06.10 - 13:21 Uhr

hallo,

ich habe da mal eine frage zum elterngeld...
und zwar welche voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der VATER Elterngeld beantragen kann???

Lieben Gruß
Jenny#winke

Beitrag von lebelauter - 09.06.10 - 13:28 Uhr

er muss mindestens 2 monate elternzeit nehmen, aknn aber auch mehr sein
er muss vater des kindes sein
er muss in deutschland leben
er darf in der elternzeit nur max. 30 stunden wöchentlich arbeiten.

Beitrag von mamajenny08 - 09.06.10 - 13:34 Uhr

hallo lebelauter,

vielen dank für die info :)

ähm vater des kindes, klar das wäre er dann...reicht denn da alleine die vaterschaftserkennung oder brauch er auch das sorgerecht?

kann er es auch trotzdem nehmen wenn ich bis dahin noch keine arbeit habe und eigentlich zu hause wäre??

und ab wann beginnt elternzeit, 8 wochen nach der Geburt??

ich habe von solchen rechtlichen sachen überhaupt keine ahnung, aber zum glück kann man ja hier nachfragen :D

LG

Beitrag von ficus - 09.06.10 - 13:38 Uhr

Elternzeit beginnt am Geburt, bei Angestellten ist aber die ersten 8 Wochen Mutterschutz (jedenfalls für die Mama). Die Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet (somit "verkürzt" sich rein rechnerisch die Elternzeit).
Anders sieht es aus bei Selbständigen, da gibt es keinen Mutterschutz und man bezieht dann gleich (bzw. später, wg. Antragstellung und Bearbeitungszeiten) Elterngeld.
Der Papa kann also gleich von Beginn an Elternzeit nehmen - wenn er das möchte, oder Urlaub (flexibler in der Gestaltung und man kann sich die Elternzeit entsprechend legen).
LG ficus

Beitrag von susannea - 09.06.10 - 20:42 Uhr

Er kann es bekommen, wenn er einen Einkommensverlust hat. Sonst nicht!

Beitrag von swety.k - 09.06.10 - 14:15 Uhr

Hallo,

soweit ich weiß, muß er nicht Vater des Kindes sein. Oder hat sich da im letzten Jahr was geändert? Als mein Mann für unsere gemeinsame Tochter Elterngeld beantragt hat, stand er in der Geburtsurkunde nicht als Vater drin, da ich noch mit einem anderen verheiratet war. Die Dame bei der Beratungsstelle sagte uns, daß man rein theoretisch auch fremde Kinder betreuen und für diese Elterngeld und Elternzeit nehmen könnte.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von siouxsqaw - 09.06.10 - 20:39 Uhr

Hi.

Elterngeld gibt es aber auch für Grenzgänger wie uns, also die im Ausland wohnen und in D arbeiten.

SQ

Beitrag von ficus - 09.06.10 - 13:35 Uhr

Hallo,
da gab es doch glaube noch eine Diskussion um die "zwei Monate", oder? Vielleicht weiß das hier jemand genauer.
Mir war so, als müssten es zwei "volle Lebensmonate" sein und nicht "nur" zwei Kalendermonate. Also wenn das Kind am 15. geboren wurde, dann muss er also vom 15. an gerechnet zwei Monate nehmen und nicht vom 1. eines Monats zwei volle Kalendermonate.
Kann mir das jemand bestätigen oder korrigieren?
LG
ficus

Beitrag von gh1954 - 09.06.10 - 13:38 Uhr

Der Vater muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Beitrag von mamajenny08 - 09.06.10 - 13:45 Uhr

ja also wir leben zusammen in einem haushalt.


also ich würde natürlich gerne stillen wollen und somit müsste ich ja erst einmal zu hause bleiben...
bei unserem sohnemann konnte ich nur 4 monate stillen, danach hätte also sein papa in elterzeit gehen können, verstehe ich das richtig??
und er würde trotzdem ab geburt an das elterngeld bekommen??

danke euch auf jedenfall schonmal, bin jetzt schlauer wie vorher ;-)

Beitrag von ficus - 09.06.10 - 13:58 Uhr

Er bekommt für die Dauer Elterngeld, für die er auch den Antrag gestellt hat.
Wenn er also ab dem 5. Lebensmonat Elternzeit nehmen will und den Antrag ab dem 5. Lebensmonat gestellt hat, dann bekommt er auch Elterngeld.
Er bekommt kein Elterngeld, wenn du zuhause bist und er voll arbeiten geht. Das funktioniert nicht.

Beitrag von mamajenny08 - 09.06.10 - 14:02 Uhr

achso okay..hmm das ist doof und denn auch nur für die zeit wo er zu hause ist?
also sagen wir mal 3 monate und dann will er wieder richtig arbeiten gehen...dann würde das elterngeld wegfallen??


ich habe es immer so verstanden das man aufjedenfall wenn man es beantragt mind 12 monate geld bekommt.
na gut #gruebel

Beitrag von ficus - 09.06.10 - 14:40 Uhr

für den, der zuhause bleibt gibts auch Elterngeld

Also wenn du Elterngeld beantragst und bekommst und er arbeiten geht, bekommst du auch das Elterngeld - aber nicht er, da er ja arbeiten geht.
Es gibt nicht für beide Eltern(teile) 12 Monate lang Elterngeld, wenn nur die Mama zuhause bleibt und der Papa (wie gehabt) arbeiten geht. Also entweder das Eine oder das Andere.

Beitrag von anyca - 09.06.10 - 15:41 Uhr

"dann will er wieder richtig arbeiten gehen...dann würde das elterngeld wegfallen?? "

Elterngeld ist Lohnersatz. Geht er arbeiten und bezieht seinen Lohn, kriegt er logischerweise nix ersetzt.

Beitrag von biene81 - 09.06.10 - 15:41 Uhr

Nee, nur fuer die Zeit die er zuhause bleibt. Wie denn sonst? Er bekommt Elterngeld UND geht arbeiten und bekommt seinen vollen Lohn? #kratz Das waere ja zu schoen um wahr zu sein.

Beitrag von momfor3 - 09.06.10 - 14:21 Uhr

Die gleichen Voraussetzungen wie bei der Mutter eben.............



mf3