Hallo,
wir hatten gerade die Diskussion was mit Resturlaub bei BV passiert?
Meine Schwester hat noch 31 Tage Urlaub und nimmt 2 Erziehungsjahre danach ist es ungewiss ob Sie dort noch arbeiten kann (Betrieb hat mehrere Filialen geschlossen undseit über einem Jahr Kurzarbeit)
Was passiert mit dem Urlaub?
Muss der Chef den auszahlen?
VG Heidi
Was passiert mit Resturlaub bei Beschäftigungsverbot?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von honeymoon05 - 09.06.10 - 17:20 Uhr
Beitrag von tweety12_de - 09.06.10 - 18:07 Uhr
hallo,
der urlaub bleibt erhalten. wenn sie nach der elternzeit zurtückkommt, muß ie in der regel den urlaub gleich abfeiern wwenn sie nicht mehr kommt (künmdigung) bekommt sie ihn ausbezahlt.
gruß alex
Beitrag von loonis - 09.06.10 - 20:19 Uhr
Der Urlaub bleibt auf jeden Fall erhalten...
Man braucht ihn auch nicht gleich nach d.Elternzeit nehmen,
da gelten besondere Bestimmungen...
Ich durfte ihn innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit
nehmen...
Wenn sie dort nicht mehr arbeiten kann ,dann wird der Urlaub
ausbezahlt.
LG Kerstin
Beitrag von susannea - 09.06.10 - 20:43 Uhr
Du hättest sogar bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit gehabt, also mehr als ein Jahr!
Beitrag von tf-87 - 10.06.10 - 13:46 Uhr
Hallo das ist ja mal interessant wo steht das geschrieben muss das unbedingt schwarz auf weiß haben.... dringent
Beitrag von loonis - 10.06.10 - 15:02 Uhr
Musst den Beitrag bis runter lesen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=21469&ccheck=1
LG Kerstin
Beitrag von honeymoon05 - 09.06.10 - 23:54 Uhr
@all
