Elterngeld

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Beitrag von daniel-maren - 09.06.10 - 20:49 Uhr

Hallo Zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Sohn ist gerade ein Jahr alt geworden und ich bin in der 14. Woche wieder schwanger. Ursprünglich hatte ich 2 Jahre Elternzeit beantragt, wollte jetzt aber doch nach dem einen Jahr schon wieder mit 50 % anfangen. Allerdings hatte ich noch nichts unterschrieben und da ich nun wieder schwanger bin werde ich wohl nicht wieder anfangen können. Bis ich in den Mutterschutz des 2. Kindes komme dauert es jetzt noch 4 1/2 Monate. Bekomme ich in dieser Zeit jetzt überhaupt kein Geld? Ich bin ja noch angestellt, kann halt nur wegen der Schwangerschaft nicht wieder anfangen...

Freue mich auf eine Antwort von euch!

Lg, MAREN

Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.06.10 - 20:55 Uhr

Hallo

Nein, dann bekommst du keinNgeld. Du hast ja 2 JAhre beantragt und noch nichts wegen Wierarbeit unterschrieben

Bianca

Beitrag von daniel-maren - 09.06.10 - 21:27 Uhr

Und wie sieht es mit sozialer Unterstützung aus? Ist ja voll krass. Ich kann mein Kind doch nicht von Luft und Liebe ernähren.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.06.10 - 21:48 Uhr

Hallo

Der Vater der Kinder ist dafür zuständig

Bianca

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 08:51 Uhr

Ja das reicht ja vorne und hinten nicht wenn einfach mal eben so 660 € im Monat weg fallen.

Beitrag von micnic0705 - 10.06.10 - 09:27 Uhr

Sorry, aber so was überlegt man sich, bevor man ein Kind plant und nicht, wenn einem auffällt, dass es ja knapp werden könnte mit dem Geld.

Unterschreibe eben den Vertrag zur Teilzeitarbeit, geh arbeiten bis zum MuSchu und gut ist. Oder such Dir einen 400 Euro Job.

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 12:37 Uhr

Wow, da ist aber einer auf nem hohen Ross. Du kennst mich doch gar nicht. Kennst meine Vorgeschichte gar nicht. Ich hab eine einfache Frage gestellt. Das wars. Rechtfertigen muss ich mich glaub ich nicht.
Und wer stellt schon eine Schwangere ein? 400€ Job hin oder her.

Beitrag von micnic0705 - 10.06.10 - 21:59 Uhr

Nein, ich sitze nicht auf einem hohen Ross.

Ich weiß auch gar nicht, wie Du darauf kommst.

Wer hier einfache Fragen stellt, muss damit rechnen, unterschiedliche Meinungen zu erhalten. Und diese gehen nun mal nicht immer konform mit der eigenen Meinung.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.06.10 - 09:45 Uhr

Hallo

Sorry, aber sowas weiss man doch vorher.

Bianca

Beitrag von susanne85 - 09.06.10 - 21:40 Uhr

Hallo

nein es gibt nichts.

soziale unterstützung hängt davon ab wieviel du bzw. dein freund oder mann verdient.

lg

Beitrag von susannea - 09.06.10 - 22:17 Uhr

Wieso kannst du wegen der Schwangerschaft nciht wieder anfangen?

Wenn du Geld haben möchtest (außer Muttershcaftsgeld), dann musst du dafür auch was tun, denn du bist ja nicht krank!

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 08:50 Uhr

Ich würd ja gern wieder anfangen. Es war auch mündlich alles schon besprochen. Eigentlich sollte ich jetzt schon wieder angefangen haben. Allerdings bin ich Altenpflegerin bei einem mobilen Pflegedienst und da wurde ich schon bei der ersten Schwangerschaft komplett freigestellt. Weil die mir sonst immer noch jemanden zur Seite stellen müssten, ich nicht allein fahren dürfte und das ist ihnen zu teuer. Und deswegen haben sie mich jetzt nicht wieder eingestellt, weil ich ja eh freigestellt werden würde... Dumm gelaufen... Und wer stellt schon eine Schwangere ein?

Beitrag von susannea - 10.06.10 - 12:27 Uhr

Tja, ich würde sagen selber Schuld wenn man es nciht schriftlich gemacht hat.

Dann müßten sie dich so auch nehmen.

UNd klar stellen viele Schwangere ein. ich habe nur 10 Wochen bis zum Mutterschut gearbeitet und wurde trotzdem eingestellt!

Und bei Teilzeit in Elternzeit hat der AG ja keine Wahl ob er dich einstellen will.

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 12:40 Uhr

Wo hast du denn die 10 Wochen gearbeitet? Ich hab ja hier geschrieben, um genau das zu erfahren. Nicht um auf der faulen Haut zu sitzen.

Wie meinst du das mit dem Arbeitgeber? Muss er mich wieder einstellen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten möchte? Auch wenn ich schwanger bin und eigentlich 2 Jahre beantragt habe?

Jetzt ärgere ich mich auch, dass ich das noch nicht schriftlich gemacht hab. Aber daraus lernt man...

Beitrag von susannea - 10.06.10 - 12:52 Uhr

Der AG muss dich Teilzeit in Elternzeit nehmen, wenn du das vorher beantragt hast. Beantrage es nun einfach noch, dann kann er allerdings innerhalb von 4 Wochen mit dringenden betrieblichen Gründne ablehnen, anders nicht!
Die Elternzeit beenden kannst du natürlich nicht einfach!
Ich war im Schuldienst.

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 12:54 Uhr

Na das ist doch mal eine hiflreiche Antwort! Vielen Dank. Dann versuch ich das jetzt nochmal.

Beitrag von zwillinge2005 - 10.06.10 - 10:15 Uhr

Hallo,

wenn Du nach einem Jahr wieder arbeiten wolltest und Dein Kind bereits ein Jahr alt ist, verstehe ich nicht, warum Du noch nicht wieder angefangen hast bzw. noch gar kein Vertrag gemacht wurde.

Wahrscheinlich weiss Dein AG auch schon von der SS, oder? Da Du wieder ein BV bekommen willst/ bekämest wird er Dich jetzt auch nicht mehr anstellen - warum auch, da Du zwei Jahre Elternzeit beantragt hast, ohne Dir schriftlich bestätigen zu lassen, dass Du am ersten Geburtstag wieder anfängst.

Dann hättets Du nur ein Jahr beantragen dürfen, oder Dich frühzeiti um eine Beschäftigung in der Elternzeit kümmern müssen.

Die SS ist ja auch nicht mehr so ganz frisch, d.h. Du weisst Doch sicher schon seit ca. 9 Wochen, dass Du schwanger bist, oder?

LG, Andrea

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 12:34 Uhr

Tja, da hast du Recht. Aber ich hatte bisher falsche Informationen. Wenn ich gewusst hätte, dass ich in dieser Zeit gar keinen Cent bekomme, dann hätte ich meinem Arbeitgeber gar nicht so früh von meiner Schwangerschaft erzählt. Ich hab halt erst in der 7. Woche von der Schwangerschaft erfahren. Bei unserem ersten Sohn haben wir 2 Jahre gebraucht, weil es bei mir ein medizinisches Problem gibt und keiner hat damit gerechnet das es jetzt schon wieder so schnell klappt. Ich hatte mich da noch nicht informiert wie das dann alles läuft. Wir freuen uns sehr auf das 2. Kind und das es diesmal nicht so ein Krampf war und einfach geklappt hat. Aber das es finanziell so aussieht war mir einfach nicht klar, sonst hätten wir schon aufgepasst.
Auch das ich die 2 Jahre beantragt habe war eigentlich blöd. Mir haben halt einige Mütter geraten ich soll lieber mehr beantragen, da man immer verkürzen kann, aber nicht verlängern.
Naja, jetzt ist es wie es ist.
Krass find ich bloss, dass wenn ich arbeitslos wäre ich jetzt Arbeitslosengeld beantragen könnte. Ist also jetzt ein Nachteil in diesem Fall.
Aber egal, irgendwie gehts immer.

Lg, MAREN

Beitrag von maufie - 10.06.10 - 11:31 Uhr

Hallo Maren,

wo ist das Problem jetzt bis zum Mutterschutz wieder 50% zu arbeiten? Wenn es doch eh so geplant war... Du bist schwanger und nicht krank!

LG
Karina

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 12:27 Uhr

Das ist bei mir auf Station halt so geregelt. Die haben eine Versicherung und wenn Jemand schwanger wird, dann wird er für diese Zeit frei gestellt und darf nicht arbeiten. Man bekommt dann normalerweise weiter ganz normal Gehalt. Aber jetzt fang ich halt gar nicht wieder an, weil ich ja eh nicht arbeiten würde - bringt meinem Arbeitgeber ja nichts. Das ist ja seine Entscheidung, nicht meine. Ich würd auch arbeiten bis zum Mutterschutz. Aber dort ist es halt nunmal so. Ich weiss selbst das ich schwanger bin und nicht krank - danke für die Aufklärung.

Beitrag von daniel-maren - 10.06.10 - 17:50 Uhr

Für die leider wenigen hilfreichen Antworten möchte ich mich bedanken. Ich habe mich das erste Mal an solch ein Forum gewendet. Es wird wohl auch das letzte Mal gewesen sein. Ich hatte die Hoffnung man würde mir hier einige Fragen beantworten und dachte das das auch der Sinn eines solchen Forums ist. Allerdings waren die Antworten zum größten Teil eher vorwurfsvoll und verurteilend und wenig hilfreich. Da ist wohl das Ziel verfehlt worden....