Wieviel steht mir im Erziehungsjahr an Geld zur Verfügug

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Beitrag von zili0815 - 10.06.10 - 06:27 Uhr

Da ich mich damit noch nicht auseinander gesetzt habe und frisch schwanger bin muss ich mal was fragen, was hat man an geld nach dem das Baby da ist?
Wie läuft das denn, ich habe einen 100 % Vertrag zur Zeit unbefristet, wenn ich dann in Mutterschutz gehe, bzw ins Erziehungsjahr, wo bekomme ich dann mein Monatliches Einkommen her wenn ich nicht arbeite?
und wieviel wird es sein?

Beitrag von mama2003-2009 - 10.06.10 - 06:34 Uhr

Hallo

wenn du vor deinem Babyjahr arbeiten gehst, bekommst du *derzeit noch 67% vom Nettogehalt maximal 1800€, dieses Geld bekommst du als Lohnersatzleistung von der Elterngeld stelle, und nun durch das Sparpaket, weil Deutschland sparen muss, ist es etwas weniger die genauen zahlen weis ich aber nicht, aber wird dir sicher ein anderer sagen.

Du kannst bis zu 3 Jahre *glaub ich* Elternzeit nehmen (beantragen beim Arbeitgeber) Kannst dir das Elterngeld auf 1 Jahr(volles Elterngeld) oder auf 2 Jahre (hälftiges Elterngeld) auszahlen lassen - je nach dem wie du dir das "Finanziell leisten" kannst.

Hoffe habe es richtig erklärt, ansonsten berichtigt mich bitte.

Danke
glg mama

Beitrag von zili0815 - 10.06.10 - 06:47 Uhr

das heisst ich bekomme 67 prozent von meinem netto gehalt+ elterngeld+ kindergeld??

Ich hab irgendwie schiss das ich das finanziell nicht schaffe

Beitrag von aeni - 10.06.10 - 06:56 Uhr

Nein, du bekommst nicht 67% vom Netto Gehalt + Elterngeld...
Die 67% vom Netto sind dein Elterngeld!
+184€ kindergeld

lg

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.06.10 - 09:44 Uhr

Hallo

Der VAter des Kindes MUSS dir und dem Kind Unterhalt zahlen

Bianca

Beitrag von vwpassat - 10.06.10 - 10:30 Uhr

Dann hättest Du verhüten sollen.

Sorry für die viell. blöde Antwort, aber man sollte sich schon vorher Gedanken machen. Es gibt doch sicher auch einen Vater zum Kind. Ich lese hier immer nur von Frauen, dass sie Angst haben wegen der Finanzen.

Beitrag von anyca - 10.06.10 - 08:56 Uhr

Nicht zu vergessen - im Wesentlichen ist natürlich erst mal der Kindsvater zuständig, Dich und das Kind finanziell zu versorgen, wenn Du wegen des gemeinsamen Kindes daheim bleibst.

Beitrag von zwillinge2005 - 10.06.10 - 10:23 Uhr

Hallo,

wenn Du nicht arbeitest bekommst Du auch kein monatliches Einkommen.

Ist doch logisch, oder?

Im Mutterschutz gibts es Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bis zum ersten Geburtstag des Kindes Elterngeld (67% des bereinigten Nettogehaltes - Werbungskosten werden abgezogen) plus jeden Monat 187,- Euro Kindergeld)

LG, Andrea

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.06.10 - 10:26 Uhr

Hallo

Da sie nicht vorher gearbeitet hat, wird sie wohl nur den Sockelbetrag plus GEschwisterbonus bekommen.

Ob sie den Arbeitgeberzusschuss bekommt, bin ich mir nicht sicher, da sie ja n icht gearbeitet hat

Bianca

Beitrag von aeni - 10.06.10 - 10:37 Uhr

aber sie arbeitet doch...sie sagt doch, dass sie einen 100% vertrag hat...

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.06.10 - 10:42 Uhr

Hallo

Oh, man ich sollte ins Bett gehen. War zu einem anderen Thread gedacht

Bianca