Ich platze gleich! Warten auf das Mutterschaftsgeld....

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Beitrag von knuffel84 - 10.06.10 - 12:06 Uhr

Hallo,

vor ca. 2 Wochen habe ich erfahren, das meiner Chefin geklündigt wurde und ich somit im Moment keinen AG mehr habe :-[. Mutterschaftsgeld hat natürlich bisher auch noch niemand gezahlt und ehrlich gesagt, finde ich es eine Frechheit, dass ICH jetzt die leidtrangende bin, weil andere es nicht auf die Reihe bekommen die Arbeitsverhältnisse zu klären.
Kann es wirklich sein, dass ich mind. bis zum Gütetermin auf mein Geld warten muss? Gibt es da keine andere Lösung? Man rechnet ja auch mit dem Geld und ich finde es schon heftig, wenn das dann auf einmal nicht gezahlt wird.

Sorry, aber ich platze gleich echt, weil ich seit Nov. nur noch Theater mit meiner Chefin hatte :-[

LG
Jasmin

Beitrag von maxmutti - 10.06.10 - 12:10 Uhr

Wer hat denn deiner Chefin gekündigt?
Das versteh ich nicht#kratz

Beitrag von knuffel84 - 10.06.10 - 12:20 Uhr

ach,d as ist alles soo drucheinander... ich versuch es dir zu erklären ;-)

ich hab im Nov. die Kündigung von meiner chefin bekommen, wegen Geschäftsaufgabe. Ich befand mich da aber noch in Elternzeit von meinem 1. Sohn und es fand offensichtlich eine Praxisübernahme statt, was auch vor Gericht bestätigt wurde. Allerdings hat der "neue" Geschäftsführer angegeben, dass meine Chefin als selbstständige Mitarbeiterin bei ihm beschäftigt ist und so hat das Arbeitsgericht beschlossen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin fort besteht.
Naja, und als ich jetzt den Antrag auf Mutterschaftsgeld zur KK geschickt habe (ich habe meine Elternzeit bis 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängert) habe ich erfahren, das meine Chefin nicht mehr arbeitet und ich auch bereits seit Januar von der KK abgemeldet wurde.

Beitrag von kathi.net - 10.06.10 - 12:21 Uhr

Also ist der neue Geschäftsführer der Rechtsnachfolger deiner "Ex"-Chefin. Somit wäre er nach meinem Verständnis dein AG.

Beitrag von maxmutti - 10.06.10 - 12:22 Uhr

So sehe ich das auch!

Beitrag von knuffel84 - 10.06.10 - 12:27 Uhr

Ne, angeblich nicht. Das habe ich auch gedacht, aber dem ist wohl nicht so. Das hätte das Arbeitsgericht ja eigentlich auch so sehen müssen, aber durch eine bestimmte Regelung ist er wohl nicht für mich zuständig #kratz
Naja, wir haben ihn jetzt verklagt und ich warte auf den Gütetermin, aber ob dabei was rauskommt steht ja auch in den Sternen.
Ich finde es einfach nur so ungerecht, dass die alle machen können was sie wollen und ich 1. nichts davon mitbekomme (wusste ja nicht mal, das ich nicht mehr krankenversichert war) und 2. ich jetzt sehen kann, wie ich das Geld ersetze, solange es nicht gezahlt wird

Beitrag von susannea - 10.06.10 - 12:34 Uhr

Ich verstehe jetzt das Problem nicht ganz, denn von der KK musst du eh Geld erhalten. Entweder weil dein Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft genehmigt aufgelöst wurde, dann gibts das ganze Geld von der KK oder es ist nicht aufgelöst, dann gibts das von deinem AG.

Das weiß die KK aber sicher auch und hat nur nicht aufgpasst als sie déine Abmeldung hingenommen haben.

Aber, es gibt keine gesetzliche Regelung wann da Geld gezahlt werden muss, dass darf auch bis Mutterschutzende sein. Alles andere ist Nettigkeit der AG oder der KK!

Beitrag von knuffel84 - 10.06.10 - 12:53 Uhr

aber es steht einem doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung zu.
Die KK hat sich ja nicht mal bei mir gemeldet, um z.B. meine Karte einzuziehen. Ich habe es durch einen dummen Zufall erfahren, das ich nicht mehr versichert war.

Beitrag von susannea - 10.06.10 - 12:55 Uhr

Nein es steht dir für die Zeit zu, aber nirgends ist festgelegt, wann es gezahlt werden muss und wie!

Beitrag von kathi.net - 10.06.10 - 12:58 Uhr

Nicht mehr versichert geht gar nicht. Es gibt in Deutschland die Versicherungspflicht. Es wurden vielleicht keine Beiträge mehr entrichtet. Aber da meldet sich die Kasse eigentlich ziemlich schnell.

Beitrag von knuffel84 - 10.06.10 - 13:02 Uhr

Es war aber so!
Meine Hebamme hatte nämlich seit einigen Monaten keine Zahlung mehr von der KK erhalten und darauf dann bei der KK angerufen und die teilten ihr dann mit, das ich seit Januar NICHT mehr dort versichert bin!
Ich habe dann selbst nochmal da angerufen und es war tatsächlich so!

Beitrag von kathi.net - 10.06.10 - 13:04 Uhr

Haha, und wie will die KK die Versicherungspflicht umgehen? Hast du die Kasse gewechselt?

Beitrag von knuffel84 - 10.06.10 - 13:06 Uhr

Nein, ich habe nicht die KK gewechselt. Nachdem ich der KK den Gerichtsbeschluss geschickt habe, haben sie mein "Konto" wieder freigeschaltet und haben meiner Chefin einen Stornierungsvertrag zugesandt

Beitrag von kathi.net - 10.06.10 - 12:18 Uhr

Chefin gekündigt? Von wem?

Beitrag von knuffel84 - 10.06.10 - 12:20 Uhr

Hab es der Userin über dir bereits erklärt ;-) kannst da alles nachlesen

Beitrag von sternschnuppe215 - 10.06.10 - 13:01 Uhr

Häää?

Wenn Deine Chefin mit Dir einen Arbeitsvertrag hat, dann muss sie Dich doch bezahlen... egal wer ihr wie gekündigt hat oder vom wem sie Geld zu bekommen hat

ab dem 3. Monat der Lohnfälligkeit kannst Du es dem Arbeitsamt (bei der Insolvenzstelle melden) ... die zahlen Dir das dann auf dem Topf und fordern es bei ihr ein. Alternativ wird ein Insolvenzantrag auf Deine Chefin gestellt...

Also es is nix verloren... nur dauert das alles....

Beitrag von susannea - 10.06.10 - 19:39 Uhr

Es geht ja um den Ag-ZUschuß zum Mutterschaftsgeld und da gibts eben keine wirkliche Fälligkeit!

Sie meckert ja schon obwohl der Mutterschutz noch nciht um ist. DA kann sie also noch nichts einklagen!