Wie ist das bekomm ich wieder geld????

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Beitrag von tf-87 - 10.06.10 - 13:38 Uhr

Hallo,

kurz zu mir ich war 2008 schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen und mein Arbeitgeber hat mir weiterhin mein Gehalt gezahlt bis das Kind dann da war. Nun bin ich seit der Geburt in Elternzeit die aber anfang Januar vorbei ist. Wollen aber gerne ein Zweites Kind und werde wahrscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot von meine Frauenarzt erhalten, aber wie ist das dann bekomme ich wieder mein Gehalt gezahlt??? Bin ja noch dort angestellt und Kündigen kann er mich ja nicht, wollen gerne vor ende der Elternzeit schwanger werden.

Wer kennt sich damit aus und weiß vielleicht wie das Rechtlich ist?

Liebe Grüße
Tanja

Beitrag von schokokeksi - 10.06.10 - 15:40 Uhr

Leider weiß ich es nicht genau. Wenn du Beschäftigungsvebrot hast, sagt das ja schon alles. Aber direkt zweimal nacheinander schwanger werden? Finde ich ehrlich gesagt schon heftig, auf für deinen Arbeitgeber.

Bekommt er denn wenigstens Ersatz für dich in dieser Zeit?
Oder darf er einfach nur zahlen....


schokokeksi

Beitrag von shampoo - 10.06.10 - 17:24 Uhr

geh auf die vk, dann weißt du es !

einfach nur zahlen. dafür ist ein arbeitgeber schließlich da.

Beitrag von schokokeksi - 11.06.10 - 08:14 Uhr

Bleib mal ruhig....

Beitrag von tf-87 - 11.06.10 - 10:08 Uhr

Und was kann man dann auf der VK feststellen???

Ihr kennt nicht die Geschichte von meiner Arbeit und daher könnt ihr es wahrscheinlich auch nicht verstehen. Dort wird Mobbing GROß geschrieben die angestellten sind die letzten, die Frau vom chef ist die tollste:-[ (meint sie), Naja egal wollte halt nur wissen ob man dann geld wieder bekommt.

Beitrag von shampoo - 11.06.10 - 18:33 Uhr

richtig, alles geisterfahrer ! ;-)

mehr muss ich nicht sagen.

Beitrag von windsbraut69 - 11.06.10 - 12:54 Uhr

Genau.
Und Deiner Logik (der AG zahlt im BV nicht) nach wäre ein Arbeitnehmer auch zum ARBEITEN da, oder?

Beitrag von shampoo - 11.06.10 - 18:40 Uhr

jepp . sagt ja schon das wort: arbeitnehmer. ach nee... müsste ja dann mitarbeiter heißen, der arbeitet mit. :-)

entschuldige meine kleine ironie-stunde. aber ich habe nun innerhalb kürzester zeit die dollsten sachen mit mitarbeitern erlebt, der betrieb muss dennoch weiterlaufen und da sind auch noch andere mitarbeiter, die geld verdienen müssen...

aber das wäre nun zu umfangreich , das hier alles aufzulisten , wieso ich einiges eben nicht so rosig sehe.
keine frage, tolle sache , wie das alles geregelt ist. nur zu oft lese ich auch hier, dass sich gern die rosinen rausgepickt werden. und mütter, die sich um ihre kinder auch wirklich kümmern und diesen einen guten weg ebnen indem sie sich intensiv mit ihnen beschäftigen und sie auch betreuen, haben meinen größten respekt. nur wer mit einem blick auf die visitenkarte outet, dass er ziemlich viel zeit im netz unterwegs sein muss, da bezweifle ich, dass da den zukünftigen kindern genügend zeit gewidmet wird. aber das ist natürlich nur eine boshafte unterstellung meinerseits. ;-)

Beitrag von tf-87 - 11.06.10 - 22:23 Uhr

Niemand versucht sich auch nur im geringsten hier irgendwelche Rosinen rauszupicken, es geht einfach um Rechtliche Absicherung, da Arbeitgeber ab und zu dazu meigen seltsame Wege zu Beschreiten und sich dabei auch noch im Recht sehen, obwohl sie es nicht sind.
Schließlich sin Arbeitgeber keine heiligen auch wenn sie sich gerne dafür halten.

Wenn ich es genau nehme finde ich es auch schon sehr bedenklich wenn man auf Grund eigener Erfahrungen alle über einen Kamm scheert ohne auch nur im geringsten über Hintergrundwissen in jeweiligen Einzelfällen zu verfügen.

Auch sollte man mit Unterstellung bezüglich der Häufigkeit von Internetbesuchen weit vorsichtiger sein, weil man kann sich sehr wohl auch intensiv um seine Kinder kümmer und trotzdem Dinge nebenher erledigen.
Oder darf z.B. ein Haushalt erst gemacht werden wenn die Kinder schlafen?
Oder kümmert sich ein Vater weil er arbeitet schlechter um sein Kind weil er ja nicht permanent zuhause ist, dafür aber die Familie finaziell absichert.

Kinder haben manchmal auch das Bedürfnis für sich zu sein, etwas ganz alleine zu machen und was macht eine Mutter oder ein Vater in dieser Zeit?
Permanent das Kind beobachten?
Wie soll es so eigene Erfahrungen sammeln können?

Also kann man diese Zeit dafür nutzen um eigene Dinge zu bewerkstelligen oder um eigene Bedürfnisse zu erfüllen.
Somit sind Zweifel bezüglich der Zeitwidmung auch eher unangebracht, zumindest wenn man sich Sachlich an etwas beteiligen möchte.

Beitrag von susannea - 10.06.10 - 19:37 Uhr

Klar, wenn die Elternzeit um ist und du ein BV hast, dann gibts wieder das Geld von dort!

Beitrag von tf-87 - 11.06.10 - 10:10 Uhr

weiß du vielleicht wo das rechtlich festgehalten ist???? Schwarz auf weiß wäre sehr gut.

Beitrag von susannea - 11.06.10 - 10:14 Uhr

DAs steht im MuSchG und im BEEG. Im BEEG steht das der AG dir deinen Arbeitsplatz wieder anbieten muss und im MuSchG dass du während eines BV dein Geld weiter zu bekommen hast und sollte es Gehaltserhöhungen oder ähnliches geben, dann auch das höhere Geld!
UNd das ist ja bei dir dann so!

Beitrag von tf-87 - 11.06.10 - 10:19 Uhr

Wir fragen uns ob das auch der fall ist wenn ich jetzt in der Elternzeit schwanger werde und danach geh ich ja gleich über zum BV und das ist die große frage muss mein chef dann zahlen, egal ob ich dazwischen arbeiten war oder nicht. also das er meinen platz freihalten muss weiß ich und er mich erstmal auch nicht kündigen kann und wenn ich wieder schwanger bin dann auch nicht.

Beitrag von susannea - 11.06.10 - 10:22 Uhr

Ja klar muss er dann auch zahlen. Damit würde ab dem Tag des Elternzeitendes dein Gehalt ja wie bei einer Gehaltserhöhung steigen, also ist die zu zahlen!

Siehe auch hier:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html

Ist ja beim BV nachher genauso wie im Mutterschutz!

Beitrag von tf-87 - 11.06.10 - 10:30 Uhr

Okay und wie ist das wenn er mich zum ende der elternzeit kündigen sollte und ich aber schwanger bin. darf er ja dann eigentlich nicht richtig??

Wie komms das du dich da auskennst?

Beitrag von susannea - 11.06.10 - 10:34 Uhr

Er kann dich eh nicht zum Ende der Eltenrezit kündigen, sondern frühestens am ersten Arbeitstag und da bist du schwanger und hast damit einen Kündigungschutz. Also muss er bis zum nächsten ersten Arbeitstag nach Schwangerschaft usw. warten ;)

Beitrag von tf-87 - 11.06.10 - 12:00 Uhr

Und das steht alles in dem Link den du aufgeschrieben hast, ich brauch das nämlich richtig schwarz auf weiß wo das genau 100%ig steht.

Beitrag von susannea - 11.06.10 - 14:03 Uhr

In dem Link ist es noch mal einzeln aufgeschrieben für die Leute, die es nicht im Gesetz lesen können, denn wie schon gesagt steht es im BEEG in Verbindung mit dem MuSchG und daran muss sich jeder AG halten. Sonst ab zum Anwalt.