hallo wollte mal fragen ob schon jemand genaueres weiss inwie weit das eltergeld gekürzt wird und ab wann,
was ist wenn ich die 300 euro mindestsatz als hartz4 empfänger bekomme, streichen si das dann komplett oder giklt das erst für kinder die jetzt geboren werden
lg freue mich über antworten
Elterngeld Kürzung
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Beitrag von sabsluf123 - 11.06.10 - 11:28 Uhr
Beitrag von nisivogel2604 - 11.06.10 - 11:31 Uhr
Noch ist die Kürzung gar nicht durch.
Ich denke auch nicht das sie das ab sofort umsetzen können udn einfach alle Elterngeldbescheide die bisher rausgingen mal eben so ausser kraft gesetzt werden.
Beitrag von goldtaube - 11.06.10 - 11:33 Uhr
<<Ich denke auch nicht das sie das ab sofort umsetzen können udn einfach alle Elterngeldbescheide die bisher rausgingen mal eben so ausser kraft gesetzt werden. <<
Werden sie wohl auch gar nicht machen müssen. Denn das Elterngeld soll wohl einfach auf das ALG II ab dem 1. Euro angerechnet werden. Eben wie das Kindergeld auch. D. h. die Leute bekommen weiter ihr Elterngeld, nur wird es komplett beim ALG II angerechnet.
Beitrag von nisivogel2604 - 11.06.10 - 11:40 Uhr
Ob sie nun das eine oder das andere machen ist ja total egal. Es läuft doch aufs gleiche hinaus. Es hört sich nur einfach netter an.
Meinst du denn das dürfen die so von jetzt auf gleich umsetzen?
Beitrag von goldtaube - 11.06.10 - 11:49 Uhr
<<Meinst du denn das dürfen die so von jetzt auf gleich umsetzen? <<
Nein, das habe ich auch nicht behauptet. Das muss ja erst mal durchgesetzt werden und dann dauert es ja auch immer noch was. Ich denke vor dem 01.01.2011 wird da nix passieren.
Ganz egal ist es nicht. Es gibt immerhin auch Nicht-ALG II Empfänger die Elterngeld beziehen z. B. Hausfrauen, Studenten etc.
Und warum sollte ein Nicht-ALG II Empfänger Elterngeld bekommen und ein ALG II Empfänger nicht? Genauso gibt es ALG II Empfänger die vorher arbeiten waren und Elterngeld als Lohnersatz bekommen. Sollen sie da erst bei jedem anfangen zu überprüfen wer vorher was gemacht hat? Da ist es logisch, es beim ALG II Empfänger einfach als Einkommen anzusehen und ab dem 1. Euro anzurechnen (egal ob derjenige vorher gearbeitet hat oder nicht).
Besser wäre es, wenn sie das Elterngeldgesetz ändern würden und sagen würden, dass Elterngeld eine reine Ersatzleistung wird und wer vorher nicht gearbeitet hat, bekommt kein Elterngeld mehr. Damit wäre auch das Problem beim ALG II gelöst. Dann würde es nur noch ALG II Empfänger mit Elterngeld geben, die vorher gearbeitet habe und da könnte man sich überlegen ob man es anrechnet oder ob man einen Freibetrag gewährt.
Beitrag von paankape - 11.06.10 - 11:44 Uhr
Weißt du ob das für alle ALG2 Empfänger gelten soll?
Ich hab z.b. Anrecht auf Elterngeld weil ich gearbeitet habe, nicht weil mir der Sockelbetrag einfach zusteht.
Beitrag von goldtaube - 11.06.10 - 11:52 Uhr
Wissen kann man zur Zeit noch nicht wirklich was.
Aber so wie es aussieht gilt es dann für alle ALG II Empfänger, egal ob er vorher gearbeitet hat oder nicht. Das ist in diesem Fall auch am fairsten.
Es gibt ja auch Leute die vorher z. B. auf Minijobbasis gearbeitet haben und trotzdem nur den Sockelbetrag bekommen. Die müssten sie dann auch noch mal aussortieren.
Beitrag von paankape - 11.06.10 - 11:57 Uhr
Nein, das fände ich unfair 
Zitat von dir weiter oben:
>>>Besser wäre es, wenn sie das Elterngeldgesetz ändern würden und sagen würden, dass Elterngeld eine reine Ersatzleistung wird und wer vorher nicht gearbeitet hat, bekommt kein Elterngeld mehr. Damit wäre auch das Problem beim ALG II gelöst. Dann würde es nur noch ALG II Empfänger mit Elterngeld geben, die vorher gearbeitet habe und da könnte man sich überlegen ob man es anrechnet oder ob man einen Freibetrag gewährt<<<
Dafür wäre ich auch, zusätzlich würden auch besser stehende Hausfrauen die nicht gearbeitet haben auch kein Elterngeld bekommen. Denn auch das wäre unfair: Warum soll eine Ärztegattin, die Hausfrau ist, Elterngeld bekommen und ein ALG 2 Empfänger der nicht arbeiten war nicht.
Was Minijobber betrifft: Sockelbetrag abschaffen und fertig
Elterngeld für alle 65 % vom vorherigen Durchschnittsnettolohn der letzten 12 Monate. Elterngeld als ausschließliche Lohnersatzleistung und bei ALg2 Empfängern den normalen Freibetrag.![]()
Das wäre mein Gesetzesentwurf
Beitrag von king.with.deckchair - 11.06.10 - 14:43 Uhr
"Das wäre mein Gesetzesentwurf"
OK, meine Stimme hast du!
Beitrag von paankape - 11.06.10 - 15:37 Uhr


Beitrag von sabsluf123 - 11.06.10 - 11:36 Uhr
naja da wäre ich mir nicht so sicher, was die alles können schließlich wollen sie sparen !!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.06.10 - 11:31 Uhr
Hallo
Noch ist gar nichts durch.
Und wenn, werden die 300 Euro nicht gestrichen, sondern auf ALG II komplett angerechnet
Bianca
Beitrag von sabsluf123 - 11.06.10 - 11:37 Uhr
WIE komplett angerechnet, ich denk das fällt dann eher weg und man bekommt, dann halt hartz 4 wie gehabt oder nicht, ich mein ist ja eigentlich gehüpft wie gesprungen,
Beitrag von nele27 - 11.06.10 - 11:40 Uhr
Du sagst es - für den ALG2-Empfänger kommts aufs Gleiche hinaus. Ob er nun 550 Euro ALG2 bekommt oder 250 Euro ALG2 und 300 Euro Elterngeld, die Summe bleibt dieselbe.
Aber es wird so gemacht, damit man eine Begründugn hat, Hausfrauen weiterhin 300 Euro zu zahlen. Sonst hätte man es denen nämlich auch streichen müssen und das will ja in der CDU und vor allem CSU keiner 
Nele
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.06.10 - 11:43 Uhr
Hallo
Obwohl es auch gerecht wäre. Elterngeld sollte nur der bekommen, der vorher gearbeitet hat.
Bianca
Beitrag von nele27 - 11.06.10 - 11:47 Uhr
Da stimme ich Dir zu. So wie es bisher war, war es keine Lohnersatzleistung um berufstätigen Frauen das Leben mit Kind finanziell etwas zu polstern...
--- sondern eine schlichte Zuchtprämie 
Nele
Beitrag von esk - 11.06.10 - 11:43 Uhr
wenn sie es anrechnen, müssen sie das elterngeldgesetz nicht ändern, da steht nämlich drin, dass jeder den sockelbetrag bekommt.
ist der haushaltsplan 2011, ich denk, das gilt also auch erst ab 2011. aber ob die schon berechnete bescheide dann ändern weiß ich nicht, würde mich auch mal interessieren, ich krieg zwar kein harz4, aber da bei uns ab dezember auch der geschwisterbonus wegfällt, bin ich aich froh, wenn schon berechnete bescheide unangetastet bleiben. wobei es dabei natürlich um deutlich weniger geld geht, aber wir haben trotzdem damit gerechnet...
es würd uns nicht grad umbringen, aber es mürd mich interessieren.
können wohl bloß abwarten, bis diese spareintscheidungen wirklich bestätigt sind.
grüße
Beitrag von goldtaube - 11.06.10 - 11:57 Uhr
Für den ALG II Empfänger kommt es aufs selbe raus. Ist dann halt wie mit dem Kindergeld. Man bekommt es, es wird aber eben angerechnet.
Aber sonst müssten sie das Elterngeldgesetz ändern und die Elterngeldbescheide etc. Und dann müssten sie entweder nur die ALG II Empfänger vom Elterngeld ausnehmen oder eben alle die vorher nicht arbeiten waren. Und nur ALG II Empfänger rausnehmen wäre unfair, da es auch ALG II Empfänger gibt die vorher arbeiten waren und Elterngeld bekommen und genauso gibt es Nicht-ALG II Empfänger die vorher nicht arbeiten waren und Elterngeld bekommen.
Beitrag von nele27 - 11.06.10 - 12:04 Uhr
Genauso unfair finde ich es aber, wenn es Aufstockern angerechnet wird ...
Die verdienen einen Hungerlohn und dann bekommen sie noch nicht mal Elterngeld, obwohl sie Lohnausfall haben
Da kann ich es echt verstehen, wenn die sich als Menschen zweiter Klasse fühlen.
Nele
Beitrag von biene81 - 11.06.10 - 12:23 Uhr
Sehe ich auch so, Nele.
Aufstocker sollten EG bekommen, schliesslich haben sie gearbeitet. Und meiner Meinung nach wuerde es auch den einen oder anderen nicht bemuehten ALG2 Empfaenger zum arbeiten bewegen.
Hausfrauen sollten kein EG bekommen - und ich bin selbst eine. Aber da hast Du recht, damit wuerde sich CDU und CSU ja selbst keinen Gefallen mit tun.
Beitrag von windsbraut69 - 11.06.10 - 12:46 Uhr
Bekommen sie ja aber mit welcher Begründung sollte es ihnen denn im Gegensatz zu 100%-ALGII-Beziehern NICHT angerechnet werden?
Das geht doch auch wieder nicht...
Beitrag von biene81 - 11.06.10 - 13:03 Uhr
Hausfrauen arbeiten nicht in dem Sinne. Sie koennen es sich offensichtlich von Haus aus finanziell erlauben, zuhause zu bleiben. Sie beziehen kein Geld vom Staat, im Gegensatz zu ALG2 Beziehern.
Beitrag von windsbraut69 - 11.06.10 - 14:34 Uhr
Nein, ich hab mich unklar ausgedrückt.
Mir ging es um die Differenzierung zwischen Aufstockern und Menschen, die komplett von ALGII leben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit unserem Gleichbehandlungsgrundsatz konform wäre.
Einfacher wäre es, Elterngeld jetzt endlich als reine Lohnersatzleistung zu zahlen und somit nur bei tatsächlichen Lohneinbußen, womit dann die Hausfrauen auch leer ausgingen.
Beitrag von biene81 - 11.06.10 - 14:41 Uhr
Meiner Meinung nach sollten die Menschen, die arbeiten gehen, aber das Pech haben, zuwenig zu verdienen, "belohnt" werden.
Welchen Anreiz hat denn ein ALG2 Empfaenger noch, sich Arbeit zu suchen?
>>Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit unserem Gleichbehandlungsgrundsatz konform wäre.<<
Das mag sein. Ungerecht waere es trotzdem.
Beitrag von windsbraut69 - 11.06.10 - 14:55 Uhr
Ja schon klar aber dem steht m. W. der Gleichbehandlungsgrundsatz entgegen.
Meiner Ansicht nach kam es überhaupt nur deshalb dazu, dass ALGII-Empfänger ohne Einkommen(seinbußen) Elterngeld bekommen (haben).
