Hallo ihr...
super Wetter heute :)
zu meiner Frage:
Kann man zu einem Arbeitszeugnis auch die Elternzeit mitzählen?...
habe bis Ende Mai gearbeitet und bin jetzt im Mutterschutz...im Herbst möchte ich einen Fernkurs (dauert 18 Monate) anfangen für welchen ich am Ende des Kurses eine 2 jährige (einschlägige) Berufserfahrung nachweisen muss...wenn die Elternzeit(bis Feb. 2011, ist das Ende meines befristeten Vertrages) mit reingezählt würde in das Arbeitszeugnis...dann hätte ich zwei Jahre...
Was meint ihr?
Wenn die Arbeit bis zum Beginn des Mutterschutzes zählt habe ich ein 1 jahr und 4 Monate Berufserfahrung. ...da müsste ich nich wo 8 Monate Beruferfahrung herbekommen...
Danke
tinka-sig
Arbeitszeugnis
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Beitrag von tinka-sig - 11.06.10 - 18:54 Uhr
Beitrag von tweety12_de - 11.06.10 - 20:05 Uhr
hallo,
ich würde sagen nein, denn du arbeitest ja nicht, hast also auch keine berufserfahrung nur ein ruhendes arbeitsverhältnis.
gruß alex
Beitrag von sandra091285 - 11.06.10 - 21:30 Uhr
in meinem Arbeitszeugnis stehen die Tätigkeiten BIS zum Mutterschutz drin, Zitat: "Frau X. arbeitete bis zum Einsetzen der Mutterschutzfrist.........".
Am Ende steht dann : "Das Arbeitsverhältnis endete durch Vertragsablauf am...........", das war das Datum wo der befristete Vertrag auslief, zu der Zeit war ich in Elternzeit.
Ich glaube nicht, dass man das als Arbeitszeit zählt.
