Hallo, ich brauche mal eure Meinung.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einer Personalvermittlung gehabt, wurde schwanger, hatte 1 Jahr Elternzeit und die endete am 30 April. Seit dem haben die keine BEschäftigung mehr für mich gefunden. Ich hatte auch schon mit der Kündigung gerechnet, da ich mit dem Chef nie wirklich grün geworden bin.
Dann kam gestern vor 2 Wochen der Anruf, ich könnte bei einer Firma im Lager Bestellungen einpacken. Kein Thema. Mach ich. Los gehts Montag.
Am Montag dann taucht mein Chef bei mir zuhause auf und bringt mir die Kündigung - bin nicht vermittelbar (Ausbildungen zur Reiseverkehrskauffrau und REchtsanwalts- und Notarfachangestellten und Tätigkeiten als Allround-Empfangs-Kraft in einem Autohaus konnte ich vorweisen). Gut, wie gesagt, ich hatte damit gerechnet und für mich auch schon nach einer neuen Stelle geschaut. Kündigungsfrist 4 Wochen (Arbeitsverhältnis endet am 30.06.) Ich bin trotzdem Montag nachmittag zu der Firma. Eine Katastrophe. So möchte man eigentlich nicht arbeiten, ich weiß, darum gehts nicht immer. Aber das war sowohl von der Arbeitsweise, als auch der Arbeitssicherheit (bin böse gefallen) eine Katastrophe. Da ich vorher gefragt wurde, ob ich das machen wollen würde, habe ich mir hinterher gedacht, ne, möchte ich nicht. Habe versucht meinen AG tel. zu erreichen, fehlanzeige. Email an 3 Mitarbeiter gleichzeitig geschickt, damit sie auch ja ankommt, dass ich da nicht mehr arbeiten möchte und wegen meiner Blessuren nach dem Sturz beim Doc gewesen bin.
Lange Rede - kurzer Sinn, heute, anderthalb Wochen später ruft mein Chef mich an, ich hätte VErtragsbruch begangen und er würde mir 2 WOchen Grundlohn streichen. Ich muß dazu sagen, dass ich nicht mal wußte, wie lang ich da überhaupt arbeiten würde, denn das war vorher nicht klar, es war immer die REde von ein paar Tagen.
Kann er das so einfach? In meinem Vertrag steht davon nix, dass ich alle arbeiten machen muß, bzw. alle zumutbaren und das war unzumutbar. Das ist ja immer auslegungssache.
Bin dankbar für Eure Meinung - aber bitte keine, ich hätte keinen Bock oder so, Meinungen. Denn das ist definitiv nicht so.
VG diemoehre
Zumutbar, Geld gestrichen, Kündigung
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Beitrag von diemoehre - 11.06.10 - 19:36 Uhr
Beitrag von tweety12_de - 11.06.10 - 20:03 Uhr
hallo,
hattest du nach dem sturz einen krankenschein?? oder bist du einfach nicht mehr zu dieser arbeitsstelle gegangen ??
gruß alex
Beitrag von diemoehre - 11.06.10 - 21:32 Uhr
hallo, nein hatte keinen Krankenschein, weil mein Arzt der Meinung war, es war nicht schlimm genug. Er schreibt nicht mal eben krank, wenn ich nicht mit dem Kopf unterm Arm hingehe. Ich habe meinen ARbeitgeber informiert, dass das für mich nicht zumutbar ist und das rechtzeitig (das ist vertragsbedingung), damit sie sich um Ersatz kümmern können.
Beitrag von ppg - 11.06.10 - 22:37 Uhr
Also unentschuldigtes Fehlen - da bist Du aber gut bedient, das Du nur 14 Tage kein Geld bekommst. Du könntest auch haftbar gemacht werden für die Kosten den Dein Ersatz verursacht hat.
Ute
Beitrag von miezibuh - 11.06.10 - 21:00 Uhr
Sehr wirr geschrieben. Du hast also die Kündigung bekommen? Und musst innerhalb der vierwöchigen Kündigungsfrist noch arbeiten? Ich wäre garantiert keinen Tag mehr gegangen und hätte mir einen gelben Schein geholt. Aber das ist ja jetzt mal egal. Du bist doch gefallen. Somit ein Arbeitsunfall. Bist du nicht krank geschrieben worden? Verstehe ich das richtig? Du hattest einen Arbeitsunfall und die Kündigung schon zu Hause und hast dich nicht mal krank schreiben lassen?!! Das tut ja schon weh. Naja. Um an dein Geld zu kommen, empfehle ich dir den Weg zum Anwalt. Als ReNo weißt du doch, wie sowas abläuft!
Beitrag von diemoehre - 11.06.10 - 21:28 Uhr
Finde deinen Ton nen bisschen Sch... und von oben herab. Brauchst dich nicht aufzuspielen. Klar hätte ich mich gern krankschreiben lassen, aber mein Arzt stellt nicht mal eben nen gelben Schein aus. Ich konnte laufen und für ihn auch arbeiten gehen können. Nicht jeder bekommt mal eben nen gelben schein. Als Reno weiß ich (!) natürlich wie sowas läuft, das dauert Jahre und kostet viel viel Geld. So clever bin ich auch...aber danke für deine "Meinung"
Beitrag von vwpassat - 11.06.10 - 23:09 Uhr
Eher ist Dein Ton daneben.
Wer hat sich denn hier nicht an die Vertragsmodalitäten gehalten?
Beitrag von diemoehre - 12.06.10 - 09:10 Uhr
sowas wie du hat mir heute noch gefehlt...ich melde mich hier ab, hat keinen Sinn. Eine Antwort auf meine Frage habe ich nicht bekommen, nur dummes gelaber...
Beitrag von vwpassat - 12.06.10 - 11:15 Uhr
Wenn Dein Arzt Dich nicht für arbeitsunfähig hielt, dann können wir Dir hier auch nicht helfen.
Beitrag von manavgat - 12.06.10 - 19:14 Uhr
Wenn Du noch innerhalb der Frist bist, dann widersprich der Kündigung!!!!!
Nimm Dir eine Anwältin und setz Deine Rechte durch.
Wegen dem "böse gefallen": warst Du beim Unfallarzt? Ruf wegen der Arbeitssicherheit die Berufsgenossenschaft und melde!!!!! den Unfall. Das ist wichtig.
Gruß
Manavgat
Beitrag von myimmortal1977 - 12.06.10 - 22:34 Uhr
Die Frage, die ich mir bei Deiner Geschichte primär Stelle ist, warum hast Du nicht Deine EZ auf 3 Jahre verlängert und hast einen Antrag auf Teilzeitvermittlung innerhalb der EZ gestellt?
Dann hättest Du jetzt noch einen Job, denn der alte Vertrag wäre nach der EZ ja wieder aufgelebt.
Ggf. hättest Du mit Genehmigung innerhalb der EZ Fremdarbeiten gehen können.
E-Mail Verkehr gilt vor Gericht aus Beweis. Nehme die E-Mails mit und gehe damit zu einem Anwalt. Was ist mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen? So einfach darfst Du nämlich auch nicht auf der Arbeit unentschuldigt fehlen und angebotene Arbeit nicht so einfach verweigern.
Wenn Du während der Arbeit gestürzt bist, muss das als Arbeitsunfall gemeldet werden. Dir geht sonst ggf. eine gute Rente von der BG flöten.
Außerdem bekommst Du bei Krankschreibung in Folge eines Arbeitsunfalls kein reduziertes Krankengeld, sondern Dein volles Gehalt bis zur Genesung.
LG Janette
