Hallo!
Ich habe mein Arbeitszeugnis bekommen und bitte euch, mir bei der Übersetzung zu helfen. Klingt ja erstmal immer alles super toll und nett, aber ist das in meinem Fall den auch so???
Ich schreib mal einige Auszüge, wo ich im Internet keine Antwort oder nur unzureichend Antworten gefunden habe:
"Frau X. erfüllte Ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und zu unserer vollen Zufriedenheit" ( Note 2 oder ? )
"Sie war fähig, schwierige Aufgaben selbstständig zu erfüllen"
"Assistenzarbeiten führte Frau X. ebenso fachgerecht und sachrichtig aus wie die in ihren Tätigkeitsbereich fallenden pflegerisch-fachlichen, organisatorischen und administrativn Aufgaben"
"Bei der Berichterstattung konnte sie sich auf das Wesentliche konzentrieren und dieses wertfrei formulieren"
"Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzen war einwandfrei"
"Sie vertrat konsequent ihre Auffassungen" (klingt vorlaut oder???)
"Die von ihr betreuten Patienten versorgte sie umsichtig und individuell"
"Diese Aufgabe erledigte sie zu unserer vollsten Zufriedenheit"
Arbeitszeugnis übersetzen. Helft mir bitte!
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Beitrag von sandra091285 - 11.06.10 - 21:01 Uhr
Beitrag von landmaus - 11.06.10 - 22:09 Uhr
Hallo,
*"Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzen war einwandfrei"
"Sie vertrat konsequent ihre Auffassungen" (klingt vorlaut oder???)
"Die von ihr betreuten Patienten versorgte sie umsichtig und individuell" *
Hattest Du schonmal Problememit Angehörigen?
Liebe Grüße
Beitrag von sandra091285 - 11.06.10 - 22:19 Uhr
nein, ich hatte nie Probleme mit Angehörigen. Aber gehören ja auch nicht in mein Arbeitsfeld. Sind ja keine Kunden in dem Sinne.
Beitrag von baerchenssun - 11.06.10 - 22:39 Uhr
Hallo,
also... ich bin nicht vom Fach, aber für micg klingt das nicht so gut.
"Frau X. erfüllte Ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und zu unserer vollen Zufriedenheit" ( Note 2 oder ? )
1 = stets zur vollsten
2 = stets zur vollen
3 = Vollsten (ist zumindest das, was ich kenne.
"Assistenzarbeiten führte Frau X. ebenso fachgerecht und sachrichtig aus wie die in ihren Tätigkeitsbereich fallenden pflegerisch-fachlichen, organisatorischen und administrativn Aufgaben"
Klingt so, als hättest du dich mehr mit anderem Dingen beschäftigt ("Assistenzarbeiten") als mit Deinen eigentlichen Aufgaben.
So, das erstmal von mir, Du bekommst sicher noch kompetentere Auskünfte
LG, Sandra
Beitrag von sandra091285 - 12.06.10 - 08:45 Uhr
Assistenzarbeiten gehörten genauso wie die Pflege zu meinem Beruf. Assistenz ist die Unterstützung von Ärzten bei chirurgischen Tätigkeiten. Und da steht ja auch "ebenso fachrichtig wie....."
Und im Netz habe ich zu den Noten andere Definitionen gefunden:
Note 1: stets ODER zu unserer vollsten....
Note 2: zu unserer vollen Zufriedenheit
Note 3: zu unser Zufriedenheit
Note 4: meist zu unserer Zufriedenheit
Beitrag von manavgat - 12.06.10 - 19:11 Uhr
Ich lese das als
faul (kann zwar was, kommt aber nix von bei der Arbeit an).
Die Mitarbeiterin wird lieber von hinten gesehen (Mitarbeiter und Vorgesetzte sind in der falschen Reihenfolge
sie ist renitent und sozial inkompatibel (vertrat ihre Auffassung).
Patienten werden individuell betreut, kann auch bedeuten, dass die Vorgaben nicht erfüllt werden.
Hätte ich dieses Zeugnis vor mir liegen, ich würde dort anrufen und nachfragen....
Gruß
Manavgat
Beitrag von sandra091285 - 12.06.10 - 20:31 Uhr
Herzlichen Dank!
Deine Einschätzung ist aber leider völlig falsch!
Ich habe das Zeugnis heute von einer Rechtsanwaltsgehilfin übersetzen lassen.
1. dass Assistenzarbeiten erwähnt werden weist darauf hin, dass ich gerne von Ärzten zur Untzerstützung hinzugerufen wurde. Dass EBENSO WIE meine pflegerischen und administrativen Aufgaben heißt, dass ich neben der Assistenz meine eigentliche Arbeit immer im Blick hatte und diese vollständig erfüllt habe.
2. dass individuelle Pflegen heißt, dass ich auf die jeweiligen Bedürfnisse und die Person als Mensch eingehen kann.
3. dass die Mitarbeiter vor den Vorgesetzen war mein Fehler, hab ich falsch abgeschrieben.
nur dass ich konsequent meine Auffassungen vertrat war tatsächlich ein Dorn im Auge des Chefs, aber ich weiß auch genau warum. Es gab damals Ärger in meiner Schwangerschaft, wo sich nachher sogar der Betriebsrat eingeschaltet hat.
Wo hast du eigentlich das "faul" rausgelesen??????????????
LG
Beitrag von manavgat - 13.06.10 - 12:48 Uhr
"Sie war fähig, schwierige Aufgaben selbstständig zu erfüllen"
Fähig, hat es aber nicht gemacht.
Im übrigen ist die Reihenfolge Mitarbeiter + dann erst Vorgesetze nicht nur falsch, sondern lässt hellhörig werden.
Wenn Du falsch abschreibst, dann ist das nicht mein Fehler.
Problematisch ist hier insbesondere, dass Du nur Zeugnisfragmente eingestellt hat. Deiner Anwältin hat sicher das ganze Zeugnis vorgelegen.
Wenn sich bei mir jemand bewirbt und es heißt nicht!
das Verhalten gegenüber Vorgesetzten ...... war einwandfrei, d.h. die Vorgesetzen stehen nicht an erster Stelle, dann rufe ich entweder an oder ich sage dem Bewerber ab. Leute, die mir Stress bereiten - und davon ist dann auszugehen - halte ich mir lieber vom Hals.
Gruß
Manavgat
Beitrag von miss-m08 - 12.06.10 - 21:00 Uhr
Hallo!
Also wenn ich das so überfliege klingt es nicht so gut...
V.a. "Ihr Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei" ist negativ! Positiv wäre der Vorgesetzte vor (!) den Mitarbeitern zu nennen, ganz negativ würde der Vorgesetzte gar nicht auftauchen...
Ein Satz auf den bei einer Neueinstellung sehr genau geachtet wird!!!
Hattest du Probleme mit deinem Vorgesetzten?
