Hallo,
ich möchte eigentlich nur wissen, ob es stimmt, das wenn man wie ich eine Familienhaftpflichtversicherung hat, das Kinder immer erst ab dem 7. Lebensjahr mitversichtert sind, weil sie vorher nicht strafmündig sind?
Ich bin bei der ARAG versichert und der Mann am Telefon hat mir gesagt das das so wäre - also wenn meine Tochter z.B. eine Scheibe mit dem Fußball einschießt, dann ist das Verletzung der Aufsichtspflicht, keine Versicherung käme dafür auf. Im schlimmsten Fall bliebe der geschädigte auf dem Schaden sitzen
Ein Bekannter (Versicherungsvertreter) meinte allerdings man könne Kinder auch unter 7 Jahren versichern.....
Was stimmt denn nun wirlich?
Wäre toll, wenn ich evtl. von Euch eine Meinung hören/lesen könnte.
LG Gitti
DRINGEND! Haftpflichtversicherung - kennt sich jemand aus?
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Beitrag von gitti140471 - 11.06.10 - 22:26 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 11.06.10 - 22:31 Uhr
Hallo
Strafmündig sind Kinder erst ab 14
Unter 7 können sie für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wenn bewiesen werden kann, das die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, haftet deren Versicherung.
Bianca
Beitrag von gitti140471 - 11.06.10 - 22:35 Uhr
Danke für deine Antwort
Beitrag von jolin80 - 11.06.10 - 22:57 Uhr
Hallo ,
dein Bekannter hat aber auch recht .
Du kannst deine Kinder mitversichern , haben wir nachträglich auch gemacht .
LG
Beitrag von demy - 11.06.10 - 23:43 Uhr
Hallo,
der Mann hat dir was nicht ganz richtiges erzählt.
Was richtig ist, Kinder unter 7 Jahren sind erstmal nicht versichert, ganz einfach deshalb, weil Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind und deshalb schlicht und ergreifend NICHT haften.
Du aber auch nicht, außer und jetzt kommts, du verletzt deine Aufsichtpflicht.
Genau dann zahlt die Haftpflichtversicherung (und nicht sie zahlt nicht), nämlich dann wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
Kinder unter 7 Jahren in der Haftpflicht mit zu versichern ist nicht notwendig.
Du würdest einen Aufpreis zahlen um fremde Lebensrisiken abzusichern.
Wenn mir z.B. ein 5 jähriges Kind Kratzer in mein Auto macht, dafür habe ich eine Vollkasko wenn keiner haftet.
Das ist nämlich mein persönliches Risiko.
Gruß
Demy
Beitrag von aileene85 - 12.06.10 - 21:53 Uhr
hallo
ich arbeite bei einer versicherung !!!
richtig ist ..... du kannst kinder unter sieben jahren mitversichern und es wird gezahlt wenn du die aufsichtspflicht verletzt hast !
hast du sie nicht mitversichert... zahlst du immer , egal ob aufsichtspflicht verletzt oder nicht !
das beispiel mit der vollkasko ! ich glaube kaum das jemand seinen schaden am auto bei seiner eigenen versicherung melden würde, wenn ein fremdes kind sein auto zerkratzt! derjenige würde dann mit seinen schadensfreien jahren hochgehen, ergo.... höhere beiträge bezahlen! er würde sich an die eltern wenden.
lg
Beitrag von demy - 12.06.10 - 22:36 Uhr
Hallo,
wenn die Eltern nicht zahlen müssen, dann würde man als Geschädigter auf dem Schaden sitzenbleiben.
Es bringt also nix sich an die Eltern zu wenden.
Die Eltern haften ja nunmal nicht für ihre Kinder, auch wenn das Ammenmärchen schon seit gefühlten 100 Jahren als Schild auf vielen Baustellen steht.
Wie kommst du also darauf dass die Eltern immer zahlen müssen?
Das müssen sie NUR wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, dann greift aber auch die Haftpflichtversicherung.
Die Eltern müssen kein Cent bezahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und das Kind noch nicht deliktfähig ist.
Der Geschädigte bleibt auf seinen Schaden sitzen.
Das ist ein Lebensrisiko das man als potenzieller Geschädigter selbst abzusichern hat.
Deshalb mein Beispiel mit der Vollkasko.
Wenn man dann noch Komfortschutz/Rabattschutz hat, was viele Versicherungen anbieten, dann steigt man nicht mal in den Prozenten.
Wenn du also bei einer Versicherung arbeitest und direkt mit der Schadensabwicklung zu tun hast, dann rate ich dir dringend dein Wissen bezüglich rechtlicher Haftung und/oder auch Nichthaftung sehr schnell aufzufrischen.
Nicht dass du weiterhin die Falschinformation weiterverbreitest, man muss als Eltern immer bezahlen wenn die Kinder etwas kaputt machen.
Liebe Grüße
Demy
Beitrag von pete1323 - 13.06.10 - 00:46 Uhr
owt
Beitrag von aileene85 - 14.06.10 - 07:41 Uhr
das würde ich dir ebenfalls sehr zu herzen legen
Beitrag von aileene85 - 14.06.10 - 08:01 Uhr
zudem darf ich noch anmerken das dein beispiel mit der vollkasko blödsinn ist ! wenn du soviel ahnung von der sache hast solltest du auch wissen das im straßenverkehr die grenze bei 10 jahren liegt ! niemand würde den schaden seiner eigenen vollkasko melden auch wenn er rabattschutz hat ! zudem ist die aufsichtspflicht sehr sehr schnell verletzt also würden die eltern sehr wohl den schaden bezahlen müssen. weist du überhaupt wann die aufsichtspflicht verletzt würde ?! bestimmt nicht ! also gib keine ratschläge wenn DU nicht informiert bist.
lg
Beitrag von demy - 14.06.10 - 20:42 Uhr
Hallo,
du musst nicht gleich so angepisst reagieren nur weil du etwas falsches geschrieben hast.
Oder hast du etwa nicht geschrieben ich zitiere:
"hast du sie nicht mitversichert... zahlst du immer , egal ob aufsichtspflicht verletzt oder nicht !"
Und das ist mit Verlaub, rechtlicher Blödsinn und deshalb mein netter Hinweis sich mit der tatsächlichen Rechtslage mal auseinanderzusetzen und einfach mal ein wenig Selbstreflektion zu üben, anstatt den, der es richtig stellt auch noch anzumachen.
Was machst aber du, salbaderst ich wüsste ja nicht ab wann man die Aufsichtspflicht verletzt hätte.
Was hat das damit zu tun, wenn du schreibst, die Eltern haften, egal ob man die Aufsichtspflicht verletzt hätte oder nicht?
Hm?
Sags mir, was hat das damit zu tun?
Im übrigen.
Ja ich weiß dass die Grenze im Strassenverkehr bei 10 Jahren liegt und zwar schon seit dem Zeitpunkt, als es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und beschäftigt habe ich mich mit den aktuell gültigen Haftungsthemen als es noch als Gesetzesvorlage in der Lesung war.
Aber danke für den Hinweis.
Gruß
Demy
