Sohn hat Fernseher von Onkel zerkratzt, zahlt da die Haftpflicht?

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Beitrag von mauskewitzki - 12.06.10 - 18:45 Uhr

Hallo,

mein Sohn, 2 Jahre, hat heute den Fernsehr meines Bruders und dessen Freundin mit einem "Dekoengel" zerkratzt. Ich war nicht dabei, da mein Sohn bei ihnen alleine zu Besuch war. Zahlt da unsere Haftpflicht? Zahlt sie auch bei einem Schaden, der wie hier innerhalb der Familie ist? Oder muss mein Bruder selber zahlen, da er die Aufsicht hatte?

LG

Beitrag von grafzahl - 12.06.10 - 18:53 Uhr

Das familiäre Verhältnis spielt hier nicht die Rolle.

Dein Sohn ist noch nicht deliktfähig.

Dein Bruder hatte die Aufsicht und nicht verhindert, dass euer Sohn den Fernseher zerkratzt.

Da wird eure Haftpflicht nicht zahlen. Es sei denn, ihr habt die Schäden eures deliktunfähigen Kindes ausdrücklich eingeschlossen. Aber selbst da bleibt das Problem, dass ihr die Aufsicht auf deinen Bruder übertragen habt. Ich fürchte, in diesem Fall hilft selbst der Einschluss der Schäden des deliktunfähigen Kindes nicht.

Beitrag von sini60 - 12.06.10 - 19:17 Uhr

Ihr seid zu Besuch bei deinem Bruder gewesen, dabei hat er unbemerkt von euch den Fernseher zerkratzt.

LG
Sini

Beitrag von grafzahl - 12.06.10 - 19:28 Uhr

Hallo Sini,

das nennt man Anstiftung zum Versicherungsbetrug.

OLG
Christian

Beitrag von fraukef - 12.06.10 - 19:31 Uhr

#pro

Beitrag von zaubertroll1972 - 12.06.10 - 19:33 Uhr

Oh Gott!!!!

Beitrag von 96kati - 12.06.10 - 20:10 Uhr

#rofl

Beitrag von sini60 - 12.06.10 - 21:46 Uhr

Klar, wir sind alle Verbrecher

Beitrag von parzifal - 14.06.10 - 09:38 Uhr

Ich frage mich ernsthaft was daran lustig sein soll.

Wenn die TE deinem Rat folgt, und nach Aufdecken der Tat mitteilt den Tatentschluss nur wegen Dir gefasst zu haben, dann hast Du (Ermittlung deiner Person vorausgesetzt) gegebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zum Betrug am Hals.

Dabei handelt es sich zu deinem Trost dann aber um kein Verbrechen, sondern "nur" um ein Vergehen. Wird also milder bestraft.

Also nur weiter mit so tollen Ratschlägen für die mir jedes Verständnis fehlt.

Beitrag von 96kati - 14.06.10 - 13:14 Uhr

Das ist absolut lächerlich und an den Haaren herbeigezogen!

Der Alltag sieht nämlich anders aus!

Beitrag von grafzahl - 14.06.10 - 14:54 Uhr

Ich hoffe, "sini60" hat im Falle einer notwendigen Verteidigung etwas mehr auf Lager, als ein schlichtes

"Das ist absolut lächerlich und an den Haaren herbeigezogen"

und

"Der Alltag sieht nämlich anders aus!"

Ich könnte mir vorstellen, dass man mit diesen "Argumenten" weder Staatsanwalt noch Richter beeindruckt.

Ich finde es einigermaßen leichtsinnig, in diesem Forum eine Anleitung zum Versicherungsbetrug zu geben.

Es dürfte relativ leicht sein, von Urbia die IP zu erhalten und über den Telekommunikationsanbieter den Telefonanschluss zur IP zu ermitteln.

Beitrag von 96kati - 14.06.10 - 15:19 Uhr

Na, wenn dir das diese Kleinigkeit wert ist, leg' los!

Beitrag von parzifal - 14.06.10 - 15:12 Uhr

Was ist an den Haaren herbeigezogen?

Was verstehst Du unter "der Alltag sieht anders aus"?

Das Versicherungsbetrug Alltag ist, ist hinreichend bekannt.

Zur Info:
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt.

Bestimmen heißt hier das Hervorrufen des Tatenschlusses.

Wer eine Anleitung gibt was sie schreiben soll um mittels Versicherungsbetrugs eine Zahlung zu bekommen begeht eine Beihilfe. Wer dadurch den Tatentschluss hervorrufen will eine Anstiftung. Jeweils vorausgesetzt, der "Rat" wird befolgt.

Die Beihilfe wird aber im Gegensatz zur Anstiftung milder bestraft.








Beitrag von 96kati - 14.06.10 - 15:22 Uhr

Man gut, dass die Versicherungen die Bevölkerung nie um ihr Geld betrügt, nicht wahr?! ;-)

Beitrag von 96kati - 14.06.10 - 15:24 Uhr

Sorry, "betrügen" natürlich!

Beitrag von kati543 - 12.06.10 - 20:01 Uhr

Mein Sohn hat mal den Fernsehapparat von meinen Schwiegis heruntergestoßen. Der Fernseher war hinüber, mein Sohn geschockt (ich nicht minder). Die Versicherung hat gezahlt, allerdings haben wir auch im Vertrag Schäden von deliktunfüähigen Kindern mit drin und ich konnte auch ganz genau beschreiben, wo die aufsichthabenden personen waren und warum sie das nicht verhindert haben.
Also, es ist möglich, das bezahlt zu bekommen, nur solltest du nur die Wahrheit sagen. Es kommen sehr viele Fragen bezüglich des Tathergangs und du könntest dich in einem Lügengebilde sehr schnell verstricken. Wer die Aufsicht hatte zu dem Zeitpunkt ist egal, solange er nicht die Aufsichtspflicht verletzt hatte. Also sage wirklich die Wahrheit, dass du nicht da warst und dein Bruder die Aufsichtspflich hatte.

Beitrag von sini60 - 12.06.10 - 21:50 Uhr

Dann zahlen sie eben nicht, weil der Bruder selber verantwortlich für seinen Schaden ist. Sie zahlen auch nicht, wenn dein Kind euern Fernseher runterwirft.

Beitrag von kati543 - 13.06.10 - 17:42 Uhr

Nein, aber nur weil Schaden von Kindern und Ehepartnern in der Police ausgeschlossen ist...keinesfalls aber Schaden von Neffen und Nichten (auch wenn die unter Aufsichtspflicht des Onkels waren). Er muß nachweisen, dass er seine Aufsichtspflicht NICHT verletzt hat. Dann zahlen sie.

Beitrag von buebi19 - 14.06.10 - 09:09 Uhr

vielleicht war ers aber auch selber und sucht nun nach einem weg um an einen neuen fernseher bzw an eine entschädigung zu kommen #schein