Sind solche Forderungen im Arbeitsvertrag überhaupt rechtens?

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Beitrag von pandakind - 12.06.10 - 21:18 Uhr

Habe einen Arbeitsvertrag vorliegen. Darin enthalten sind die foglenden zwei Absätze.

Sind diese Absätze in einem Arbeitsvertrag legal? Nach meinem Empfinden benachteiligen Sie den Arbeitnehmer unrechtmäßig:
1

Schadenersatzpflicht bei Vertragsbruch

Verstößt der Angestellte gegen seine vertraglichen Pflichten und kommt es deswegen zu einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses so hat er als Vertragsstrafe einen Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Bruttoentgeltes an die Firma zu bezahlen.

2
Mitteilungspflicht des Mitarbeiters

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, der Firma jeden Wechsel der Krankenkasse (Vorlage der Kündiung an bisherige Krankenkasse, Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es wird auf Paragraph 175 SGB V hingewiesen. Dasselbe gilt für jede Änderung der persönlichen Verhältnisse, welche zu abrechnungstechnischen beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Folgen führen. (Änderung der Wochenarbeitszeit, Bankverbindung, Anschrift, Eheschließung).

Für jede Verletzung einer der vorstehenden Pflichten, die zu einer vermeidbaren zeitlichen Mehrbelastung in der kaufmännischen Verwaltung führen, hat der Mitarbeiter anteilige Kosten entsprechend dem Arbeitsaufwand im Personalbüro bis zu einer Höhe von 25 Prozent des zuletzt bezogenen Bruttoentgelts zu bezahlen.

Da das der erste Arbeitsvertrag ist, in dem ich eine salvatorische Klausel gesehen habe, denke ich der Arbeitgeber versucht es halt mal. Ich möchte aber Wissen ob er im Fall der Fälle wirklich einen Rechtsanspruch aus den beiden Absätzen ableiten kann oder ob das hinfällig, da illegal ist.

Danke im Voraus für schnelle Hilfe!

Liebe Grüße
panda

Beitrag von puffie - 12.06.10 - 21:35 Uhr

Hallo Panda,

so wie ich es als Laie beurtilen kann ist dein Vetrag ein Einzelarbeitsvertrag und kein Arbeitsvertrag der auf Grundlage gewerkschaftlicher Vorgaben beruht. Jedes Unternehmen kann in einem Einzelarbeitsvertrag regeln wie er es gerne hätte. Ich persönlich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben, da diese Aufwandsentschädigunen unüblich und auch überzogen sind. Du kannst ja mal nachfragen aus welchen Gründen sie diese Formulierungen mit aufgenommen werden. In welcher Branche/Firma willst Du denn da einsteigen?

LG
Torsten

Beitrag von kati543 - 13.06.10 - 15:37 Uhr

Ich kenne das durchaus mit Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag, aber da war das etwas genauer beschrieben. Das ist mir hier etwas zu schwammig. Hast du etwas wichtiges weggelassen?
Mein Mann hat z.B. derzeit einen AV, dort steht eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes drin, wenn er die Arbeitsstelle nicht antritt (also noch vor dem 1. Arbeitstag praktisch vom Vertrag zurück tritt).
Die Mitteilungspflicht ist ok, aber nicht unter Androhung von Strafe. Genau dafür ist die kaufmännische Verwaltung da, um so etwas zu managen. Die kosten dafür sind überzogen. Es kann durchaus sein, dass es gegen die guten Sitten verstößt (aber ich bin kein Anwalt) und daher sowieso ungültig ist.
hast du mal nach der Firma gegoogelt? Vielleicht findest du ja schon einschlägige Erfahrungen anderer dort?

Beitrag von little_sophie - 13.06.10 - 21:58 Uhr

Hallo,

die erste Klausel ist durchaus üblich. Damit sichert sich die Firma ab, falls du - entgegen des Vertrages - doch nicht anfängst.

Kann man ja auch verstehen, oder? Wäre das gleiche, als wenn du dich drauf einrichtest, dass du dort anfangen kannst u. die sagen dir kurz vorher - nö, geht doch nicht.

Der zweite Punkt ist sicherlich eher unüblich - hab ich noch nicht gesehen sowas - aber ist doch nicht schlimm? Was hindert dich denn daran, einen Wechsel der Bank, Krankenkasse etc. rechtzeitig im Personalbüro anzuzeigen? Da gehts ja auch für dich darum, dass deine Abrechnung möglichst korrekt läuft?

Wenn du 'ne Rechtschutzversicherung hast, lass es ruhig prüfen.

Übrigens (ich bin Personaler ;-)) wir haben in den Verträgen Klauseln, dass wir für die Bearbeitung von Pfändungen u. Abtretungen Bearbeitungsgebühren berechnen. Haben wir noch nie gemacht - viel zu aufwändig :-p

Viele Grüße u. alles Gute!

Beitrag von pandakind - 14.06.10 - 12:53 Uhr

Das erste ist das was mir mehr Bauchschmerzen bereitet. Ich kann den Arbeitsvertrag unterschreiben und dann erst zum ersten Arbeitstag mitbringen. Daran kann es also nicht liegen.