Frage zu Sperrung des Alg bei Kündigung?

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Beitrag von reini77 - 13.06.10 - 12:46 Uhr

hallo,

wir ziehen berufsbedingt (mein freund) in eine andere stadt. ich muss dann hier meinen job kündigen und mir da was neues suchen, d.h. ich werde mich dann erstmal arbeitslos melden, da ich das von hieraus nicht alles gleichzeitig geregelt bekomme.

habt ihr ne ahnung ob ich dann 3 monate gesperrt werde, weil ich ja selbst kündige??

oder ist es besser mit meinem ag einen aufhebungsvertrag zu machen??

gruß reini

Beitrag von halbling - 13.06.10 - 13:51 Uhr

Hallo!
Wenn du selbst kündigst bekommst du eine Sperre.
Ich habe damals einen Aufhebungsvertrag mit meinem Chef gemacht und das war alles in Ordnung.
Vieleicht gibt es aber auch eine Sonderregelung weil du ja wegziehst!?Informier dich mal beim Arbeitsamt.
LG
Alex

Beitrag von -mell1982 - 13.06.10 - 13:51 Uhr

Du bekommst bei beiden eine Sperre, ist also egal wie du es machst.

Beitrag von isa-1977 - 13.06.10 - 14:25 Uhr

Falsch! Wenn der Aufhebungsvertrag mit Rücksicht auf die Kündigungsfrist geschlossen wird, gibt es keine Sperre!

Beitrag von goldie99999 - 14.06.10 - 10:01 Uhr

Blödsinn! Das spielt höchstens bei einer eventuellen Abfindungszahlung eine Rolle... die wird nicht auf´s ALG angerechnet, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.

Beitrag von isa-1977 - 14.06.10 - 13:47 Uhr

Na dann les Dir nochmal den Gesetzestext RICHTIG und LANGSAM durch!

Und was hat die Abfindung mit der Kündigungsfrist zu tun??? Mein Gott, Du schreibst ein Schwachsinn hier!

Beitrag von king.with.deckchair - 13.06.10 - 17:25 Uhr

Unfug.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.06.10 - 14:15 Uhr

Hallo

Bedenke, das du dann nicht Krankenversichert bist, bwz es wohl selber zahlen must

Bianca

Beitrag von landmaus - 13.06.10 - 15:18 Uhr

Hallo,

die bisherigen Antworten sind alle falsch.

Wenn Du wegen Deiner Beziehung in eine andere Stadt ziehen musst und Dein Arbeitsweg danach mehr als 1,5 Stunden einfache Strecke beträgt, kannst Du OHNE Sperre kündigen. Du hast dann einen wichtigen Grund, der keine Sperre nach sich zieht.

Da ich ja jetzt eine konträre Antwort gebe, wäre es gut, alle hier abgegebenen Halbwahrheiten zu vergessen und Dich mit der für Dich zustängigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Die beraten Dich auch in der entsprechenden Situation.

Viele Grüße

Beitrag von demy - 13.06.10 - 16:05 Uhr

Jupp,
genau so und nicht anders.


Gruß
Demy

Beitrag von goldtaube - 13.06.10 - 17:08 Uhr

Wenn ihr wegzieht und dein Job außerhalb des Pendelbereichs liegt, bekommst du keine Sperre.

Wenn du aber einen zumutbaren Arbeitsweg hast und kündigst, bekommst du eine Sperre. In der Regel auch beim Aufhebungsvertrag (gibt aber Ausnahmen).