Hallo.
Da wir in letzter Zeit sehr viel für Vorstellungsgespräche umherfahren möchte ich nun bei der ARGE Fahrtkostenerstattung beantragen. (Habe bisher noch nie Bewerbungskosten oder ähnliches beantragt)
Nun hatte mein Mann für 3 Tage
eine Stelle, die aber wieder gekündigt wurde, da die Arbeitszeiten teils nicht zulässig und zudem nicht abgesprochen waren etc, es gab Knatsch, Vertrag wurde aufgelöst.
Es war ein Stellenangebot/Vermittlungsangebot vom Arbeitsamt.
Für die Stelle sind wir nun fast 200 km gefahren. 1. Arbeitsvertrag unterzeichnen. 2. Dienstkleidung holen. + Dienstkleidung müssen wir wieder zurück bringen. Je 1fache Strecke ca 30 km.
Kann man das auch als Fahrtkosten beantragen?
Danke
Fahrtkosten ALG 2
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Beitrag von paankape - 14.06.10 - 06:47 Uhr
Beitrag von snowy - 14.06.10 - 08:06 Uhr
Du hättest einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 45 SGB III stellen sollen und das alles vor Antritt der Reise!
Ansonsten verweist die ARGE auch gern mal auf die Pflichten des Arbeitgebers und das zu Recht wie ich finde, denn hier ist doch einiges an Einsparungen möglich.
"Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen"
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962.html
Bitte unter dem Link auch weiterlesen, denn der AG kann die Übernahme auch im Vorfeld ausschliessen.
Man hätte hier auch Kosten einsparen können, denn den Vertrag kann ich auch unterzeichnen und nebenher die Kleidung mitnehmen. Ggf. kann man auch den Vertrag zuschicken und die Kleidung ebenso. Die höheren Kosten hätte man sich also sparen können.

Beitrag von paankape - 14.06.10 - 08:31 Uhr
Danke dir.
Fahrtkostenerstattung seitens des Arbeitgebers wurden ausgeschlossen, ein Antrag danach ist auch möglich.
Die Unterlagen habe ich hier, es geht mir nur darum ob es überhaupt erstattet WIRD, wenn nicht kann ich mir den ganzen Papierkram ja auch sparen.
Wenn ich einen Termin zum unterzeichnen des Vertrages bekomme, werde ich kaum sagen "Nein, bitte per Post, ist mir sonst zu teuer"
, wir mussten nochmal hin, da an dem Tag nicht alles an Arbeitskleidung da war.
Zurück werden wir sie wahrscheinlich schicken, von daher fällt die 3. Fahrt eh aus.
Danke dir
Beitrag von snowy - 14.06.10 - 10:35 Uhr
Also erst einmal, gib mir mal bitte die gesetzliche Grundlage wonach ein Antrag danach auch möglich ist. Sollte man vorher einen Antrag gestellt haben und das Geld vorstrecken sieht das etwas anders aus.
Wenn du die Unterlagen dort hast, wird es dazu auch einen Hinweiszettel geben in dem drin steht wie verfahren wird. Hier im Internet kann dir sicher keiner verbindlich sagen dass es bei dir erstattet wird. Dazu bräuchte man schon eine Glaskugel.
Und warum bitte sollte man seinem potentiellen Arbeitgeber nicht sagen können, dass es finanziell problematisch ist dort hinzufahren um den Vertrag zu unterzeichnen? Du sagst doch selbst dass es dir zu teuer ist, von daher warum sollte man keine Kosten sparen als Arbeitsloser?
Stell doch einfach den Antrag wenn du meinst dass du ihn stellen kannst und warte ab wie das Amt entscheidet. Was ist das schon gross für ein Aufwand? Nachweis, dass dein Mann dort war, Nachweis womit er dort war ( ob öffentliche Verkehrsmittel oder Auto ) und Bestätigung vom Arbeitgeber dass er mehrmals dort auftauchten musste, wobei die ARGE hier hoffentlich noch kontrolliert ob die Mehrfachfahrten wirklich notwendig waren, denn hier geht es um Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch!

Beitrag von paankape - 14.06.10 - 11:06 Uhr
Darum geht es doch alles nicht. Ich frage doch nur ob dafür der Weg evtl erstattet wird, oder nicht, da es sich eben NICHT um das Vorstellungsgespräch, sodnern andere Angelegenheiten gehandelt hatte.
Beitrag von snowy - 14.06.10 - 18:13 Uhr
Ach und den Quatsch soll die ARGE zahlen?
Na dann viel Spass!
Beitrag von paankape - 14.06.10 - 19:22 Uhr
Wenn du es für Quatsch hältst, bitte.
Beitrag von paankape - 15.06.10 - 18:30 Uhr
Muss mich korrigieren . Unsere Sachbearbeiterin hat heute gesagt, dass es ein versehen war. Es geht doch nicht im nachhinein!
Eine andere Angelegenheit, ich weiß garnichtmehr was es war, ging aber trotzdem schonmal im Nachhinein, obwohl hier alle sagten, das geht nicht. Von daher.
Wir sollen in Zukunft vorher den Antrag stellen und dann wird geprüft ob es notwendig ist.
Trotzdem sehr interessant: Sie hatte eine Teilzeitstelle für meinen Mann in der Hand und wollte sie ihm geben... Ach nee, das will sie ja nicht... (Er darf/soll keine Teilzeitstelle oder 400 € / Minijob annehmen) Ansonsten.. momentan gibts keine Arbeit
sagte sie....
Herrlich
Beitrag von nightwitch - 14.06.10 - 09:55 Uhr
Äh.
ganz ehrlich? Wenn der Arbeitgeber jetzt schon so drauf ist (also unzulässige Arbeitszeiten, Stress etc pp), dann würde ich die Arbeitskleidung schön brav persönlich vorbei bringen und mir den einwandfreien Zustand der Kleidung SCHRIFTLICH bestätigen lassen.
Wer weiss, ob ihr dann nicht irgendwann mal eine Rechnung über verdreckte/kaputte/nicht vorhandene Arbeitskleidung bekommt, die höher wäre als der Benzinverbrauch.
Und mal ehrlich: ich weiss ja nicht, was ihr für ein Auto fahrt, aber 60 km kosten selbst bei den Spritpreisen nicht die Welt.
Nehmen wir 10l/100 km als Grundlage, dann komme ich bei einem Benziner (bei uns glaub ich momentan der Liter bei 1,43 im Durchschnitt) auf knapp 8,50 Euro (okay, nur Spritverbrauch, der Verschleiß des Autos ist da natürlich nicht mit eingerechnet, aber das sind max. Cent-beträge).
Ein Paket kostet je nach Anbieter auch mind. 4 Euro, wenn nicht sogar knapp 6 Euro.
Und wenn es dann wirklich an 4,50 Euro scheitern sollte, dann weiss ich es auch nicht...
Gruß
Sandra
Beitrag von paankape - 14.06.10 - 10:17 Uhr
Ich weiß aber nicht ob wir es die Tage schaffen hinzufahren, deswegen, nicht aus bequemlichkeit 
Aber da wir eh seine Unterlagen noch nicht wieder haben, schicke ich da erstmal garnichts zurück.
Beitrag von snowy - 14.06.10 - 10:38 Uhr
"Aber da wir eh seine Unterlagen noch nicht wieder haben, schicke ich da erstmal garnichts zurück. "
Es ist nicht von Bedeutung welche Unterlagen noch wo sind, denn wenn nichts anderes im Vertrag steht, so ist nach Beendung des Arbeitsverhältnisses die Berufskleidung wieder abzugeben.
Ob etwa anderes vereinbart wurde, weiss auch hier wieder nur eine Glaskugel!
Beitrag von paankape - 14.06.10 - 11:08 Uhr
Siehe oben. Darum geht es doch garnicht. Es ging lediglich darum, dass die 3. Fahrt erstmal ausfällt, was wiederrum ebenso total nebensächlich ist, sonst hätte ich es ja noch weiter erläutert.
Beitrag von vwpassat - 14.06.10 - 20:32 Uhr
Sehr viel Eigeninitiative und Engagement habt Ihr nicht bei der Jobsuche, oder?
Beitrag von paankape - 15.06.10 - 06:26 Uhr
Thema verfehlt. Vielleicht sollte ich hier das nächste Mal schreiben:
"Wir müssen in 1 Woche 300 km fahren für Gespräche etc - aber nur wenn die ARGE auch die Fahrtkosten übernimmt. Kann ich den Arbeitgeber solange hinhalten?"
Dann kannst du gerne nochmal antworten.
