hallo!
darf eine ausbildungsstätte (schulisch) eine bestätigung über eine bestandene ausbildung bzw. die urkunde selber zurückhalten, weil ein gewisser betrag an schulgeld (private schule) angeblich noch offen ist?
frage wegen urkunde/zeugniss
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Beitrag von motte1986 - 14.06.10 - 09:42 Uhr
Beitrag von motte1986 - 14.06.10 - 09:44 Uhr
zeugnis mit einem s....sorry
Beitrag von kittythecat - 14.06.10 - 10:00 Uhr
guten morgen,
würde sagen, es kommt drauf an, was im ausbildungsvertrag geregelt ist (den muss geben - also irgendwas muss unterschrieben worden sein vor ausbildungsbeginn). wenn da eine entsprechende regelung drin ist, dann warum nicht?
ins blaue hinein würde ich auch sagen, dass so eine klausel bzw. ein verhalten nicht rechtswidrig ist, ist eben einfach leistung zug um zug... vor allem würde wohl niemand so einfach sein druckmittel aus der hand geben. gäbe die schule die zeugnisse heraus, dann könnte sie aussenstände wohl regelmässig abschreiben.
vg - kitty
Beitrag von motte1986 - 14.06.10 - 10:09 Uhr
ja, da hast du recht, klar. aber es gibt ja noch den weg des gerichtlichen mahnverfahrens.
soweit ich weis, ist da nix unterschrieben worden. im vertrag steht meines wissens nach nur, dass man halt so und soviel praktika abzuleisten hat, dass anwesenheit so und soviele stunden pro woche pflicht ist, über die prüfungen usw.
lg und danke
Beitrag von kati543 - 14.06.10 - 10:09 Uhr
Ich würde eher sagen: Nein. Denn nur mit einem Zeugnis einer bestandenen Ausbildung kannst du dich ja weiter bewerben. Zumal du ja offenbar anderer Meinung bist, wie die Schule und das ja hoffentlich begründen kannst.
Ich würde mal den Sachverhalt dem Arbeitsamt schildern.
Beitrag von motte1986 - 14.06.10 - 10:13 Uhr
arbeitsamt
da bin ich tüte natürlich net draufgekommen.
das hab ich eben auch gesagt, dass man ohne zeugniss sich nicht bewerben kann, ergo auch nix abbezahlen kann, was sie ja will, aber ohne job nix los...
lg
Beitrag von goldie99999 - 14.06.10 - 10:30 Uhr
Was soll denn die Agentur für Arbeit damit zu tun haben?!So ein Blödsinn. Wenn mir ein Bäcker keine Brötchen verkauft gehe ich doch auch nicht zum Gesundheitsamt, um mich darüber zu beschweren...
Die IHK, die Handwerkskammer, die Landesschulbehörde oder wer auch immer rechtlich mit der Ausbildungsstätte verknüpft ist wäre mein erster Ansprechpartner, trifft nichts davon zu die Verbraucherzentrale (die günstige Rechtsberatung anbieten) oder- schlußendlich- ein Rechtsanwalt.
Beitrag von motte1986 - 14.06.10 - 10:33 Uhr
hallo.
naja, die könnten ja bescheid wissen...
die ausbildung war auf ner privaten fachakademie für soz.-päd., das kultusministerium hat keinen zugriff auf die, weil eben privat...wem unterstehen die eigentlich????
verbraucherzentrale, okay, geb ich mal weiter...
dankeschön!
Beitrag von goldie99999 - 14.06.10 - 10:47 Uhr
Wissen sie nicht- und wenn sie es wüßten, dürften sie selbst keine Rechtsberatung durchführen....
Wenn es ein privater Träger ist sieht es mit einer möglichen Dienstaufsicht schlecht aus- bleibt die Verbraucherzentrale.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass der Träger im Recht ist. Die Leistung wurde erbracht, die Zahlung steht aus... Einen besseren Weg, jemals an die Kohle zu kommen, hat die Schule nicht. Mahnverfahren hin oder her, ob darüber letztendlich wirklich was zu holen ist, ist fraglich. Wer aber prinzipiell zahlungsunfähig ist, kein pfändbares Einkommen hat ABER das Zertifikat unbedingt benötigt findet am ehesten einen Weg, die Kohle aufzutreiben.
Und weil heute mein Tag der saudämlichen Beispiele ist: Im Schuhgeschäft kann ich neue Schuhe auch nicht erst mitnehmen ohne zu zahlen mit der Begründung, dass ich ohne Schuhe nicht zur Bank gehen kann, um das nötige Geld zu holen.
Beitrag von motte1986 - 14.06.10 - 10:55 Uhr
jepp, da hast du recht.
also muss sie wohl verhandeln, wie ich das jetzt sehe.
lg und danke
Beitrag von goldie99999 - 14.06.10 - 10:59 Uhr
Vielleicht läßt man sich ja auf Raten ein? Ich denke, ein offenes Gespräch bewirkt manchmal Wunder. Versuch macht kluch....
Beitrag von motte1986 - 14.06.10 - 11:07 Uhr
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ich habs ihr jetzt gesagt, sie soll einfach höflich um ne bestätigung oder ein zeugnis bitten und im gleichen atemzug eine sofort beginnende ratenzahlung vorschlagen, wenn sie dann die arbeitsstelle hat, werden dann die raten erhöht...
vielleicht klappts ja...
lg
Beitrag von kati543 - 14.06.10 - 13:08 Uhr
Nur weil du etwas nicht verstehst, muß es noch lange nicht sinnlos sein. Die IHK,... ist in dem Moment. wo die Prüfung bestanden ist aus dem Verhältnis draußen. Da es sich um ein Abschlußzeugnis handelt ist die Prüfung bereits bestanden.
Die deutsche Gesetzgebung hat allermeistens nichts mit dem Rechts-bzw. Unrechtsempfinden eines jeden einzelnen zu tun. Natürlich würde jeder gleich gefühlsmäßig sagen, dass wenn A die Rechnung nicht bezahlt, muß B das Zeugnis nicht übergeben. Tatsache sind das aber 2 völlig verschiedene Dinge. B gehört das Zeugnis nicht. Er begeht durch das Einbehalten des Zeugnisses eine Straftat, die noch dazu A in nicht unerheblichen Maße schädigt. A kann sich daher nicht bewerben und findet keinen Arbeitsplatz. Daher würde A eventuell durchaus Schadenersatz zustehen. Was die offenen Rechnungen angeht...natürlich muß A diese zahlen. Schließlich hat er einen Vertrag abgeschlossen und B hat seinen Teil offensichtlich erfüllt. Aber Selbstjustiz ist in Deutschland verboten und somit darf B den offiziellen Weg gehen, aber nicht das Zeugnis einbehalten.
Zum Arbeitsamt sollte A gehen, weil er da sowieso hinmuß nach bestandener Prüfung und ohne Job. Die Tatsache, dass A kein Zeugnis hat könnte durchaus bewirken, dass das Arbeitsamt aktiv wird und fragt, bei B was das soll. Das Arbeitsamt könnte durchaus eher erreichen, dasS A sein Zeugnis erhält. Ein Rechtsanwalt kann natürlich das gleiche, allerdings ist diese Leistung dann eben nicht mehr kostenlos.
Die Verbraucherzentrale hilft in solchen Fällen nicht, sondern nur in allgemeinen Fällen.
Beitrag von kittythecat - 14.06.10 - 15:42 Uhr
Hallo,
darf ich fragen, welchen Straftatbestand du als erfüllt siehst?
Danke und viele Grüße,
Kitty
Beitrag von goldie99999 - 14.06.10 - 19:37 Uhr
Hier gibt es täglich viel Blödsinn zu lesen, aber so geballten Dünnpfiff hab ich lange nicht erlebt!
Beitrag von goldie99999 - 14.06.10 - 19:50 Uhr
Bin eigentlich nicht der Typ Klugscheißer, aber soviel Dummheit schreit danach:
Es handelt sich in diesem Fall um eine Privatschule. Selbstverständlich hat diese Schule das Recht, das Zertifikat einzubehalten, wenn die Lehrgangsgebühren nicht vollständig bezahlt worden sind. Ich hatte jetzt keine Lust lange in diversen AGB zu suchen (was weiß denn ich, um welchen Träger es sich hier handelt), hab aber spontan einen entsprechenden Passus in den TN- Bedingungen eines IHK- Kurses gefunden:
http://gastro-arts.de/images/barkeeper0909.pdf
Ich nehme mal an, ähnliches wird sich auch im konkreten Fall wiederfinden.
Zum Vorwurf einer Straftat (öffentliches Recht) und den Schadenersatzansprüchen (Zivilrecht) kann ich mich vor lauter Lachen nicht äußern... sorry!
Die Agentur für Arbeit (ja, so heißt das nämlich....) hat mit diesem Zeugnis (eher: Zertifikat) nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Die Verbraucherzentrale hilft selbstverständlich in diesem Fall:
http://www.verbraucherzentrale.de/
Herr, wirf Hirn vom Himmel...
Beitrag von manavgat - 14.06.10 - 11:48 Uhr
Ja, ich denke schon.
Gruß
Manavgat
