Muss Nebenkostenrückzahlung des Vermieters mit ALG 2 verrechnet werden

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Beitrag von pandakind - 14.06.10 - 12:50 Uhr

Wir haben eine Nebenkostenrückzahlung / Erstattung für das letzte Jahr erhalten. Seit März beziehen wir ALG 2. Muss die Erstattung (ca. 200 EUR) dem Amt mitgeteilt und mit ALG 2 verrechnet werden? (Die zu viel gezahlten Beträge sind ja nicht vom Amt sondern von uns gezahlt worden, sind kein regelmäßiges Einkommen und wir liegen mit unserem Kontostand weit unter den Freibeträgen).

Danke!

Beitrag von vwpassat - 14.06.10 - 13:06 Uhr

Da haste ja schon ganz schön viele Argumente angeführt, warum Du der Meinung bist, dass es nicht angerechnet werden dürfte.........


Ich kann Dich aber beruhigen, Du liegst komplett daneben. Die Rückzahlung ist eine momentane Einnahme für Euch und muss genau so wie z.B. ein einmalig höheres Monatseinkommen angegeben werden.

Euch nimmt doch keiner was weg.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.06.10 - 13:10 Uhr

Hallo

Es widr euch angerechnet. Es zählt als Einkommen.

BIanca

Beitrag von marion2 - 14.06.10 - 13:51 Uhr

Hallo,

wenn du jeden Monat den Betrag X ins Sparschwein gesteckt hättest, hättest du jetzt ein hübsches Sümmchen zusammen. Leider hast du aber an deinen Vermieter gezahlt.

Wenn du es mitteilst, wird es verrechnet.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html

LG Marion