Gewährleistung! Umtausch wegen Mängel (Frist)??

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Beitrag von isa-1977 - 14.06.10 - 13:29 Uhr

Hallo,

habe zwar auch 16 Jahre bei einem Rechtsanwalt gearbeitet, aber in der Sache bin ich mir nicht ganz sicher. Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.

Ich schildere mal kurz den Sachverhalt:

Mein Vater hat vor ca. 1/2 Jahr ein elektrisches Garagentor von Hörmann im Internet bestellt. Da es Winter war, hat er das Tor erst vor ein paar Wochen ausgepackt und eingebaut. Sprich, er hat nach der Lieferung die Ware nicht auf Mängel überprüft #klatsch Natürlich ist jetzt ein Mangel an dem Tor (ist an einer Seite eingedrückt bzw. zerbeult). Nun hat er sich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und dieser meinte, daß er nach einem 1/2 Jahr nichts mehr machen könnte.

Ich war eigentlich auch der Ansicht, daß man die Ware umgehend nach Lieferung auf Mängel prüfen muss oder ansonsten keinen Anspruch auf Umtausch hat.

Im Internet habe ich jetzt allerdings eine Klausel gefunden, die besagt, daß man innerhalb eines 1/2 Jahres den Mangel noch geltend machen kann und die Beweislast bei dem Verkäufer liegt. Erst nach dem 1/2 Jahr liegt die Beweislast bei dem Käufer. Einen Gesetzestext hierzu habe ich leider nicht gefunden.

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.

LGe Isa

Beitrag von goldtaube - 14.06.10 - 13:49 Uhr

Es ist so, dass man 2 Jahre Gewährleistung hat. Innnerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer, nach 6 Monaten beim Käufer.

Zitat:
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html

Die Frage ist, ob die 6 Monate schon um sind oder nicht.

Beitrag von isa-1977 - 14.06.10 - 13:55 Uhr

Dankeschön!

Ich muss dann mal eruieren, ob die 6 Monate schon um sind.

Wenn nicht, wie wäre das weitere Procedere? Mängelrüge? und dann??

Beitrag von selmi22 - 14.06.10 - 13:49 Uhr

Hallo,

es ist so wie du es im Internet gelesen hast, im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Verkäufer, danach ist dann der Käufer dran.
Das heißt dass ihr beweisen müsst, dass das Tor beim Kauf schon beschädigt war.
LG
Selma