ALG II Experten sind gefragt

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Beitrag von schneuzelchen72 - 15.06.10 - 10:24 Uhr

Hallo,


hab mal eine Frage für eine gute Freundin. Sie ist seit kurzem allein erziehend und hat nun für sich und ihre sieben Kinder ALG II beantragen müssen. Nun hat sie gestern endlich ihren Bescheid erhalten. Da sie aber irgendwie nicht daraus schlau wird, ist sie grad damit bei mir.
Also zum Sachverhalt:
Frau (36 Jahre)
Kinder 17, 16, 14, 13, 7, 3 und knapp zwei Jahre alt.
Soweit so gut. Nun stehen da im Bescheid in der Tabelle für Sicherung zum Lebensunterhat incl Mehrbedarfe die beiden Jüngsten gar nicht mit drin #kratz In der anderen Tabelle für Unterkunft und Heizung sind sie aber mit aufgeführt #gruebel

Kann uns das bitte mal einer erklären #danke
Ach so, sie erhält keine anderen Leistungen ausser dem Kindergeld.


Gruß
schneuzelchen

Beitrag von rittmeisters - 15.06.10 - 10:58 Uhr

Sie muss für alle Kinder Unterhalt von Ihrem Ex-Partner bekommen, zahlt dieser nicht muss sie sich ans Jugendamt wenden und bekommt wenigstens für die beiden Jüngsten Unterhaltsvorschuss!

Ich denke das die ARGE davon ausgeht das sie Unterhaltsvorschuss für die beiden bekommt, dann fallen sie aus der Berechnung raus und sie bekommt nur den Mietzuschuss für die 2.!!

Ich glaube so in etwa ist das!

Beitrag von yanis82 - 15.06.10 - 11:23 Uhr

Das ist ganz logisch.
Kinder unter 6 haben eine Regelleistung von 215,00 €.
Das Kindergeld ab dem 4. Kind beträgt ebenfalls 215 €.

Somit deckt das Kindergeld den vollen Regelsatz der Kleinsten, ergo können Sie auch nur Kosten der Unterkunft erhalten.

Gruß
Yanis

Beitrag von marion2 - 15.06.10 - 11:28 Uhr

Hallo,

ihr müsst euch Zeit nehmen um den Wisch zu verstehen. Das müssen ja einige Seiten sein.. so 15 Blätter in etwa?

Also,

die Kinder bekommen jedes seine eigene Spalte. Da steht drin, wie viel es bekommen müsste, wie viel durch Kindergeld und Unterhalt gedeckt sind und wie viel übrig bleibt, bzw. an Überschuss da ist.

Wenn die jüngsten nicht mit drin stehen, ist das merkwürdig. Sucht Mal noch Mal.

LG Marion

Beitrag von yanis82 - 15.06.10 - 11:41 Uhr

Sie stehen aber doch drin, nur eben in der Spalte "Kosten der Unterkunft". Dass Sie bei der Regelleistung nicht drin stehen, ist völlig korrekt. Da könnte auch 0,00 € drin stehen zum besseren Verständnis.

Beitrag von marion2 - 15.06.10 - 14:19 Uhr

Sie gehören auch in die andere Spalte. Auch wenn da 0,00 drin steht.

Wie soll ein Laie denn da sonst durchsteigen?

Beitrag von snowy - 15.06.10 - 11:50 Uhr

"Kann uns das bitte mal einer erklären"

Sie soll sich das vom Amt erklären lassen, denn dazu ist dieses verpflichtet!
Dass sie keine anderen Leistungen als Kindergeld erhält ist Blödsinn. Die Mutter kann nicht auf Unterhaltsleistungen verzichten, ggf. kommen diese von anderer Stelle.

#snowy

Beitrag von schneuzelchen72 - 15.06.10 - 11:51 Uhr

Hallo,


#danke an euch alle fürs antworten.

Wir sind das auch noch mal durchgegangen, dass ist ja echt viel #schwitz
Unterhaltsvorschuss wurde nicht gewährt, da der Vater im selben Haus wohnt (zwei Etagen über ihr), so kann der "Lebensmittelpunkt" der Kinder nicht eindeutig festgestellt werden, so die Begründung. Die ARGE weiß das auch und es wurde auch nichts davon berechnet, soweit ich das seh.

Das mit dem Kindergeld klingt für mich logisch. Da hätt ich nicht daran gedacht. Ich hab aber auch keine vier Kinder ;-)


Gruß
schneuzelchen