Hallo,
vieleicht könnt ihr mir helfen?
Und zwar: Ich bin seit 2006 in Elternzeit....da zwei Mädels mein leben versüßen
nun läuft mein elternjahr aus im Februar 2011.....bin in Festanstellung seit 2002....nun bin ich aber März 2010 weggezogen nach NRW....450 KM weg
( chefin weiss das)... nun läuft mein geld ende oktober aus...und mir kribbelt es in den Finger wieder arbeiten zu gehen
( sofern eine Unterbringung meiner Kids gewährleistet ist)
Nun meine Frage: Bin ja nun gezwungen zu kündigen/ Aufhebung zu machen....meine idee war bis oktober 2010.....was meint ihr bekomm ich da ne sperre??
ich kann doch keine 450 mal 2 jeden tag fahren
Alter Wohnort Leipzig....neu: NRW)
Die Angebote rein arbeisttechnisch sind gut....hab hoffnung.....
aber man muss ja sicher wissen woran man is 
was meint ihr.....ist das nen grund...keine sperre zu bekommen den mir steht ja alg 1 zu...( wollt nicht unbedingt darein aber wollt eben wissen)
danke sagt winnie ( die sich den kopf zerbricht )
Kennt sich wer aus? Arbeit....weggezogen....
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von littlewinnie - 15.06.10 - 10:28 Uhr
Beitrag von muggles - 15.06.10 - 10:36 Uhr
Hallo,
ist die Betreuung der Maedels gewaehrleistet?
Claudia
Beitrag von littlewinnie - 15.06.10 - 10:45 Uhr
hallo,
die große geht in kiga....die kleine maus würde zu einer Tagesmutti gehen.
Nur leider macht der Kiga erst 7 uhr auf.....arbeitszeitbeginn wäre 6 uhr...
das meinte ich mit gewährleistet....
lg winnie
Beitrag von goldie99999 - 15.06.10 - 10:39 Uhr
Ich bin gerade so schreibfaul, daher nur kurz:
Der Zuzug zur Familie ist ein wichtiger Grund gem. § 144 I 1 Nr. 1 SGB III. Der neue Wohnort liegt deutlich außerhalb des Tagespendelbereiches. Eine Sperrzeit ist hier nicht zu befürchten.
Die Frage hatten wir vor ein paar Tagen schon mal, geh doch mal über die Suchfunktion.
LG, Goldie
Beitrag von feria11 - 15.06.10 - 16:25 Uhr
Hallo!
Habe den Weg hinter mir (nur von West nach Ost ;)) Ich musste einen Aufhebungsvertrag machen und konnte dann ALG I beantragen, die Sperre habe ich erst bekommen (weil die etwas dusselig waren) und ist dann ohne das ich Widerspruch einlegen musste vom Arbeitsamt wieder aufgehoben worden. Du machst ja keinen Aufhebungsvertrag aus Jux und Dollerei, sonder hast den wichtigen Grund der Familienzusammenführung.
Lg Alex
