Hallo zusammen,
es geht um eine BAfög - Förderung über die Höchstförderdauer (= Regelstudienzeit 10 Semester) hinaus wegen Schwangerschaft, Geburt und Kindesbetreuung. Meine Frage: gibt es irgendwelche notwendigen Nachweise, dass z.B. die Kindesbetreuung den Studienabschluss verzögert oder liegt das ganze im Ermessen des Sachbearbeiters oder bekommt man generell z.b. für die Schwangerschaft und das erste LJ des Kindes je ein Semester "gutgeschrieben"? Ich habe Gesetz und Verwaltungsvorschrift schon gefunden (s. unten), darin steht aber nur "Die Schwangerschaft oder die Pflege oder Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren müssen ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein."
Wie legt man das aus?
Leider erreiche ich die SB nicht,aber die Frage brennt mir gerade unter den Nägeln.
und viele Grüße D.
Das Gesetz ist hier verlinkt:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/15.php
Zitat §15 Absatz 3
"(3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie
(...)
5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren
überschritten worden ist.
Jetzt liest sich die dazugehörige Verwaltungsvorschrift so: (selber Link)
"15.3.10 Die Schwangerschaft oder die Pflege oder Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren müssen ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein. Im Rahmen des § 15 Abs. 3 Nr. 5 sind stets folgende Zeiten angemessen:
- Schwangerschaft: 1 Semester,
- bis zur Vollendung den 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr,
- für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester,
- für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester.
Die Vergünstigung des § 15 Abs. 3 Nr. 5 darf insgesamt ein Semester für die jeweiligen Zeiträume nicht überschreiten, und zwar auch dann nicht, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden. Sie kann auf beide studierenden Eltern verteilt werden. In diesem Fall haben die Eltern eine Erklärung darüber abzugeben, wie die Kinderbetreuung zwischen ihnen aufgeteilt wurde."
Bafög - Experten gesucht - Auslegung Gesetzeslage
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von dalia86 - 15.06.10 - 13:57 Uhr
Beitrag von manavgat - 15.06.10 - 16:57 Uhr
Wende Dich mit dieser Frage an den ASTA. Die kennen sich aus.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lapillus - 17.06.10 - 09:18 Uhr
Hallo,
ich habe vor vier Jahren mein Studium abgeschlossen. Nachdem ich keinen Hortplatzfür meinen Sohn fand, trat ich kürzer und überschritt die Regelstudienzeit um 1 Semester. Das war damals kein Problem. Einfach einen netten Brief an das Bafögamt schreiben und die Sachlage erklären. Widerspruchsrecht hast Du ja ohnehin!
Viel Erfolg,
Lapillus
