Hallo,
wir wollen ein Haus verkaufen und haben in mehreren Zeitungen inseriert, nun hat vorhin ein Mann angerufen und gemeit, er kauft öfter immobilen auf, aber er zahlt immer nur einen Teil "vornerum" und den Rest zahlt er "hintenrum"...also am Notar/Finanzamt vorbei...damit er steuern spart...
Wir werden darauf auf keinen Fall eingehen, aber was würde passieren wenn?
Also sagen wir eine Immobilie kostet 500000€...400000€ werden im Kaufvertrag beim Notar festgehalten...100000€ werden "schwarz" hintenrum gezahlt...für den Käufer kein probelm...er hat halt 100000€ weniger auf einem Konto...vllt hat er sich ja ein Auto gekauft...
Aber für den Verkäufer? Man kann ja dann nichtmal eben 100000€ mehr auf m Konto haben...da wird ja jeder aufmerksam...aber wer hat schon 100000€ daheim rumliegen?
Was passiert im Fall der Fälle? Also falls das Finanzamt das doch mitbekommt?
Kann mir nicht vorstellen, dass sowas funktionieren kann...
Lg
Dubiöser Käufer...
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Beitrag von aeni - 15.06.10 - 16:10 Uhr
Beitrag von muggles - 15.06.10 - 16:36 Uhr
Der Notar (der ja daran interessiert ist, moeglichst eine hohe Gebuehr zu berechnen), wuerde schon stutzig werden, wenn die Kaufpreis deutlich unter dem Verkehrswert liegt.
Das Finanzamt wuerde Euch hoechstwahrscheinlich mit einer Nachforderung auf die Pelle ruecken. Eventuell droht eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Lohnt sich nicht.
Entweder hat der Mensch das Geld oder eben nicht.
Claudia
Beitrag von kathi.net - 15.06.10 - 16:43 Uhr
So kann man auch den Preis niedrig halten. Schließlich hat man ja nix in der Hand, dass da noch 100000 € fehlen, wenn der Käufer doch nicht zahlt. Bei Immobiliengeschäften gibt es nicht umsonst Formvorschriften 
Von dem Ärger mit dem Finanzamt fang ich gar nicht erst an 
LG Kathi
Beitrag von sternschnuppe215 - 15.06.10 - 16:56 Uhr
das is üblich
dem Verkäufer kann es doch egal sein - Hauptsache er bekommt das Geld. Jedoch sollte er die separate Zahlung vertraglich fixieren!!
Was hat das Finanzamt mit dem Verkäufer zu tun? Es richtet die Grunderwerbsteuer nach den Angaben im Kaufvertrag...
Beitrag von aeni - 16.06.10 - 07:28 Uhr
Guten morgen...
Das mit dem seperaten Vertrag hat er sogar vorgeschlagen...nur dacht ich mir eben, dass der dann eh nicht gültig wär...weil ich dachte das wär verboten...
Beitrag von sternschnuppe215 - 15.06.10 - 16:58 Uhr
andere Immob.verkäufer verkaufen Objekte zu höheren Kosten und vereinbaren mit den Käufern eine Rückzahlung aus dem Kaufpreis
= Kapitalbeschaffung für Käufer (z.B. für Nebenkosten, Eigenkapital) ect.
... ja gibts alles
Beitrag von grafzahl - 15.06.10 - 18:35 Uhr
Der Kaufvertrag wäre nichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Beitrag von wasteline - 15.06.10 - 22:10 Uhr
Funktionieren kann alles, muss aber nicht. Frag mal die, die sich auf so ein Geschäft eingelassen haben und heute immer auf ihr Geld warten.
