zu gestern: Lohnfortzahlung 400 Euro - Reaktion Arbeitgeber

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Beitrag von fallen-angel89 - 15.06.10 - 18:16 Uhr

Hallo,

habe wie angeraten bei der Knappschaft angerufen. Diese teilte mir mit das ich auch trotz nur einmonatiger Beschäftigung Anspruch auf Lohnfortzahlung habe in der Höhe meines letzten bzw hier eben auch 1. Gehaltes.

Dies habe ich meinem Chef auch mitgeteilt. Dieser meinte daraufhin da ich seit letzter Woche nicht zur Arbeit erschienen bin und keine Krankmeldung gebracht hätte betrachtet er das Arbeitsverhältnis in der Probezeit als beendet.
1. wurde nie eine Probezeit vereinbart.
2. habe ich meinen Chef Montags über die Schwangerschaft informiert (arbeite immer Dienstags und Freitags dort) und dieser meinte selbst das ich die Arbeit dann ja gar nicht mehr machen kann (Möglichkeit mich woanders einzuteilen gibt es nicht)
3. habe ich doch selbst in der Probezeit Kündigungsschutz.

Klar ist das für meinen Arbeitgeber nicht gerade schön das ich nur so kurz da war, aber dieser bekommt ja nach Antrag bei der Knappschaft die Lohnfortzahlung für mich wieder erstattet.

Ich weiß das ich auch bei Kündigung (im übrigen per sms) die Möglichkeit habe innerhalb 2 Wochen schriftlich zukommen zu lassen das ich zu dem Zeitpunkt schon schwanger war.

Aber in welcher Form? Per Einschreiben? Was wenn mein Chef es nicht annimmt? Wie macht man das am besten.

Freue mich auf eure Hilfe.

Beitrag von lebelauter - 15.06.10 - 18:22 Uhr

hallo,

kündigung per sms ist unwirksam, also solltest du in jdem fall weiterhin deine arbeitskraft ANBIETEN.

das attest über die schwangerschaft am besten per einwurfeinschreiben (!) oder Boten schicken.

dann der kündigung (sofern sie noch schriftlich eingeht) widersprechen und innerhalb von 3 wochen kündigungsschutzklage einreichen.

lass dich anwaltlich beraten.

LG

Beitrag von fallen-angel89 - 15.06.10 - 18:47 Uhr

Danke dir für deine Antwort. Es ist halt so das ich den ganzen Tag bis zu 40 kg heben muss und im Durchschnitt 10 mal am Tag einen Container auf Rollen mit 500-700kg einige Meter weit ziehen muss.

Die Möglichkeit "leichter" zu arbeiten gibt es nicht.


Ich schicke wohl dann morgen erstmal das Attest über die Schwangerschaft wie du geschrieben hast per Einwurfeinschreiben.

Lg

Beitrag von bruchetta - 15.06.10 - 19:36 Uhr

Vielleicht auch ein Attest über BV????

Ansonsten müßtest Du dort Freitag ja zur Arbeit gehen! Du kannst nicht einfach fehlen, ohne Attest, und dann dafür noch Geld einfordern.

Das ist wie mit einer sozialversicherten Beschäftigung, da kannst du auch nicht einfach unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, auch in der Schwangerschaft nicht.

Der dreht Dir da sonst einen Strick draus, alles muß immer SCHRIFTLICH geregelt werden!!

Beitrag von fallen-angel89 - 15.06.10 - 20:46 Uhr

Hallo,

ich werde keine individuelles Beschäftigungsverbot bekommen das das im Mutterschutzgesetz schon geregelt ist das ich das nicht arbeiten darf. Hat mein Chef ja selber zu mir gesagt, das ich die Arbeit nicht mehr ausführen darf wenn ich schwanger bin, als ich ihm davon erzählt habe.

Ist in einem Stall. Der Chef selbst geht unter der Woche selbst einer Arbeit nach die knapp 80km von meiner Arbeitsstätte weg ist. Das heißt ich würde ihn nicht einmal dort antreffen.

Lg

Beitrag von susannea - 16.06.10 - 18:36 Uhr

Dann Gewerbeaufsichtsamt einschalten!

Beitrag von manavgat - 15.06.10 - 19:54 Uhr

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Ich würde eine Anwältin befragen.

Gruß

Manavgat