Hallo an alle,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet. Ich hätte da mal ne Frage:
Muß nä. Donnerstag wieder in die Arbeit. War jetzt 4 Wochen krank geschrieben (2 x 2 Wochen) wegen Schwangerschaftsbeschwerden. Wie sieht das rechtlich aus`? Wenn man doch länger wie 6 Wochen am Stück krank geschrieben ist, dann kriegt man doch ne Lohnkürzung???Oder????
Was ist wenn ich jetzt 5 Wochen in die Arbeit gehe und die FÄ schreibt mich wieder krank? Beginnt dann die Rechnung mit den 6 Wochen von vorn???? Oder sieht das in der SS anders aus?
Ich hoffe, ich konntet mir folgen.....
Danke für eventuelle Antworten.
lg
Lohnkürzung............
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Beitrag von 2joschi - 16.06.10 - 11:03 Uhr
Beitrag von vwpassat - 16.06.10 - 11:12 Uhr
Ich kann Dir nicht folgen............
Du meinst sicher das Krankengeld, was die KK ab der 7. Krank-Woche zahlt. Das ist in der Tat etwas geringer.
Beitrag von goldtaube - 16.06.10 - 11:48 Uhr
Man bekommt keine Lohnkürzung. Wenn man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist bekommt man Krankengeld (ist weniger als das Gehalt) und das Gehalt vom Arbeitgeber fällt komplett weg. Vorher bekommt man 6 Wochen lang Lohnfortzahlung (das normale Gehalt vom Arbeitgeber).
Die Höhe des Krankengeldes liegt in der Regel bei 70 % des Bruttogehaltes, maximal aber 90 % des Nettogehaltes.
Nur wenn man einen Minijob macht bekommt man im Normalfall kein Krankengeld nach 6 Wochen.
Das andere ist etwas komplizierter. Wenn du wegen derselben Krankheit nochmal krankgeschrieben wirst und zwischen der letzten Krankschreibung und der neuen Krankschreibung mindestens 6 Monate liegen oder wenn mindestens 12 Monate vergangen sind, dann bekommst du wieder Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Ansonsten eben Krankengeld. Wichtig ist immer ob es wegen derselben Krankheit (derselbe Grund) oder nicht und wieviel Zeit zwischen der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt.
Am besten gehst du mal zu deiner Krankenkasse, die können dir das genau erklären.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.06.10 - 12:57 Uhr
Hallo
Das gilt nicht für am Stück, sondern wenn man innerhalb 1 Jahres wegen der GLEICHEN Sache länger 6 Wochen krank ist.
Bianca
