Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.
Es geht um das CO2-Gebäudesanierungsprogramm Nr. 130.
Muss nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich eine Bestätigung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, oder nur, wenn man den Tilgungszuschuss haben möchte?
Irgendwie gibt es unterschiedliche Aussagen seitens der Bank, dem Callcenter der KFW und anderen Leuten zu dieser Frage.
LG
Kennt sich jemand mit Kfw-Darlehen (Sanierungsprogr. Nr. 130) aus?
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Beitrag von kolbo-sauri - 16.06.10 - 13:17 Uhr
Beitrag von sue20 - 16.06.10 - 14:25 Uhr
Soweit ich weiß(aber ohne Gewähr)-
Der normale Weg ist:
zugelassenen Bausachleiter holen der sich das Haus/Wohnung vor der Sanierung anschaut...Kosten mit Euch durchgeht usw....ist euer ständiger Begleiter bei Fragen usw...dann muss von einer offiziellen Firma (also mit ausgewiesener Rechnung) die Sanierung gemacht werden....ihr bekommt ein Darlehnen(unabhängig des Tilgungszuschusses)....und saniert...bei Abschluss kommt der Bausachleiter und nimmt das ganze ab...also, es muss,meiner Meinung nach, alles nachgewiesen werden....wäre sonst auch etwas unlogisch.....
Tilgungszuschuss bekommt man ja nur(aber auch ihr ohne Gewähr)wenn man z.B. ein KFW 80 Haus baut-dafür diese Summe bringt-und es dann doch noich in ein KFW 70 Haus rutscht....z.B. weil man mit dem Geld bzw. die die Firma günstig war und man etwas mehr machen konnte-darauf gibt es einen Tilgungszuschuss...
Vg Sue
Beitrag von kolbo-sauri - 16.06.10 - 14:42 Uhr
Hallo,
Danke für Deine Antwort.
Wir sind mit der Sanierung bereits fertig. Der Sachverständige musste nur am Anfang eine EneV-Berechnung vorlegen, die wir dem Kreditantrag beilegten.
Wir werden den Zuschuss nicht bekommen, da wir die entsprechenden Werte nicht erreichen werden.
Die finanzierende Bank war mit den laufenden Handwerkerrechnungen zufrieden und will nun noch ne Abschlussberechnung nach EneV wegen des Tilgungszuschusses.
Da wir aber jetzt schon wissen, dass wir die geforderten Werte nicht einhalten werden und somit auch auf den Zuschuss verzichten müssen, brauchen wir doch eigentlich gar keinen Sachverständigen mehr zu engagieren, oder?
Im Darlehensvertrag ist auch immer nur im Zusammenhang mit dem Tilgungszuschuss von einer Bestätigung vom Sachverständigen die Rede...
Deswegen meine Frage, ob man grundsätzlich diese Bestätigung braucht oder eben nur für den Tilgungszuschuss.
LG
Beitrag von sue20 - 16.06.10 - 16:50 Uhr
Ich denke immer! Aber ohne Gewähr
Decken sich die Aussagen von Bank und KFW? Wenn nicht, hole dir doch die schriftl. Bestätigung von der KFW-dann hast etwas in der Hand....
...wenn es nicht nachgeprüft werden würde, kann ja jeder mit etwas Geschick, Kontakte und Glück, zu einem günstigem Darlehnen kommen.
Vg Sue
Beitrag von sternschnuppe215 - 16.06.10 - 16:51 Uhr
üblicherweise reichen Rechnungen u. ggf. Fotonachweise aus.
Die Bank erspart sich eigene Mehrkosten für einen Sachverständigen...
Beitrag von sue20 - 16.06.10 - 16:52 Uhr
Die doch aber kostenlos mit drin sind-ob nun gerade dieses Programm, weiß ich nicht, aber man kann die Programme ja auch kombinieren....
