Hallo!!
Vielleicht kann mir jemand hier helfen.
Ich bin seit letztem Jahr in Elternzeit und möchte/muss ab Okt. wieder arbeiten (Teilzeit).
Ich hab noch keinen neuen Job in Aussicht, möchte allerdings auf keinen Fall in die alte Firma zurück.
Soll ich selbst kündigen oder ist ein Aufhebungsvertrag besser? (Falls ich keinen Job bekomme, zwecks Arbeitslosengeld...)
Hatte sicherheitshalber 3 Jahre Elternzeit beantragt, um eine Arbeitslosigkeit im Lebenslauf zu vermeiden.
Schreib ich bei einer KÜndigung dann auch rein, dass dann somit meine Elternzeit erlischt? Ist zwar logisch, aber man weiß ja nie...
Muss ich mich sicherheitshalber arbeitslos melden?
Besteht eine besondere Kündigungsfrist in diesem Fall?
LG und DAnke
Aus Elternzeit in Teilzeit- neuer AG!?
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Beitrag von kampfkugel - 16.06.10 - 14:28 Uhr
Beitrag von pretty-mama - 16.06.10 - 15:37 Uhr
Hallo,
ich würde erst kündigen, wenn Du sicher einen neuen Job hast.
Auch bei einem Aufhebungsvertrag bist (Du meiner Meinung nach) für das Alg erst einmal gesperrt. Warum willst Du kündigen, solange Du noch keinen neuen Job hast? Dir entstehen dadurch keine Vorteile! Falls Du nicht Familenversichert bist, weiß ich auch nicht, wie das mit der KK dann ist....
Wollte nach meiner ersten Elternzeit auch nicht wieder in meine alte Firma zurück. Hab zum Glück schnell was neues gefunden und dann einen Aufhebungsvertrag gemacht.
lg und viel Erfolg bei der Jobsuche
Tanja
