Hallo,
meine Frau ist in der 38. Woche. Zusätzlich ist sie aber in Elternzeit (Das erstes Kind ist erst 19. Monate)
Welche "Geldquellen" gibts eigentlich?Und wo und wie beantragen?
Mutterschaftsgeld? Elterngeld? zählt da der letzte Monat des letzten elterngeldes mit rein? sonstige Zuschüsse?
Irgendwie finde ich für diese Konstellation nicht Gescheites im WWW.
Da irgendwie am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig ist, frag ich mal hier nach.
Ach ja, ich verdiene ganz normal und Harzt4 o.ä. ist nicht vorhanden....
Danke :)
Geld während der Schwangerschaft/nach Geburt
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von pitsuburu - 16.06.10 - 20:08 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 17.06.10 - 08:28 Uhr
Wieso, das ist doch gar nicht so kompliziert. Klar, bekommt sie die 6 Wochen vor und mind. 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Elterngeld bekommt sie auch (noch!) ganz normal: Wenn sie wieder arbeiten war in der Zwischenzeit, dann zählen die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutz. Rechne einfach rückwärts und überspringe dabei alle Monate mit Elterngeldbezug/Mutterschutz. Das heisst, es kommen bei Euch wahrscheinlich auch ein paar Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kinds dazu.
Wenn sie nicht arbeiten war, bekommt sie 375€ pro Monat (300€ Sockelbetrag + 75€ Geschwisterbonus).
Dazu kommen natürlich auch noch 168€ mehr Kindergeld.
Sonstige Zuschüsse.... nee, also für 2 Kinder gibts noch nix
jedenfalls nicht bei uns, kann natürlich regional verschieden sein
Beitrag von lisasimpson - 18.06.10 - 13:15 Uhr
wenn sie in elternzeit ist UND noch selbst (beitragsfrei) versicehrt bei der KK kann sie dort die 13€ Mutterscahftsgeld pro tag für die 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt beantragen.
elterngeld wird sie bekommen. die berechnugn ist ganz einfach.
es zählen die 12 monate vor einsetzten des Montats in dem der mutterschutz begann. lediglich zeiten des Elterngeldbezuges und Mutterschutzzeiten werden ausgeklammer.
wenn das kind also fristgerecht geboren wird ist die brechnungsgrundlage bei euch in etwa die, daß ca 5-6 monte mit 0 einkommen zu den fehlenden monaten (also 6-7) vor der geburt des ERSTEN Kindes (wenn für dieses 12 monate ELTERNGELD bezogen wurde) hinzugerechnet, das ganze durch 12 geteilt und schon haste die berechnungsgrundlage fürs neue elterngeld.
lisasimpson
Beitrag von panoramama - 23.06.10 - 19:06 Uhr
Hallo
Bei uns kann man sich bei der Schwangerenberatungsstelle des Gesundheitsamtes zum Thema Elterngeld und auch andere Finanzquellen beraten lassen. Vielleicht bei Euch auch? Hat uns viel weitergeholfen.
Beitrag von pitsuburu - 23.06.10 - 22:58 Uhr
Hi,
vielen Dank für die tollen Beiträge. Die Beratung werde ich mal aufsuchen.
Meine 2. Tochter hat mich in den letzten Tagen ein wenig auf Trab gehalten. Sie meinte am Samstag (Geburtstag meiner Frau!) es wäre soweit und erblickte um 17:03 Uhr das Licht der Welt
Beitrag von panoramama - 24.06.10 - 10:00 Uhr
Herzlichen Glückwunsch, und viel Freude die nächsten Tage!
