Hallo zusammen,
unsere Betriebsvereinbarung sieht für alle Beschäftigten (auch in Teilzeit, sofern die Teilzeitkräfte eine festgelegte Arbeitsstundenanzahl haben) Gleitzeit vor. Ich musste eine Ergänzung zu meinem Arbeitsvertrag unterschreiben, in der steht, dass ich an drei Tagen die Woche je 8 Stunden arbeiten muss. Der BR hat mir geraten, zu unterschreiben, weil die Betriebsvereinbarung über Individualrecht stünde, also über meinem Arbeitsvertrag. Wenn für alle Arbeitnehmer Gleitzeit gelte, könnte man mir diese auch nicht vorenthalten. Habe also einfach unterschrieben, bin mir jetzt aber nicht mehr sicher - gilt dies wirklich auch für Teilzeitkräfte?
Lieben Dank für jede Info und schönen Abend noch
Vanillie
Ws zählt mehr? Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von vanillie - 16.06.10 - 22:24 Uhr
Beitrag von liesschen_1980 - 16.06.10 - 23:03 Uhr
Hallo,
"Nach einer erfolgreichen Bewerbung wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser definiert die Arbeitsbedingungen und legt die Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit. Nach dem Arbeitsrecht handelt es sich um einen sogenannten Dienstvertrag nach §§611 ff. BGB.
In einem Arbeitsvertrag werden die Pflichten und Rechte in einem Arbeitsverhältnis festgelegt. Dazu gehören Aussagen über die Art der Arbeitsleistung, über Einkommen, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeit. Häufig dienen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen als Grundlage bzw. machen Vorgaben. Nach der Wertigkeit gilt die Reihenfolge Grundgesetz - Gesetz - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - individueller Vertrag. D.h. der individuelle Vertrag darf z.B. den Regelungen der Betriebsvereinbarung nicht widersprechen, ansonsten gilt diese und der Arbeitsvertrag ist nichtig."
(der letzte Satz dürfte Dich interessieren)
aus
http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitsvertrag_0024.html
LG Anne
Beitrag von liesschen_1980 - 16.06.10 - 23:06 Uhr
...achso: ich wüsste nicht, warum das denn nicht für Teilzeitverträge gelten sollte.
