Hallo.
Mein Sohn wurde am 27.03.10 geboren, ich bin seit dem 1. März bis 7. Juni im Mutterschutz gewesen und bin bis einschließlich nächstes Jahr Juli 2011 in Elternzeit.
Heute habe ich von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid erhalten, in dem steht, dass mir die Zeit vom 01.04.2010 bis zum 30.04.2010 als Kindererziehungszeit vorgemerkt wird.
Warum nur diesen einen Monat, wenn ich doch bis nächstes Jahr Juli Zuhause bleibe?
Im beigefügten Merkblatt konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden, eher haben sich noch mehr Fragen aufgetan, weil da etwas steht von "Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren"...
Kindererziehungszeit nur 1 Monat?
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Beitrag von schnuppelag - 16.06.10 - 22:33 Uhr
Beitrag von susannea - 17.06.10 - 00:03 Uhr
Viele Stellen kriegen es bescheuerter Weise nur auf die Reihe abgelaufende Zeiten zu vermerken.
Mehr war eben noch nicht abgelaufen zu dem Zeitpunkt der Bearbeitung!
Beitrag von witti - 17.06.10 - 22:45 Uhr
Hallo schnuppelag!
Das ist so korrekt. Die Zeiten werden nur auf Antrag anerkannt und nur für zurückliegende Zeiten. Wenn Sie den Antrag bereits im Mai bei der Rentenver-sicherung gestellt haben, werden die Zeiten nur bis zum Vormonats des Antragseingangs anerkannt.
Es werden für Ihren Sohn insgesamt 3 Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Die kompletten 3 Jahre können jedoch erst berücksichtigt werden, wenn Ihr Sohn seinen 3. Geburtstag gefeiert hat.
Die Zeiten werden jedoch nicht für die Zukunft anerkannt.
Es könnte ja sein, dass das Kind in den ersten 3 Jahren nicht nur von Ihnen erzogen wird(Stichwort Elternzeit des Vaters).
Gruß
witti
Beitrag von schnuppelag - 19.06.10 - 18:04 Uhr
Vielen Dank für diese Antwort :)
