Hallo,
mir platzt bald der Kragen!
Mein Mann macht seinen Meister,zwar Vollzeit aber nicht am Stück.
So,jetzt waren wir froh,dass er für die paar Monate dazwischen wieder Arbeit gefunden hat.
Gestern(immer um den 15.rum) bekam er seine Abrechnung für Mai.
Im Mai waren zwei Feiertage,den 1.mai natürlich nicht mitberechnet weil er auf einen Samstag fiel.
Ich dachte erst er hätte die Feiertage vielleicht vergessen zu zahlen,kann ja mal vorkommen,mein Mann arbeitet 8h am Tag und bekommt Stundenlohn.
16h Stunden fehlen!!!Das sind ein paar hundert euro!!!!
Mein Mann sprach seinen Chef gestern darauf an und der meinte nur,,na feiertage sind feiertage.Weihnachten bezahle ich doch auch nicht!'
Also als Meister müsste er eigentlich gelernt haben dass kirchliche feiertage natürlich bezahlt werden müssen!!!!!!!!!!!!!
Was machen wir denn jetzt????
Für drei Monate stellt meinen Mann keiner mehr ein und um eine rechtschutz versicherung wollte ich mich schon lange kümmern..hab ich leider nicht gemacht.
Ich könnte platzen vor Wut,wir wollen doch nur das was uns zusteht!
Er hat uns schon mal so ein paar Lügenmärchen erzählt,ich trau dem nicht mehr über den Weg.
Was tun?Kündigen,resturlaub nehmen(obwohl...is ja urlaub-bezahlt er bestimmt auch nciht
)und dann?ALG1?Sperre wegen Kündigung..
Oh mann..
Chef bezahlt die Feiertage nicht
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Beitrag von solalamami - 17.06.10 - 07:07 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 17.06.10 - 07:16 Uhr
Hallo
Als was macht dein Mann seinen Meister?
Und hat er an den Feiertagen auch gearbeitet?
Ist es so vereinbart, das er Feiertage bezahlt bekommt?
BIanca
Beitrag von marion2 - 17.06.10 - 08:05 Uhr
Hallo,
als was ihr Mann den Meister macht, spielt keine Rolle und was im Vertrag steht auch nicht.
Die Feiertage müssen bezahlt werden PUNKT
Gruß
Beitrag von solalamami - 17.06.10 - 08:25 Uhr
Danke,so sehe ich das auch!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 17.06.10 - 09:14 Uhr
Hallo
Ok, hatte da was falsch verstanden. Dachte, sie meint die Feiertagszuschläge.
Denn die gibt es nur, wenn man gearbeitet hat.
Klar, Feiertage müssen als normale ArbeitTÄGE bezahlt werden.
BIanca
Beitrag von vwpassat - 17.06.10 - 08:15 Uhr
Das muss nicht extra vereinbart werden!
http://www.piloh.de/bezahlte-feiertage.html
Beitrag von solalamami - 17.06.10 - 08:28 Uhr
Daaanke!!!
Super Link,genau das habe ich gesucht,werde ich ausdrucken und dann geben wir dem lieben Chef mal etwas nachhilfe!!
Vielen Dank
Beitrag von yale - 17.06.10 - 08:05 Uhr
Ich wrde erstmal den Chef darauf ansprechen und ihn auf den fehler hinweisen.
Aber warum um Himmels willen wollen immer alle direkt die Flinte ins Korn werfen wenn mal was nicht glatt läuft.
Ich kann dein Ärger ja verstehen,aber nicht so drastisch reagieren und an Kündigung denken.
Erstmal ruhe bewahren und dann kann man die sachen immer noch einem RA vorlegen.
Alles gute
Beitrag von martina129 - 17.06.10 - 08:29 Uhr
Moin,
ihr braucht keine Rechtsschutzversicherung, Abrechnung mitnehmen und ab zum Arbeitsgericht. Da kann man ohne Anwalt Klage erheben. Achso...falls er in der Gewerkschaft sein sollte, kann die auch helfen...aber wie gesagt beim Arbeitsgericht ist das kein MUSS
Kündigen würd ich nicht, gibt drei Monate Sperre, aber ...
... vielleicht macht der Chef das ja freiwillig, wenn er erstmal die Klage auf dem Tisch hat.
LG
Martina
Beitrag von raena - 17.06.10 - 10:49 Uhr
Hallo Solana,
ermals ruhig mit den jungen Pferden!
Was meinst du mit "mein Mann arbeitet 8h am Tag und bekommt STUNDENLOHN"?
Heißt das das er für jede gearbeitet Stunde einen bestimmten Betrag bekommt und er durchschnittlich 8 Stunden arbeitet?
Oder das dein Mann eine 40 Stunden Woche (5x8h) hat mit einem bestimmten Lohn und der bleibt auch bei z.B. kürzeren Monaten gleich?
Im ersten Fall wird er nur für jede tatsächlich geleistete Stunde bezahlt (z.B. wie bei jedem Freiberufler üblich). Arbeitet er nicht bekommt er kein Geld. Warum er nicht arbeitet (Urlaub, Krank, Feiertag, Wochenende) ist dabei unerheblich.
Im zweiten Fall hat dein Mann natürlich schon ein Anrecht auf Lohnzahlung.
Da beide Varianten bei "vollständigen" Monaten in der Abrechnung nahezu identisch sind, schaut euch bitte nochmal ganz genau den Arbeitsvertrag von deinem Mann an!
LG
Tanja
Beitrag von solalamami - 17.06.10 - 11:17 Uhr
Hallo,
er hat keinen Arbeitsvertrag,wollte sein Chef nicht,damit fängt es ja schon mal an.
Vereinbart sind,dass ihm 8h pro Tag bezahlt werden(mehr wird angespart und dann kann er die abfeiern).
Also bekommt er pro Tag 8h mal xxeuro bezahlt.
Sein Gehalt ist unterschiedlich,je nach dem wieviel Tage der Monat hat.
Steht ihm also jetzt nichts für die Ft zu?
Wo kann man so was nachlesen?
Bei der alten Firma war es ganz genauso,und da HAT er die FT bezahlt bekommen!!
Beitrag von sassi31 - 17.06.10 - 11:36 Uhr
Doch, es steht ihm zu, dass die Feiertage bezahlt werden. Und zwar entsprechend der Arbeitszeit, die er auch bezahlt bekommen hätte, wenn kein Feiertag gewesen wäre.
Einen Link zum entsprechenden Gesetz findest du in meiner Antwort auf einen Ausgangsthread.
Beitrag von demy - 17.06.10 - 13:01 Uhr
Hallo,
dann hat er einen mündlichen Arbeitsvertrag, oder einen konkluenden und es gelten die Regeln des BGB mit allen Fristen.
Eigentlich gar nicht so schlecht, wenn man die/den Gehaltshöhe/Stundenlohn nachweisen kann.
Gruß
Demy
Beitrag von solalamami - 17.06.10 - 11:24 Uhr
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsentgelt
Hier sthet ganz klar,dass ihm Feiertags auch geld gezahlt werden muss,oder bin ich blöd??
Beitrag von manavgat - 17.06.10 - 14:01 Uhr
das ist ziemlicher Blödsinn, den Du hier verzapfst!
Auch nach Stunden bezahlte Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Bezahlung der Feiertag, mit dem Durchschnittslohn.
Gruß
manavgat
Beitrag von anni271 - 18.06.10 - 13:47 Uhr
Hi,
der Feiertag muss aber nur bezahlt werden, wenn er auf einen Arbeitstag fallen würde. Und Samstag ist kein Arbeitstag. §2 Entgeltfortzahlungsgesetz
lg
Beitrag von solalamami - 19.06.10 - 07:36 Uhr
Das hab ich doch auch schon geschrieben,vom 1.Mai reden wir auch nicht.
Es geht um die zwei anderen Feiertage.
Beitrag von anni271 - 19.06.10 - 12:57 Uhr
Ähm, ja hast Du. Jetzt hab ich es auch gelesen. Sorry
Beitrag von sassi31 - 17.06.10 - 11:32 Uhr
Hallo,
er soll schriftlich die Bezahlung der Feiertage einfordern, denn darauf hat er Anspruch. Ich würde durchaus auch einen Anwalt einschalten, wenn der AG nicht einsichtig ist. Rauswerfen, nur weil dein Mann Geld einfordert, das ihm zusteht, kann man ihn jedenfalls nicht.
Hier mal ein Gesetzestext dazu:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__2.html
Gruß
Sassi
Beitrag von solalamami - 17.06.10 - 12:32 Uhr
Vielen Dank!
Mein Mann hat heut abend noch einmal ein Gespräch,bei dem er sich hoffentlich nicht einfach so abwimmeln lässt wie gestern.
Danach kann er mit einem Anwalt ,,drohen'' oder uns etwas anderes einfallen lassen.
Ich kann ja heut abend noch mal bescheid sagen,was jetzt Sache ist.
Lg
Beitrag von manavgat - 17.06.10 - 14:00 Uhr
Du kannst ganz ruhig bleiben. Dein Mann kann bis zu 6 Monate im nachhinein dieses Geld einfordern. Also warten, bis das Arbeitsverhältnis rum ist und dann einklagen.
Gruß
manavgat
Beitrag von solalamami - 17.06.10 - 18:22 Uhr
Oh danke!!Ja stimmt,mein Vater hatte vor Jahren mal so etwas ähnliches,ich kann mich noch daraN erinnern dass die Abrechnungen bis zu einem halben Jahr korrigiert werden mussten
Daran hab ich nicht mehr gedacht.
Vielen Dank,falls er heute abend immernoch nicht einsichtig ist ,können wir einfach bis November warten
.
Oh das ist toll..
Danke!!
Beitrag von anni271 - 17.06.10 - 14:58 Uhr
Hi,
laut §2 Entgeltfortzahlungsgesetz müssen nur die Feiertage bezahlt werden, die auf einen Arbeitstag fallen.
lg Anni
