Hallo,
ich habe die Zusage für eine geringfügige Beschäftigung erhalten! 
Nun habe ich gestern alle Unterlagen abgeholt, die ich noch ausfüllen muß, da der Chef schon Feierabend hatte.
Ich bin etwas verunsichert, weil die Firma meine Lohnsteuerkarte haben möchte. Dann gibt es ein Formular, indem ich ankreuzen muß, welche Lohnsteuerklasse ich habe und auch nochmal, daß es zwingend erforderlich sei, die Lohnsteuerkarte vorzulegen.
Ist die nicht uninteressant? Das wird doch brutto wie netto ausgezahlt oder nicht? Wofür brauchen die meine Lohnsteuerkarte? Der Verdienst soll doch eben nicht versteuert werden, oder mache ich einen Denkfehler?
geringfügige Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte?
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Beitrag von cashmere0815 - 17.06.10 - 08:54 Uhr
Beitrag von babyklein85 - 17.06.10 - 09:13 Uhr
Hi
Ich glaube das ist für den fall wenn du über 400 euro kommst, da muss man bissle LS zahlen
LG
Beitrag von anna031977 - 17.06.10 - 09:17 Uhr
Dann könnte ja jeder zig 400 Euro Jobs annehmen und keiner würde es erfahren. Du bekommst Deine 400 Euro, aber er will eben sehen, dass Du sonst wirklich nichts machst...
lg
Beitrag von cashmere0815 - 17.06.10 - 09:21 Uhr
Mittlerweile wird doch eh nichts mehr auf Lohnsteuerkarten eingetragen. Und mein Mann hat eine Vollzeitbeschäftigung auf Lohnsteuerkarte und eine geringfügige Tätigkeit ohne Lohnsteuerkarte! Er brauchte diese nicht abgeben, wofür auch? Der Verdienst wird ja nicht versteuert.
Und das jeder zig 400 Euro Jobs annehmen könnte, und keiner es erfährt, ist Quatsch. Der Job wird doch offiziell angemeldet, es ist keine Schwarzarbeit.
Deshalb frage ich mich, wofür die meine Karte haben wollen!
Beitrag von anna031977 - 17.06.10 - 09:25 Uhr
Mir wurde es immer so erklärt, wenn ich als Studentin nebenher gejobbt habe.
Du bist so gut informiert, dann frag doch einfach für diese eine Frage die Firma direkt.
Ich dachte es wäre so, wie man es mir erklärt hatte. Ein Irrtum anscheinend...
lg
Beitrag von sini60 - 17.06.10 - 10:06 Uhr
Wenn du eine Lohnsteuerkarte abgibst musst du dein Einkommen bei der Einkommensteuer versteuern lassen. Du hast also nicht Brutto für Netto.
Frage warum es nicht möglich sein soll, dass du ohne Lohnsteuerkarte arbeiten kannst.
LG
Sini
Beitrag von cashmere0815 - 17.06.10 - 10:31 Uhr
ja, das ist wohl das beste!
Beitrag von sassi31 - 17.06.10 - 11:25 Uhr
Das ist doch Quatsch.
Normalerweise liegt die Lohnsteuerklasse beim Hauptarbeitgeber. Und für eine geringfügige Beschäftigung wird die Lohnsteuerkarte nicht benötigt.
Außerdem werden geringfügige Beschäftigungen bei der Bundesknappschaft angemeldet. Und die merken ganz fix, wenn jemand "zig 400 Euro Jobs" annimmt.
Gruß
Sassi
Beitrag von chuzzle - 17.06.10 - 11:55 Uhr
Deine Antwort ist auch nicht ganz richtig. Denn auch für einen Minijob kann eine Lohnsteuerkarte verlangt werden.
Gruß, chuzzle
Beitrag von sassi31 - 17.06.10 - 12:22 Uhr
Deshalb die Einschränkung "normalerweise".
Der Quatsch bezieht sich auf die "zig 400 Euro Jobs".
Beitrag von chuzzle - 17.06.10 - 10:13 Uhr
Hallo!
Der AG kann, anstatt die Pauschalsteuer abzuführen, auch diese Steuer auf den AN umlegen. Daher braucht er Deine Lohnsteuerkarte. Je nach Steuerklasse hat dies keinen Einfluss, d.h. es fällt gar keine Lohnsteuer an und der AG spart sich die Pauschalversteuerung.
Schaust Du mal hier:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/3__steuerrecht/2__besteuerung__nach__lohnsteuerkarte/InhaltsNav.html?__nnn=true
LG, chuzzle
Beitrag von cashmere0815 - 17.06.10 - 10:33 Uhr
supi...bei mir würde dann was anfallen, da ich Lst.klasse V habe...das lohnt sich für mich gar nicht, dann arbeiten zu gehen! 
Ich rufe jetzt mal meinen baldingen Chef an, kann doch nicht sein!
