Wird Nebenjob beim Elterngeldauszahlungsbetrag auch berücksichtigt??

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Beitrag von bienie - 17.06.10 - 09:20 Uhr

Hallo Zusammen,

meine Frage steht ja schon im Betreff.

Ich gehe voll arbeiten und habe zusätzlich noch einen Nebenjob der mit 300 € bezahlt wird. Kann ich diesen auch bei der Elterngeldberechnung angeben oder gilt dann nur der Nettolohn von meinem Hauptjob???

Vielen Dank im Voraus für Antworten!!

LG

Sabrina

Beitrag von lebelauter - 17.06.10 - 11:08 Uhr

du kriegst 67 % der differenz von einkommen vor der geburt und nach der geburt.

es ist egal, wieviel du im hauptjob und wieviel du im nebenjob verdienst, wichtig ist die summe.

Beitrag von susannea - 17.06.10 - 12:11 Uhr

Klar zählt das!