Hallo... meine Freundin arbeitet in Teilzeit und hat einen 400,- € Basisjob nebenbei... nun will sie auch am WE für 165,- € noch ein Job machen...
Wie ist das mit Steuer????
Beim welchen Job muss sie 2-Steuerkarte vorlegen (6 Klasse)???
Danke Gruß
Teilzeitjob + 400 € + 165 ???
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Beitrag von janavita - 17.06.10 - 09:57 Uhr
Beitrag von goldtaube - 17.06.10 - 10:50 Uhr
Der 165 Euro Job wird zu ihrem versicherungspflichtigen Job dazugerechnet.
Zitat:
400-Euro-Minijobs neben versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung
Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Sie nimmt einen 400-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt versicherungsfrei. Als die Arbeitnehmerin noch einen zweiten Minijob für monatlich 200 Euro bei Arbeitgeber C aufnimmt, wird dieser Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig.
Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt.
Zitatende
Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/3__hauptberuf__und__minijob/hauptberuf__und__minijob.html
Beitrag von janavita - 17.06.10 - 11:39 Uhr
Hi.. Danke ... super erklärt - gebe ich weiter - Gruß
Beitrag von manavgat - 17.06.10 - 13:57 Uhr
Sie soll den ersten AG bitten, ihr 401 Euro zu zahlen. Dann geht es mit Steuerkarte, wobei sie wegen der Gleitzone kaum Abzüge hat. Für den AG ist es geringfügig billiger.
Gruß
manavgat
Beitrag von goldtaube - 17.06.10 - 14:27 Uhr
Welchen ersten AG? Sie hat einen Teilzeitjob (sozialversicherungspflichtig) + einen 400 Euro Job + 165 Euro Job
Sie hat ja schon einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Beitrag von manavgat - 17.06.10 - 15:52 Uhr
sorry, hab ich überlesen.
Gruß
Manavgat
