Hallo,
wir haben in einer Wohnungseigentumsanlage eine Hausmeisterfirma beschäftigt. Leider lässt in letzter Zeit die Qualität etwas nach.
Sind wir berechtigt, die monatliche Vergütung zu kürzen (eventl. sogar einzubehalten) oder muß vorher abgemahnt werden oder ähnliches? Sicher wäre ein klärendes Gespräch vorher besser, aber das Verhältnis ist nicht mehr das beste.
Evtl. weiß jemand sogar das entsprechende Gesetz oder Urteil? Google findet jedenfalls nicht das richtige ...
Vielen Dank!
Kürzung Hausmeistervergütung?
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Beitrag von parom - 17.06.10 - 11:37 Uhr
Beitrag von muggles - 17.06.10 - 11:43 Uhr
Ihr habt doch einen Verwalter. Der soll den Vertrag und Leistungsumfang genau durchsehen. Dann muss festgestellt werden, ob die erbrachte Leistung tatsaechlich nicht dem Vertrag entspricht (z. B. x mal pro Monat Rasen maehen, Schnee schippen etc.).
Die Zahlungen koennt Ihr nicht einfach so kuerzen.
Claudia
Beitrag von parom - 17.06.10 - 12:11 Uhr
Na ja, sicher ist so eine Beurteilung recht subjektiv. Natürlich wird er das abstreiten.
Den Vertrag kündigen werden wir auf jeden Fall, würden nur gern auch das Geld bis zum Vertragsende einsparen und die Leistung selbst durchführen.
Einen Verwalter gibt es nicht.
Beitrag von wasteline - 17.06.10 - 15:22 Uhr
Werr macht denn bei Euch die Verwaltung?
Beitrag von parom - 17.06.10 - 17:35 Uhr
Es macht einer der Eigentümer selbst in Abstimmung mit den Miteigentümern.
Beitrag von wasteline - 17.06.10 - 19:55 Uhr
Ok, ist nicht immer die beste Lösung.
Schreibt der Firma die Kündigung und teilt mit, dass sie sich bis dahin bei Frau/Herrn xxxxxx (bestimmt eine/n MiteigentümerIn) nach durchgeführten Arbeiten zu melden hat für eine Abnahme der Arbeiten. Damit seid Ihr bis zum Auslaufen des Vertrages auf der sicheren Seite, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Beitrag von snowy - 17.06.10 - 11:46 Uhr
http://www.baurechtsexperte.de/hausmeisterkosten-und-minderungsrecht-db30535.html
http://www.mieter-themen.de/gate.html?name=Sections&op=printpage&artid=820
