Hallo Ihr Lieben,
ich Wohne mit meinem Freund seit über einem Jahr zusammen, wir haben auch ein gemeinsames Kind. Mein Freund ist noch in der Ausbildung und erhält noch Kindergeld. Nun haben wir einen Antrag gestellt das das Kindergeld nicht zu den Eltern gehen soll sondern zu uns.
Nun kam ein Schreiben der Familienkasse "Ihnen wird von unterhaltsverpflichteten Angehörigen Barunterhalt gewährt...." Die Entscheidung beruht auf § 74 Abs. 1 EstG."
Kann es sein das die Mutter gesagt hat ne ich zahle es Bar aus? So wie wir gehört haben müssen die Eltern damit einverstanden sein.
Bin so sauer weil das Geld immer unpünktlich kommt.
Hat einer Ahnung?
LG
Brauch Hilfe. Kindergeld meines Freundes... Abzweigung Kindergeld...
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Beitrag von evegirl - 17.06.10 - 11:50 Uhr
Beitrag von sassi31 - 17.06.10 - 12:20 Uhr
Also es bringt nichts, wenn wir hier anfangen zu spekulieren, warum da dieser Satz drin steht.
Anrufen und nachfragen. Und schon wisst ihr, was dahinter steckt.
Gruß
Sassi
Beitrag von katja.lev - 17.06.10 - 12:24 Uhr
Freund Google hilft dir weiter....
§ 74 EStG Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
1) Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden.Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld.Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt.
Beitrag von evegirl - 17.06.10 - 12:52 Uhr
Und das alles mal auf deutsch?
Anrufen bringt nix kriegen keine auskunft nur die eltern.
Beitrag von katja.lev - 17.06.10 - 13:14 Uhr
Das heisst soviel wie:
Er hat nur Anspruch auf das Kindergeld, wenn er nachweisen kann dass die Eltern keinen Unterhalt an Ihn zahlen.
Denn eigentlich ist das Kindergeld nicht für die "Kinder" bestimmt, es gilt als steuervergütung.
Beitrag von kati543 - 17.06.10 - 13:15 Uhr
Also es geht um das Kindergeld für deinen Freund, richtig?
Bekommt dein Freund irgendwelche Gelder von seinen Eltern? Genau das steht da. Die Eltern sind ihm barunterhaltspflichtig und das Amt geht davon aus, dass sie dieser Pflicht auch nachkommen. Ob sie ihm das aufs konto überweisen, die Miete zahlen (kommt auf die Höhe der Miete an) oder bar geben ist völlig unerheblich.
Das Kindergeld ist NICHT für die Kinder, sondern für diejenigen, die für das Kind zahlen. Solange sie also Unterhalt zahlen ist es für die Eltern.
Beitrag von kati543 - 17.06.10 - 13:17 Uhr
Im übrigen hättest du auch selber auf diese Idee kommen können. Das Kindergeld für euer gemeinsames Kind bekommt ihr ja auch und nicht euer Kind.
Beitrag von evegirl - 17.06.10 - 14:22 Uhr
Geht das alles nicht ein wenig Freundlicher??? Immer das patzige hier.
Dich zahlen keine Miete oder sonst was die zahlen nix nur das Kindergeld und immer unpünktlich.
