Hallo Liebe Väter
also zu meiner momentahnen Situation ich bin 22 jahre jung habe eine tochter von 15 monaten und zu folge bin ich trotz allem nicht in der lage den unterhalt an meine ex freundin für meine 15 monate junge tochter zu zahlen wir sind nicht verheiratet ! zu erst wurden 120 % des unterhaldes festgelegt und so mit musste ich jeden monat knapp 300 euro an meine jetzige ex freundin an unterhalt für meine tochter zahlen
so weit so gut wurde aber anfang des jahres von meinem damaligen arbeitgeber frist gerecht gekündigt da eine neue firma für unseren betrieb in kraft getretten ist habe einen monatlichen festgehalt gehabt von 1085 euro und musste so mit 300 euro an unterhalt zahlen sie hat mich raus geschmissen weil ich arbeitslos geworden bin noch am 2 tag und ich musste mir einen neue wohnung suchen habe ich auch getahn nur jetz habe ich einen neuen job verdiene so um den schnit max 800 im monat und habe eine 5 tage woche mit jeweils 40 std woche kann dadurch zur zeit immer noch kein unterhalt zahlen da ich unter dem existens minimum stehe und selber nichts zum lebens unterhalt habe bekomme grade so mit händen und füssen meine wohnung bezahlt und es bleiben mir um die 250-300 zum leben im mon wäre sehr nett wenn ich mir da ein paar tips und tricks verraten würdet damit es meiner mom lage dem zu folge besser gehn kann vielen vielen dank im vorraus
gruss Julian
unterhaltstitel behörden stellen sich quer trotz wenig lohn
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Beitrag von pezzo88 - 17.06.10 - 20:18 Uhr
Beitrag von krypa - 18.06.10 - 12:18 Uhr
Hallo pezzo88,
lies Dich hier mal ein:
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html
MfG krypa
Beitrag von marion2 - 18.06.10 - 13:40 Uhr
Hallo,
such dir einen bezahlten Job und übe, dich zu artikulieren.
Es ist schwer, dir zu folgen.
Womöglich haben "die Ämter" einfach nicht verstanden, was du ihnen erzältest.
Gruß
Beitrag von pezzo88 - 18.06.10 - 20:52 Uhr
Vielen vielen dank
ich muss dazu sagen ich will sehr gerne wieder den unterhalt leisten
doch das problem ist ich weiss das das geld für ihre schulden drauf geht und sie schon wieder einen neuen idioten gefunden hat der kein wort deutsch versteht und sie schon wieder schwanger ist und ihn genauso wie mich weg wirft um so mit ihre schulden ausgleicht aber darum gehts ja nicht ich binn froh nach langer suche eine feste stelle wieder zu haben ich verdiene nicht grade viel aber ich könnte mir zusatzleistung beantragen und könnte so mit wieder kindes unterhalt bezahlen.
ich habe es schwarz auf weis das ich nicht zahlen kann oder muss da ich selber nichts zum lebens unterhalt habe und einfach mal so einen neuen job zu finden ist heut zu tage garnicht so einfach
Beitrag von marion2 - 18.06.10 - 21:15 Uhr
der unterhalt reicht kaum, um ein Kind zu ernähren
Ihre Schulden wird sie anderweitig tilgen müssen.
Übrigens schuldest du auch ihr Unterhalt, da das Kind noch nicht 3 ist.
Niemand sagt, dass es einfach ist, einen neuen Job zu finden.
Beitrag von krokolady - 18.06.10 - 23:00 Uhr
Mittlerweile nicht mehr....sie hat nen neuen Typen von dem sie schwanger ist........lebt demnach also wohl in einer eheähnlichen Gemeinschaft
Beitrag von erimar030279 - 19.06.10 - 04:48 Uhr
Muss nicht...
Theoretisch und praktisch kann man auch Schwanger sein, ohne mit jemandem zusammen zu leben.
Und wenn sie eine eheähnliche Gemeinschaft führen sollten...ich kann mir gut vorstellen *achtung Ironie* "das sie es natürlich nicht tun"
Beitrag von spanier500 - 26.09.10 - 15:59 Uhr
Bei diesen aussagen, gewisser Damen, stellt sich mir doch immer die Frage ?
Seit ihr vielleicht vom Jugendamt ! Oder schnallt ihr das einfach nicht !
Wenn ich hier gewisse aussagen Lese dreht sich mir der Magen um !
Typisch Frauenzimmer! 
Beitrag von snoopygirl-2009 - 18.06.10 - 15:59 Uhr
Ich hab keinen Plan wovon du redest. Den Ämtern gehts wohl genauso.
Hast du keinen ..... auf deiner Tastatur??
Beitrag von grundlosdiver - 18.06.10 - 17:14 Uhr
Ja, ich hab einen Tipp: Suche Dir einen anständigen Job und zahle für Deine Tochter Unterhalt!!! Wenn sie bei Dir leben würde, müsstest Du sie auch versorgen und könntest nicht sagen "ich verdiene ja nur noch 800 Euro, Windeln und Bekleidung sind gestrichen"!!!
Normalerweise schuldest Du Deiner Ex zusätzlich zum KU auch noch Betreuungsunterhalt bis zum 3.Lebensjahr Deines Kindes!
Beitrag von pezzo88 - 18.06.10 - 20:43 Uhr
das stimmt wohl doch dazu muss ich sagen
wenn sie bei mir leben würde müsste die mutter "kindes unterhalt zahlen"
und könnte es selber nicht da sie gelernte friseusinn ist und selber nur um die 800 euro verdient und die miete schon allein 550 euro kostet
und wenn sie bei mir leben würde könnte ich genauso hin gehn und mir zuschüsse ohne ende vom statt beantragen also in der hinsicht kommt genau das gleiche bei raus ;) nur das ich jetz am ende als der böse da stehe ist falsch ich will zahlen garkeine frage nur den job will ich jetz nicht grade wieder hinschmeissen nur weil ich zu wenig verdiene.
Beitrag von grundlosdiver - 18.06.10 - 22:25 Uhr
Und weil die Mutter Friseuse ist, ist das jetzt Deine Rechtfertigung, keinen KU zu zahlen? Also bitte, wenn DU Deinen Verpflichtungen nachkommen würdest und Kindes- UND den der Mutter zustehenden Betreuungsunterhalt zahlen würdest, müsste Deine Ex keine Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen!
Wenn man seine Kinder vorsätzlich nicht selbst versorgen kann, sollte man(n) auch keine bekommen!!! Nun ist die Kleine aber da, also bekomm Deinen Hintern hoch! Du musst ja nicht sofort kündigen, aber Bewerbungen schreiben oder einen Nebenjob annehmen!!!
Im Übrigen: Wenn Du keinen Unterhalt zahlst, kann Deine Ex Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen und das darfst DU dann zurückzahlen, denn das sind DEINE Schulden!!!
Beitrag von erimar030279 - 18.06.10 - 22:35 Uhr
Ich glaube DU solltest das alles nochmal lesen.
1. Ist er bereit Unterhalt zu zahlen
2. Kann er nicht weil er sonst nichts mehr zum Leben hat
3. Kann die Mutter sich ja auch einen gescheiten Job suchen und mehr verdienen. Betreuungsangebote gibt es mit Sicherheit.
4. Hast du mal gar nichts verstanden
5. Scheint die Kindsmutter ja ihren Unterhalt mit sowas zu bestreiten, laut pezzo
Ist ja wieder mal typisch...Hälfte gelesen und davon die Hälfte verstanden...der Rest wird dazugereimt.
Erst lesen, dann verstehen, dann denken und dann erst antworten...und nicht anders rum.
Beitrag von erimar030279 - 18.06.10 - 22:38 Uhr
PS: Setze dich mal mit dem Unterhaltsrecht etwas mehr auseinander.
Beitrag von grundlosdiver - 18.06.10 - 23:13 Uhr
Ach Gottchen, ja der arme Kerl hat nichts mehr zum Leben
*Ironie off*
Wenn ich einen unterbezahlten Job habe, habe ich nun mal wenig zum Leben!!! Das ist einfach so! 800 Euro war mein Gehalt in meiner Ausbildung!!! Vielleicht hätte er mal früher drüber nachdenken sollen, was es heißt ein Kind großzuziehen! Mit 20/21 Jahren ein Kind zu zeugen und dann rumjammern, nein, dafür habe ich KEIN Verständnis!
Der Job der Mutter ist hier völlig irrelevant, denn dies hat mit SEINEN Pflichten ggü. seinem Kind nichts zu tun! Und dass die KM mit 300 Euro KU ihren eigenen Bedarf und ihre Schulden tilgt, ist einfach nur lächerlich!!!
Sich hinstellen und sagen "ich will ja zahlen", das kann ja wohl jeder!!!
Mein Mann zahlt 433 Euro + Extras an meine Stieftochter, natürlich tut das weh, wir könnten es auch gut brauchen!!! Aber es ist nun mal seine Tochter! Ende der Diskussion!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.06.10 - 21:15 Uhr
Hallo
Wenn er aber nun nicht die Qualifikation für einen Job hat, in dem man mehr verdient?
Beitrag von grundlosdiver - 22.06.10 - 08:31 Uhr
Ist doch logisch: Er hat 2 Möglichkeiten- entweder er jammert weiter rum und lässt den Steuerzahler sein Kind finanzieren oder er zeigt ein wenig mehr Bemühen, qualifiziert sich weiter und bewirbt sich.
Z.T. kommt es aber auf die Firma an und wieviel Engagement man hat und welche Prioritäten man setzt! Mein Bruder verdient in seinem Betrieb auch wenig, er könnte mit derselben Qualifikation in einem anderen Bundesland oder bei einer anderen Firma mehr verdienen! Er will nun noch 1-2 Jahre Berufserfahrung sammeln, sich weiterqualifizieren und dann bewerben.
Beitrag von erimar030279 - 22.06.10 - 12:00 Uhr
Irgendwie naiv.
Während der Weiterbildung (in der Regel so ein bis 2 jahre) verdient man, wenn überhaupt, das gleiche Gehalt. Also bleibt das Problem bestehen.
Eine andere besser bezahlte Anstellung zu finden, ist gerade in der heutigen Arbeitsmarksituation fast schon unmöglich.
Zudem bleibt bis zur neuen Anstellung das Problem auch weiterhin bestehen.
Und wer würde einen 21/22-Jährigen-Wasweissichwas-Meister nehmen. Er hat zwar den Schein und darf sich Meister/Techniker usw. schimpfen. Aber die Erfahrung fehlt.
Ich weiss nicht, was der Fragesteller für einer Tätigkeit nachgeht, aber es gibt Berufe, da verdient man durchgängig nicht sehr viel. Egal wo man angestellt ist (z.B.: Friseur)
Vor 20 Jahren war es ohne weiteres Möglich eine gut bis sehr gut bezahlte Arbeit mit einem Hauptschulabschluss zu bekommen.
Heutzutage wird es u.U. schon schwer mit einem guten Abitur etwas zu finden. Weil einfach immer weniger Firmen ausbilden.
Und die die ausbilden übernehmen die Azubis eventuell nicht.
Somit ist es nur richtig, das der Kindsunterhalt neu berechnet wird, so das der Fragesteller "leben" kann.
Ist doch logisch:
Entweder zahlt der Staat den Unterhaltsvorschuss, oder er zahlt dem Unterhaltsleistenden Hartz 4.
Im schlimmsten beides.
Beitrag von erimar030279 - 18.06.10 - 19:40 Uhr
So einigermaßen habe ich es verstanden.
Es geht dir darum das du mit deinem alten Gehalt zu 300 Euro Kindsunterhalt "verdonnert" wurdest. Was auch legitim ist...
Wobei ich mich eher frage ob die 300 Euro rechtmäßig sind.
Ich zahle für meine Älteste etwas mehr...und verdiene auch mehr.
Am besten gehst du zum Jugendamt, Anwalt oder ProFamilia und lässt den Unterhalt neu berechnen.
Das ist am Sichersten und du hast vor allem was auf der Hand und kannst damit zur Kindsmutter.
Dabei solltet ihr gleich den Umgang regeln.
Bedenke das der Unterhalt für deine Tochter ist und nicht für die Mutter (Ja leider geht es auf ihr Konto)
Hoffe da etwas geholfen zu haben.
Ich habe das schon durch und weiß wie das ist als Vater, wenn das Geld knapp ist.
MfG
Erimar030279
Beitrag von karna.dalilah - 18.06.10 - 20:19 Uhr
"....Bedenke das der Unterhalt für deine Tochter ist und nicht für die Mutter (Ja leider geht es auf ihr Konto) ..."
Wohin soll das Geld denn sonst gehen 
Der Unterhalt ist der Beitrag des Unterhaltspflichtigen Elternteils zum Lebensunterhalt des Kindes...
Beitrag von krypa - 18.06.10 - 20:30 Uhr
Hallo karna.dalilah,
da gibt es einige Bedenken, z.B. warum über die Verwendung des Unterhaltes keine Rechenschaft abgegeben werden muß.
Eine weitere Frage ist, wieso nicht z u e r s t die Möglichkeiten für eine gemeinsame Betreuung sondiert werden und Priorität v o r Unteralts=
forderungen hat.
Mfg krypa
Beitrag von erimar030279 - 18.06.10 - 20:58 Uhr
"
da gibt es einige Bedenken, z.B. warum über die Verwendung des Unterhaltes keine Rechenschaft abgegeben werden muß. "
Und das regt mich jeden Monat auf!
Beitrag von karna.dalilah - 19.06.10 - 10:29 Uhr
Die Rechnung kannst du dir ja mal selber machen, dann legt sich deine Aufregung schnell und du bist froh mit 300 Euro davonzukommen.
Nimm den durchschnittlichen Mietspiegel für eine Wohnung von ca 60 qm.
passende durchschnittliche Wasser, Strom und Heizkosten für einen 2 Personenhaushalt kannst du ebenfalls erfragen.
Halbiere die Kosten und schreibe sie auf die Liste.
Dann gehe in den Supermarkt und schaue was Babynahrung kostet (wieviel Kinder brauchen steht hinten drauf da kannste ausrechnen für wieviele Mahlzeiten eine Packung gibt usw. Ernährungsplan für 9 monate alte Babys findest du mit Sicherheit im www.
Dann schaust du nach Babypflegeartikeln und Windeln die Windelgröße deiner Tochter wirst du ja kennen 
Im Schnitt brauchen Babys 5 Windeln täglich Bei Krankheit oder sondersituationen entsprechend mehr- dann kannste dir ausrechnen wieviel Packungen deine Tochter braucht. und natürlich Feuchttücher.
Du kennst sicher evt Unverträglichkeiten deiner Tochter und ziehst dies in deine Berechnung ein.
Dann gehst du in den Klamottenladen und schaust nach den Preisen für Socken, Bodys, Pullover,Hosen, Kleider ect von allem sollte mindestens 10 da sein, weniger dann an Strickjacken, Jacken,Anoraks ect.
bedenke das die Kleidung der Jahreszeit angepaßt sein muss .
Dazu kommen Kosten für Spielzeug, diverse Babyprogramme (Schwimmen, Pekip usw.)
Auch Fahrpreise zum Kinderarzt zählen dazu- eben alles was im täglichen anfällt.
Dann hast du eine ungefähre Hausnummer.
Kinder sind nun mal nicht billig und die Zahlungen sind nun mal die Konsequenzen deines Tuns!
Du kümmerst dich doch um die Lütte oder gibt es da auch Schwierigkeiten?
Beitrag von marion2 - 18.06.10 - 21:23 Uhr
Miete, Wasser, Heizung (natürlich anteilig), Kleidung, Nahrung, Freizeit...
Wetten, der Unterhalt reicht vorn und hinten nicht
Beitrag von pezzo88 - 18.06.10 - 21:49 Uhr
ich zahle genau das selbe wie sie wenn nicht sogar mehr
ich wohne seit fast einem jahr alleine ohne hilfe vom statt oder ämtern ich zahle alles aus eigener tasche
und habe nix zum leben muss mich bei meinen eltern durch ziehn weil ich kein geld fürs einkaufen habe wegen dem unterhalt
also sage mir was gerecht fertigt ist mit 22 jahren nie wieder ein fuss auf den boden zu bekommen ich find es absolut NICHT Gerecht !
