Hi zusammen,
ich habe heute ein schreiben von der Elterngeldstelle bekommen, und bin mir noch nicht so ganz sicher ob ich mich freuen kann....
und zwar:
ich habe bisher alg II und elterngeld erhalten. das elterngeld war zufälligerweise genauso hoch wie der regelbedarf eines alg II bedürftigen. und weil ja beim elterngeld 300 eur als "priviligiertes EK" bewertet wird, hatte ich im endeffekt noch mal 300 euro von der arge erhalten. so weit so gut.
nun fange ich wieder an zu arbeiten und aufgrundessen wurde mir:
1. laut aussage der ma von der elterngeldstelle, das komplette elterngeld für den 14. LM gestrichen
2. aufgrund des zuflussprinzipes, die 300 euro der arge gestrichen.
= 0,- für den Juli
deswegen habe ich einen antrag auf ein darlehen bei der ARGE gestellt. nach einem telefonat wurde mir dieses gewährt, und logischerweise in höhe meines persönlichen regelbedarfs.
ja und heute kam der bescheid der elterngeldstelle und die haben berrechnet, dass ich 300 + geschwisterbonus trotz arbeit über 30 wochenstunden für den 14. LM erhalte.
so nun meine frage:
kann ich sorge tragen, dass mir die 300 + geschwisterbonus vom darlehen abgezogen werden!? oder gilt da ebenfalls dieses prinzip vom "priviligiertem EK"?
ich frage hier, und nicht die arge um mich zu vergewissern, dass sie mir nicht wie schon so oft stuss erzählen...
vielen dank!
LG ramb (sorry für die RS
)
An die ALG II und Elterngeld experten. LANG!!!
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