Guten Morgen,
kennt sich jemand aus mit den Regelungen zu Sonderurlaub???
Ob einem auch, wenn es keinen Tarifvertrag gibt, dieser zusteht???
Es handelt sich dabei konkret um die eigene Eheschließung.
Danke schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße
Sonderurlaub
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Beitrag von nasserija - 18.06.10 - 09:22 Uhr
Beitrag von merline - 18.06.10 - 09:42 Uhr
Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein?
Als wichtige persönliche Gründe, die einen Sonderurlaub rechtfertigen, gelten nach § 616 BGB:
- besondere familiäre Ereignisse (z.B. die eigene Hochzeit, Todesfälle naher Angehöriger sowie Geburten, Kommunion oder Konfirmation der Kinder)
- schwere Erkrankung naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder, Eltern)
- Ladungen zu Behörden oder Gerichten im öffentlichen Interesse
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http://www.vorgesetzter.de/personal/arbeitsrecht/sonderurlaub/
Beitrag von nasserija - 18.06.10 - 09:47 Uhr
Dank dir für die schnelle Antwort...
Liebe Grüße
Beitrag von tigerbaby1976 - 18.06.10 - 14:03 Uhr
Für die Eheschließung bekommt man nicht imemer Sonderurlaub. Es kann als wichtiger Grund angesehen werden, muss aber nicht. Bei uns gibt es keinen!
