TVÖD Familienbezogene Entgeltbestandteile mitnehmen bei Arbeitswechsel

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Beitrag von urbani - 18.06.10 - 22:08 Uhr

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe - da ich schon zu BAT-Zeiten eingestellt worden bin - zusätzlich zum Gehalt als Besitzstand familienbezogene Entgeltbestandteile. Ich weiß, dass ich diese so lange zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt bekomme, wie ich Kindergeld für meine Kinder erhalte.

Nun habe ich eine interessante Stelle auch im öffentl. Dienst gesehen und wollte mich dort bewerben. Weiß jemand, ob diese familienbezogenen Entgeldbestandteile auch mitgenommen werden können, wenn man den Arbeitgeber wechselt? Beides ist der Bund, halt nur unterschiedliche Behörden. Ansonsten wird sich ein Wechsel für mich nicht lohnen, auch wenn die neue Stelle eine Gehaltsklasse höher wäre.

LG

urbani

Beitrag von lapillus - 19.06.10 - 06:18 Uhr

Hallo,

soweit mir bekannt ist, hast Du den Bestandsschutz nur auf Deiner alten Stelle. Sobald Du wechselst verlierst Du alles und wirst ordentlich runtergestuft.Es sei denn Du verhandelst gut.

Durch diese Regelung ist der Arbeitsmarkt im öffentl. Dienst ja so "betoniert". Jeder hockt auf seiner Stelle, nichts bewegt sich mehr. Neue jobs sind schwer zu kriegen - es sei denn die mit dem Einstiegsgehalt.

Viel Erfolg,

Lapillus

Beitrag von lamia1981 - 19.06.10 - 17:16 Uhr

der bund ist der arbeitgeber, nicht die behörde.

wie es im tvöd mit den regelungen zum besitzstand bei höhergruppierunen ist kann ich dir leider nicht sagen.