hallo zusammen
ich hab da mal eine frage da ich mich damit nicht auskenne.
ich bin geschieden und würde noch geld von meinem ex mann bekommen.
nicht gerade wenig, so im 5 stelligen bereich.
wir hatten auch ein gemeinsames haus das verkauft ist. leider nicht ganz zu dem preis den wir gebraucht hätten.
die schulden hatten wir gemeinsam.
nun ist es so das mein anwalt mir geschrieben hat das mein ex mann im februar die eidesstattliche versicherung abgegeben hat.
was heißt das genau ? ich kenn mich ( zum glück ) mit diesen dingen nicht aus und meinen anwalt erreiche ich ja erst am montag.
was heißt das auch für mich ?
wäre dankbar für antworten.
lg
eidesstattliche versicherung ????
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Beitrag von aileene85 - 19.06.10 - 09:32 Uhr
Beitrag von nisivogel2604 - 19.06.10 - 09:39 Uhr
Dein Mann hat die Finger gehoben und gilt somit als zahlungsunfähig.
lg
Beitrag von lebelauter - 19.06.10 - 10:24 Uhr
das bedeutet, dass er kein geld hat: kein pfändungsfähiges einkommen und kein pfändungsfähiges vermögen und auch keine pfändungsfähigen sachen.
Beitrag von nick71 - 19.06.10 - 11:08 Uhr
"das bedeutet, dass er kein geld hat: kein pfändungsfähiges einkommen und kein pfändungsfähiges vermögen und auch keine pfändungsfähigen sachen."
Nicht zwangsläufig...
Es haben auch schon Leute die EV abgegeben, die über pfändbares Einkommen oder andere pfändbare Vermögenswerte verfügen.
Letzendlich ist nur aus dem Vermögensverzeichnis ersichtlich, ob es bei ihm was zu holen gibt.
Beitrag von aileene85 - 19.06.10 - 10:48 Uhr
und wie wäre das wenn ich einen titel bekommen würde ?
also geht das jetzt überhaupt noch ?
wie lange ist die eindestattliche versicherung gültig ?
weiß das jemand ?
Beitrag von lebelauter - 19.06.10 - 10:57 Uhr
3 jahre ist sie gültig.
den titel kannst du 30 jahre lang vollstrecken lassen.
also jedesmal, wenn du glaubst, dass er zu geld gekommen ist, kannst du das dann pfänden lassen...
kontopfändung, gehaltspfändung usw.
Beitrag von nick71 - 19.06.10 - 11:10 Uhr
Lass deine Forderung schnellstmöglich titulieren...es geht nämlich irgendwann um die "Reihenfolge".
Beitrag von manavgat - 19.06.10 - 11:05 Uhr
Das bedeutet, dass Du zunächst für 2 Jahre nicht pfänden kannst, weil er nichts mehr hat (zumindest behauptet er das).
Problem: Du müsstest ihm nachweisen, dass er dort gelogen hat, dann könntest Du ihn anzeigen wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Alternativ: warten bis die 2 Jahre um sind, und dann erneut versuchen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von parzifal - 20.06.10 - 09:31 Uhr
Wie kommst Du auf ZWEI Jahre? Diese Rechtsauskunft ist falsch.
Die "Gültigkeitsdauer" ist drei Jahre.
